Flächennutzungsplan soll kulturelle Vielfalt sichern
Um die in Ehrenfeld ansässige Clubkultur zu sichern und die kulturelle Vielfalt des Stadtteils langfristig zu erhalten, leitet die Stadt Köln die Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld ein. Konkret geht es um den 16 Hektar großen Bereich zwischen Subbelrather Straße und die Bahntrasse im Norden, dem Ehrenfeldgürtel und dem Grünen Weg im Osten, Bahntrasse und Lichtstraße im Süden sowie Schönsteinstraße und Oskar-Jäger-Straße im Westen.
Derzeit stellt der Flächennutzungsplan im nördlichen Bereich des Änderungsgebiets eine Wohnbaufläche sowie eine Grünfläche dar, im südwestlichen Bereich sind eine Gewerbefläche und eine Industriefläche ausgewiesen, im nördlichen Teilbereich sind auch Post, Kindertageseinrichtung, Jugendeinrichtung und Grünfläche verzeichnet.
Zentrales Ziel ist der planungsrechtliche Schutz der bestehenden Clubs in diesem Bereich vor weiteren Verdrängungsmechanismen. Dafür sollen die Bereiche der bestehenden Clubs im Flächennutzungsplan künftig als Mischfläche (M) ausgewiesen werden. Das Thyssen-Gelände an der Oskar-Jäger-Straße ist als Gewerbegebiet (GE) vorgesehen, weil die Planung dafür bereits fortgeschritten ist.
Planungsrechtliche Schritte
Zur Umsetzung des Vorhabens sind planungsrechtliche Maßnahmen auf den Ebenen der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung erforderlich. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes soll daher ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden Die angestrebte Neuordnung soll die Durchmischung des Areals mit kulturellen, gastronomischen Nutzungen stärken und zur charakteristischen Vielfalt Ehrenfelds beitragen. Sensible Nutzungen, die mit dem bestehenden Clubbetrieb unverträglich wären, sind ausdrücklich nicht vorgesehen.
Beteiligungsmöglichkeiten
Das städtebauliche Planungskonzept kann im Zeitraum ab dem heutigen Mittwoch, 18. März 2026, bis Freitag, 10. April 2026, einschließlich auf der Beteiligungsplattform der Stadt Köln "Bauleitplanung Online" eingesehen werden: Bauleitplanung online
Ergänzend ist das städtebauliche Planungskonzept im genannten Zeitraum auch einsehbar:
- Im Bezirksrathaus Ehrenfeld, Venloer Str. 419-421, Köln-Ehrenfeld, zu den dortigen Öffnungszeiten (Bürgeramt Ehrenfeld)
- Im Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, Köln-Deutz wird das städtebauliche Planungskonzept zur Einsichtnahme ausgehangen, die Aushänge im Ladenlokal sind von außen einsehbar.
Inhaltliche Auskünfte können beim Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221/221 23733 oder der E-Mail-Adresse eingeholt werden. Stellungnahmen können bis einschließlich Freitag, 10. April 2026 eingereicht werden, bevorzugt digital über die Plattform "Bauleitplanung Online" unter der Internetadresse Beteiligung Bauleitplanung. Sie können auch schriftlich an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Ehrenfeld, Volker Spelthann, Bezirksrathaus Ehrenfeld, Venloer Straße 419-421, 50825 Köln oder per E-Mail, gesendet werden.