Verwaltung schlägt minimale Erhöhung von Grund- und Kilometerpreis vor
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Köln eine Beschlussvorlage zur Änderung der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für Taxis – den Kölner Taxitarif – vorgelegt. Eine Interessenvertretung aus dem Taxigewerbe hatte dies beantragt. Ziel ist eine Anpassung der Preise insbesondere an die zwischenzeitlich gestiegenen personellen und betrieblichen Kosten. Grund sind unter anderem Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns.
Der Kölner Taxitarif legt als Rechtsverordnung verbindlich fest, welche Beförderungsentgelte für Taxifahrten im Pflichtfahrgebiet der Stadt Köln gelten. Darunter fallen Grundpreis, Kilometerpreise und Entgelte für Wartezeiten. Diese ergeben, wie viel eine Taxifahrt im Stadtgebiet kostet.
Im Oktober 2024 hatte der Rat der Stadt Köln auf Vorschlag der Verwaltung bereits beschlossen, Regeln zu Festpreisen innerhalb eines sogenannten Tarifkorridors in die Rechtsverordnung aufzunehmen. Diese Regelungen gelten für Fahrten, die im Voraus telefonisch oder über digitale Vermittlungssysteme bestellt werden. In solchen Fällen können Taxi-Unternehmer*innen oder Vermittlungszentralen gemeinsam mit den Kund*innen einen Festpreis vereinbaren, der sich am regulären Beförderungsentgelt des Taxitarifs orientiert und innerhalb eines vorgegebenen prozentualen Rahmens abweicht. Diese Regel wurde so Teil der geltenden Rechtsverordnung.
Gleichzeitig wurde im Rat damals keine allgemeine Preis-Anpassung beschlossen – die aktuell geltenden Grund- und Kilometerpreise sind seit 2022 unverändert. Vor diesem Hintergrund hat eine Interessenvertretung des Kölner Taxigewerbes erneut einen Antrag auf Anpassung der tariflichen Entgelte, einschließlich Grundpreis und Kilometerpreise, bei der Verwaltung eingereicht. Nach Prüfung durch die Verwaltung wurde dieser Antrag in Form einer Beschlussvorlage dem Rat zur Entscheidung vorgelegt und enthält eine zweistufige Anpassung:
ab 1. Juni 2026:
- Grundgebühr bleibt unverändert bei 4,90 Euro
- Kilometerpreis wird auf 2,90 Euro angepasst (vorher: 2,60 Euro)
- Wartezeit wird minimal auf 0,60 Euro pro Minute angepasst (vorher: 0,50 Euro)
- Zuschlag für Großraumtaxi wird auf 7 Euro angepasst (vorher: 6 Euro)
ab 1. März 2027:
- Grundgebühr wird minimal auf 5 Euro angepasst
- Kilometerpreis wird minimal auf 3 Euro angepasst
Zudem soll der Tarifkorridor erweitert werden.
Die anstehende Beratung im Rat der Stadt Köln zielt darauf ab, über die vorgeschlagenen Anpassungen am Kölner Taxitarif zu entscheiden. Erst mit einem zustimmenden Ratsbeschluss könnten die vorgeschlagenen Anpassungen ab 1. Juni 2026 beziehungsweise 1. März 2027 in Kraft treten. Die Veröffentlichung der Vorlage durch die Verwaltung und deren Einbringung in den politischen Prozess sind vorbereitende Schritte im Verfahren.
Zusätzlich zu dem in der Rechtsverordnung aufgenommenen Taxitarifkorridor plant die Verwaltung, eine Allgemeinverfügung zur Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagen zu erlassen.
Unter SessionNet | Änderungsverordnung zum Kölner Taxitarif kann die Beschlussvorlage mit Anlagen im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden.