Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Köln
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind in Köln – wie überall – ein gravierendes Problem, vor dem Bürger*innen geschützt werden müssen. Um die Datenlage zum Kölner Hilfesystem gegen Gewalt an Frauen zu verbessern, bestehende Angebote sichtbar zu machen und Versorgungslücken frühzeitig zu erkennen, hat die Stadt Köln eine Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beauftragt.
Die Erhebung liefert wichtige Erkenntnisse zu Zielgruppen und Zugangshürden sowie zu den Rahmenbedingungen des Hilfesystems und zusätzlichen Bedarfen, um Schutz und Prävention für die Kölner Bürger*innen zu gewährleisten.
Der Großteil der Beratungsangebote im Kölner Hilfesystem wird von zivilgesellschaftlichen Organisationen getragen. Zentrale Finanzierungsquellen der Einrichtungen sind Eigenmittel und Spenden sowie Projektförderungen durch Kommune und Land. Die Finanzierung durch die öffentliche Hand erfolgt überwiegend über freiwillige Zuschüsse und befristete Förderprogramme, da es sich nicht um gesetzlich verankerte Pflichtaufgaben handelt.
Laut der Studie haben die meisten Angebote ihre Kapazitätsgrenze erreicht, besonders im Bereich Schutz und Unterstützung. Dabei müssen 30 Prozent der Einrichtungen regelmäßig Beratungssuchende abweisen oder an andere Stellen weitervermitteln.
Julia Pedersen, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Köln, macht deutlich, was aus der Bestandsaufnahme abzuleiten ist:
Die Ergebnisse zeigen, dass Köln über viel Expertise und Erfahrung bei Schutz und Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verfügt. Das Hilfesystem ist jedoch völlig überlastet, und der Bedarf an Schutz und Hilfen für die Kölner*innen kann aktuell nicht vollständig gedeckt werden. Köln braucht eine verlässliche, langfristige Finanzierung, um Kontinuität zu gewährleisten, Fachkräfte zu binden und die Angebotslandschaft gemäß der Istanbul-Konvention auszubauen.
Der nun vorliegende Bericht zur Bestandsaufnahme liefert konkrete Handlungsempfehlungen auf verschiedenen Ebenen, um Kölner*innen nachhaltig und qualitätsgesichert vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen.
- Die Daten zeigen, dass es für eine Weiterentwicklung des Hilfesystems im Sinne der Istanbul Konvention vor allem verlässlicher Finanzierung, ausreichender Kapazitäten und Unterstützung bestehender Anlaufstellen bedarf.
- Schutzstrukturen wie Beratung und Schutzunterkünfte müssen quantitativ ausgebaut und auf die Bedarfe besonders vulnerabler Zielgruppen ausgerichtet werden.
- Prävention und Täter*innen-Arbeit sollte als gleichwertige Säule der Gewalthilfe dauerhaft verankert und ausgebaut werden, um Gewalt zu verhindern, bevor sie entsteht.
Die sogenannte Istanbul-Konvention (offiziell "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt") verpflichtet unter anderem Deutschland dazu, auf allen staatlichen Ebenen alles Nötige dafür zu tun, Frauen und Mädchen wirksam vor Gewalt zu schützen, Betroffene zu unterstützen und Täter*innen zur Verantwortung zu ziehen.
In diesem Kontext hat die Stadtverwaltung 2024 eine Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention geschaffen, die im Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern angesiedelt ist. Aufgabe der Fach- und Koordinierungsstelle ist die Unterstützung und Weiterentwicklung eines wirksamen Schutz- und Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffene Menschen sowie die Stärkung der Präventionsarbeit, um Fälle von Gewalt zu verhindern. Sie steuert die kommunale Umsetzung der Istanbul-Konvention und fördert die Zusammenarbeit aller relevanten Akteur*innen aus Verwaltung, Hilfesystem und Zivilgesellschaft.
Unter SessionNet | Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul Konvention kann die Mitteilung der Verwaltung abgerufen werden. Auf der Internetseite der Stadt Köln finden sich unter www.istanbul-konvention.koeln weitere Informationen.