Die Istanbul-Konvention heißt eigentlich "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt". Sie ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der bereits 2011 in der türkischen Stadt Istanbul ausgehandelt wurde und verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt schafft.
Die Istanbul-Konvention ist das erste internationale Abkommen, das geschlechtsspezifische Gewalt als Menschenrechtsverletzung benennt. Sie ordnet sie zum einen als Folge struktureller, historisch gewachsener Diskriminierung ein und nennt zum anderen auch heute bestehende ungleiche Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern als Ursache für Gewalt.
Mit Inkrafttreten des Übereinkommens hat sich Deutschland 2018 verpflichtet, auf sämtlichen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, Frauen und Mädchen wirksam vor Gewalt zu schützen, Betroffene zu unterstützen, Gewalt zu verhindern und Täter zur Verantwortung zu ziehen.
Die insgesamt 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Betroffenen und zur Bestrafung der Täter. Die Konvention zielt somit zugleich auf die Stärkung der Gleichstellung von Frauen und Männern und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben ab.
Bei der Umsetzung spielen insbesondere zivilgesellschaftliche Organisationen und Nichtregierungsorganisationen eine wichtige Rolle, die in den Bereichen Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt tätig sind. Deshalb sind die Vertragsstaaten gemäß der Konvention rechtlich verpflichtet, deren Arbeit anzuerkennen, zu fördern, zu unterstützen und eine wirksame Zusammenarbeit mit ihnen aufzubauen.
Die offiziellen englischen Texte sowie die deutschen Übersetzungen der Istanbul-Konvention und des erläuternden Berichts können Sie hier abrufen:
Die Kölner Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
Wir haben 2024 eine Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention geschaffen, die in unserem Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern angesiedelt ist.
Ziel der Fach- und Koordinierungsstelle ist die Unterstützung und Weiterentwicklung eines wirksamen Schutz- und Hilfesystems für Menschen, die von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffen sind. Weiterhin unterstützt die Fach- und Koordinierungsstelle die Stärkung der Präventionsarbeit, um Fälle von Gewalt zu verhindern bevor sie entstehen. Sie koordiniert die kommunale Umsetzung der Istanbul-Konvention und fördert die Zusammenarbeit aller relevanten Akteur*innen aus Verwaltung, Hilfesystem und Zivilgesellschaft.
Schwerpunkte der Arbeit sind:
- Verbesserung der Rahmenbedingungen des Kölner Hilfesystems durch die Identifikation von Bedarfen und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung von Angeboten.
- Förderung von Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen Fachstellen, Institutionen und weiteren Beteiligten, um ein abgestimmtes Vorgehen im Gewaltschutz zu stärken.
- Erhebung und Nutzbarmachung von Daten zu Hilfestrukturen in Köln, um Entwicklungen sichtbar zu machen und die Umsetzung der Istanbul-Konvention fachlich zu begleiten.
Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Köln
Um die Datenlage zum Kölner Hilfesystem zu verbessern, bestehende Angebote sichtbar zu machen und Versorgungslücken frühzeitig zu erkennen, hat unser Amt für Gleichstellung eine Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beauftragt.
Im Rahmen der Erhebung wurden eine Onlinebefragung aller wesentlichen Akteur*innen des Kölner Hilfesystems, Einzelinterviews und vertiefende Gruppendiskussionen durchgeführt. Die Ergebnisse liefern wichtige Erkenntnisse zu Zielgruppen und Zugangshürden, sowie zu den Rahmenbedingungen des Hilfesystems und zusätzlichen Bedarfen, um Schutz und Prävention für Kölner Bürger*innen zu gewährleisten. Zudem liefert der Bericht zur Bestandsaufnahme konkrete Handlungsempfehlungen auf verschiedenen Ebenen um Kölner*innen nachhaltig und qualitätsgesichert vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen.
Den Ergebnisbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Köln finden Sie hier:
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