Veröffentlichung leistet einen wichtigen Beitrag für Transparenz
Die im Jahr 2023 überarbeitete und neu formulierte Sponsoringrichtlinie regelt die allgemeinen Rahmenbedingungen für Sponsoringleistungen im Bereich der Stadtverwaltung Köln und sieht eine jährliche Berichterstattung über Sponsoringverträge vor. Erstmals legt die Verwaltung nun dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales und dem Rechnungsprüfungsausschuss den Sponsoringbericht für das Jahr 2023 vor.
Die Stadt Köln begrüßt das unternehmerische Engagement, das im Sponsoring zum Ausdruck kommt, wenn es sowohl im Einklang mit den vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Zielen wie Vielfalt, Antirassismus, Kinderrechte und Nachhaltigkeit steht, als auch dem Gebot der vollständigen Transparenz folgt. Dieser erste Sponsoringbericht leistet daher einen wichtigen Beitrag für den offenen Umgang mit erbrachten Sponsoringleistungen.
Der Bericht basiert auf den Meldungen der Dezernate, Ämter und Dienststellen sowie der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Köln zu erbrachten Sponsoringleistungen.