Stadt veröffentlicht Bezüge der Geschäftsleitungen städtischer Beteiligungen
Die Stadt Köln hat heute den vierten Bericht über die Vergütungen der Mitglieder der Geschäftsführungen und Vorstände ihrer öffentlichen Unternehmen veröffentlicht. Darin sind übersichtlich und kompakt dargestellt die im Jahr 2023 gewährten Bezüge aller Geschäftsführungen und Vorstände der direkten Beteiligungen in privater Rechtsform, an denen die Stadt Köln mindestens zehn Prozent der Anteile hält sowie weitere für die Stadt Köln wesentliche mittelbare Beteiligungen.
Mit dem Vergütungsbericht unterstreicht die Stadt Köln in besonderer Weise die Bedeutung von Transparenz in öffentlichen Unternehmen. Grundlage des Berichts ist ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 2020, der eine Aktualisierung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) vorsieht sowie neue und in Teilen verschärfte Regelungen insbesondere zu einer verbesserten Transparenz und einer optimierten Zusammenarbeit der Unternehmen mit den Gremien enthält. Wichtige Unternehmensdaten werden seither im Internet veröffentlicht.
Unter anderem verlangt Ziffer 3.3.4 des PCGK die Offenlegung der Vergütungen der Mitglieder von Geschäftsleitungsorgangen der Unternehmen der Stadt Köln. Seither wird der Vergütungsbericht jährlich erstellt und auf der städtischen Internetseite veröffentlicht. Zudem wird der Vergütungsbericht jedes Unternehmens gemäß Ziffer 1.4.3 PCGK auf der jeweiligen Unternehmenshomepage veröffentlicht.