Abstimmungsunterlagen zum Ratsbürgerentscheid werden zugestellt

Bis zum 19. April 2026 können abstimmungsberechtigte Kölner*innen über die Beteiligung der Stadt Köln an der Bewerbung von KölnRheinRuhr für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2036, 2040 und 2044 entscheiden. Rund 814.000 Abstimmungsberechtigte erhalten ihre Unterlagen automatisch zwischen dem 19. und 27. März 2026 an ihre Meldeadresse.  

Oberbürgermeister Torsten Burmester:

Köln hat die Wahl. Daher rufe ich Sie auf, am Ratsbürgerentscheid teilzunehmen. Sprechen Sie in Ihren Familien, mit Freundinnen und Freunden und Bekannten darüber, damit Sie alle von dieser wichtigen Möglichkeit der direkten Demokratie Gebrauch machen. Umso mehr freue ich mich, wenn Sie bis zum 19. April mit "Ja" stimmen und Menschen in Ihrem Umfeld ermutigen, dies ebenfalls zu tun. Olympische und Paralympische Spiele sind eine historische Chance für ganz Köln.

Worüber wird abgestimmt?

Die Kölner*innen stimmen darüber ab, ob die Stadt sich an der Bewerbung von KölnRheinRuhr beteiligen soll, die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 auszurichten. Die Spiele würden gemeinsam mit 16 anderen Städten in Nordrhein-Westfalen ausgerichtet. Bei einem Ratsbürgerentscheid wird über eine bestimmte Frage abgestimmt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Frage für alle teilnehmenden Städte formuliert. Für Köln lautet sie:

Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Köln an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 beteiligt?

Über die Frage kann mit "Ja" oder "Nein" abgestimmt werden. Als Ergebnis des Entscheids gilt die Antwort mit den meisten Stimmen. Er wirkt dann wie ein Ratsbeschluss. Es gibt keine weiteren Abstimmungen dazu. Köln beteiligt sich an der Bewerbung, wenn mindestens zehn Prozent der Abstimmungsberechtigten für "Ja" gestimmt haben und es mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen gibt.  

Teilnahme am Ratsbürgerentscheid – Abstimmung ausschließlich per Brief

Da der Ratsbürgerentscheid als reine Briefabstimmung durchgeführt wird, gibt es keine Möglichkeit, vor Ort abzustimmen und die Unterlagen wie bei einer Wahl in eine Urne zu werfen. Es kann ausschließlich per Brief am Ratsbürgerentscheid teilgenommen werden. Wer abstimmungsberechtigt ist, erhält die Abstimmungsunterlagen automatisch an seine*ihre Meldeanschrift.

Die Unterlagen kommen zwischen dem 19. und 27. März bei den Abstimmungsberechtigten an.  

Die ausgefüllten Unterlagen, also der Abstimmungsbrief, muss bis spätestens 19. April 2026, 16 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Köln eingegangen sein. Abstimmungsberechtigte werden gebeten, ihren Abstimmungsbrief möglichst frühzeitig zurückzusenden. Der Versand ist innerhalb Deutschlands mit der Deutschen Post kostenlos. Wer seinen Abstimmungsbrief im Ausland abschickt, muss das Porto selbst zahlen.  

Wer seinen Abstimmungsbrief nicht rechtzeitig verschicken kann, hat bis zum Stichtag, 19. April 2026, 16 Uhr, die Möglichkeit, seinen Abstimmungsbrief in den Briefkasten des Wahlamts der Stadt Köln auf der Dillenburger Straße 68-70, Köln-Kalk, einzuwerfen. Ausschließlich am Sonntag, 19. April 2026, 13 bis 16 Uhr, kann der Abstimmungsbrief im Auszählzentrum in Deutz, Hans-Böckler-Berufskolleg, Eitorfer Straße 20, abgegeben werden. Die Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang des Abstimmungsbriefs liegt bei der abstimmungsberechtigten Person.

Ersatz nicht erhaltener/verlorener Abstimmungsscheine mit Abstimmungsunterlagen

Wer seine Abstimmungsunterlagen bis einschließlich 27. März 2026 nicht erhalten hat, kann neue Unterlagen erhalten. Dies gilt auch für verlorene Abstimmungsunterlagen. In beiden Fällen ist der Sachverhalt glaubhaft darzulegen. Dies geht telefonisch unter 0221/221-34567 oder per E-Mail an das Wahlamt.  

Der letzte Zeitpunkt für die Ersatzausstellung ist Samstag, 18. April 2026, 12 Uhr. Die Ersatzausstellung ist ausschließlich im Wahlamt, Dillenburger Straße 68-70, Köln- Kalk, persönlich und unter Vorlage des Personalausweises möglich. Das Wahlamt ist ab 8 Uhr geöffnet.  

Wer darf abstimmen?

Es darf abstimmen, wer auch zur Kommunalwahl wahlberechtigt ist. Dazu müssen am Abstimmungstag die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • mindestens 16 Jahre alt     
  • mindestens seit dem 3. April 2026 mit Hauptwohnsitz in Köln gemeldet oder gewöhnlicher Aufenthalt in Köln und keine Wohnung außerhalb Kölns     
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen

 

Abstimmungsberechtigte zum Ratsbürgerentscheid Olympia am 19. April 2026*814.141
          davon weiblich392.076
          davon männlich421.776
          davon divers/unbekannt289
Erstmalig Abstimmungsberechtigte (Erstwähler*innen) zum Ratsbürgerentscheid (seit Kommunalwahl 2025)4.931
          davon weiblich2.518
          davon männlich2.412
          davon divers/unbekannt1
16. Geburtstag am Abstimmungstag17

*Stand Ziehung Abstimmungsverzeichnis 8. März 2026

Entscheidend für die Teilnahme am Ratsbürgerentscheid ist die Eintragung im Abstimmungsverzeichnis.

  • Stichtag für die Ziehung des Abstimmungsverzeichnisses für den Ratsbürgerentscheid war der 8. März 2026. In dieses kann vom 30. März bis 2. April 2026 Einsicht genommen werden (Stadt Köln, Bürgerdienste – Wahlamt, Dillenburger Straße 68-70, Köln-Kalk). 
  • Der letzte Tag, an dem die Eintragung ins Abstimmungsverzeichnis beantragt werden kann, ist der 3. April 2026. Dies betrifft insbesondere Menschen ohne festen Wohnsitz, die sich in Köln aufhalten. Wer aus einer anderen Gemeinde nach Köln zieht und sich bis einschließlich 3. April 2026 in Köln anmeldet, wird automatisch ins Abstimmungsverzeichnis eingetragen.  

Ausführliche Informationen zur Teilnahme am Ratsbürgerentscheid und zur Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele sind online verfügbar unter Olympia und Paralympics KölnRheinRuhr.  

Gemäß der Satzung der Stadt Köln über die Durchführung von Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden müssen zeitgleich mit dem Versand der Abstimmungsbenachrichtigung die Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen der im Rat vertretenen Fraktionen, Ratsgruppen, Einzelmandatsträger und des Oberbürgermeisters veröffentlicht werden. Die Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen können über einen QR-Code auf der Abstimmungsbenachrichtigung aufgerufen werden. Ab dem 19. März 2026 liegen die Empfehlungen auch in gedruckter Form in den Bürgerämtern aus.

 

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit