Rat entscheidet am 1. Oktober 2024
In seiner Sitzung am 1. Oktober 2024 soll der Rat über die Bestellung eines Erbbaurechts zur Errichtung und Nutzung eines Gebäudes und dazugehöriger Nebenanlagen für ein Fußball-Leistungszentrum durch den 1. FC Köln in unmittelbarer Nähe zum Geißbockheim entscheiden. Die Fläche ist aktuell mit einem Kunstrasenplatz bebaut; das Leistungszentrum soll auf der bereits versiegelten Fläche entstehen. Nach Abschluss des Erbbaurechtsvertrags wird für den 1. FC Köln eine wichtige Grundlage zur Erteilung einer Baugenehmigung vorliegen.
Oberbürgermeisterin Henriette Reker:
Der 1. FC Köln ist ein stadtprägender Traditionsverein und begeistert viele Menschen in unserer Stadt und darüber hinaus. Ich finde es gut, dass wir nach langen und intensiven Gesprächen nun zu diesem Ergebnis gekommen sind und werbe dafür, dass der Rat dem Vorschlag der Verwaltung folgt.
Mit gleicher Vorlage soll die Vermietung des Ascheplatzes am Fort Deckstein an den 1. FC Köln beschlossen werden. Der FC plant, den Belag von Tenne in Kunststoffrasen auf seine Kosten umzuwandeln, der Platz soll damit aufgewertet werden. Außerhalb seiner eigenen Nutzung stellt der 1. FC Köln die Plätze dem Schul-, Vereins- und Breitensport kostenlos zur Verfügung. Da sich die Nutzungszeiten der bisher auf dem Platz spielenden Vereine durch eine Nutzung durch den 1. FC Köln verringern werden, prüft die Verwaltung, inwiefern den Vereinen alternative Spielflächen zur Verfügung gestellt werden können.
Der 1. FC Köln benötigt ebenso wie die anderen Sportler*innen der Sportanlage für den Sportbetrieb Dusch- und Umkleidemöglichkeiten. Es wird geprüft, wie im unmittelbaren Umfeld des Sportplatzes Umkleide- und Duschmöglichkeiten geschaffen werden können, um die dortige Situation zu verbessern.