Klage der Deutschen Umwelthilfe für erledigt erklärt

Die Stadt Köln, das Land NRW und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben außergerichtlich einen Vergleich über die Fortschreibung der Luftreinhalteplanung in der Stadt Köln geschlossen. Die Klage der DUH wurde für erledigt erklärt.  

Das ist ein guter Tag für Köln. Dieser Vergleich zeigt, dass die Maßnahmen, die die Stadt Köln für den Gesundheitsschutz der Kölnerinnen und Kölner ergriffen hat, wirken. Die Stadt Köln hat ein ganzes Bündel von Maßnahmen und Projekten ausgearbeitet, die vielfach bereits kurzfristig umgesetzt wurden und langfristig angelegt sind, und die die Luft in Köln nachhaltig verbessern,

erklärt Oberbürgermeisterin Henriette Reker.

Besonders stolz macht mich bei dem nun erzielten Vergleich, dass Fahrverbote für Köln vom Tisch sind. Ich danke allen Beteiligten, die dieses Ergebnis möglich gemacht haben, insbesondere Verkehrsdezernentin Andrea Blome für die Arbeit der vergangenen Monate.  

Der Vergleich zeige,

so Reker,

dass man auch in einer Millionenstadt wie Köln die Luft reinhalten, die Gesundheit der Menschen schützen, die Verkehrswende vorantreiben kann.

Und dies ohne Maßnahmen, die einer Brechstange gleichkommen, sondern durch ein Bündel von Maßnahmen, Veränderungen, Neujustierungen, die alle ineinander greifen… und gemeinsam funktionieren,

stellt die Oberbürgermeisterin fest.

Viele Maßnahmen haben wir bereits umgesetzt, andere kommen jetzt schnell 'auf die Straße', wie es so schön heißt. Damit machen wir klar: Es ist uns ernst mit der Einhaltung der EU-Grenzwerte – und mit der Verkehrswende. 

Dieser Vergleich ist Bestätigung für unser entschlossenes Handeln in den vergangenen drei Jahren. Mit Hilfe einer Vielzahl von pragmatischen Maßnahmen ist es uns gelungen, die Luftqualität in Köln deutlich zu verbessern und die Sanktionierung Einzelner abzuwenden. Diesen Weg werden wir nun konsequent weitergehen,

freute sich Andrea Blome, Beigeordnete für Mobilität und Liegenschaften der Stadt Köln, über die Niederlegung des Rechtsstreits.  

Mit dem aktuellen Vergleich wird ein langjähriger Rechtsstreit beendet, in dessen Verlauf zunächst das Verwaltungsgericht Köln ein großflächiges Dieselfahrverbot im Stadtgebiet Köln angeordnet hatte. In dem Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster standen noch streckenbezogene Verbote in Rede. In dem nunmehr vereinbarten Vergleich sind keine Fahrverbote mehr vorgesehen. Die Revision des Landes beim Bundesverwaltungsgericht hat sich erledigt.    

Eckpunkte des Vergleichs
Mit dem Vergleich wurde eine Reihe von Maßnahmen vereinbart. Herauszuheben sind hierbei unter anderem:

  • Einrichtung von Radfahrstreifen auf den Kölner Ringen, der Nord-Süd-Fahrt und auf Hauptrouten in den Stadtteilen (Umsetzung ab 2020 bzw. 2021),
  • Erarbeitung und Umsetzung von Radverkehrskonzepten und Fahrradstraßennetze für die Stadtbezirke,
  • Bau von fünf vollautomatisch betriebenen Bike Towern mit je 120 Fahrradabstellplätzen ab 2020,
  • Installation von 200 Elektroladesäulen, darunter 20 Prozent Schnellladesäulen für E-Fahrzeuge.
  • Im Hinblick auf eine mögliche Einführung von Tempo 30 im Gebiet zwischen den Ringen und dem Rhein: Untersuchungen zu den verkehrlichen Auswirkungen der Geschwindigkeitsbegrenzung.  

Im Vergleich ebenfalls festgeschrieben und überwiegend bereits umgesetzt wurden unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Expressbuslinien auf der Aachener Straße und Reduzierung des Kfz-Zufluss in Höhe der P+R Anlage Weiden West mittels Lichtsignalanlagenschaltung,
  • Erneuerung und Optimierung von 20 Ampelanlagen auf der Luxemburger Straße, so dass Staus und Stop-Go-Verkehrssituationen vermieden werden.
  • Erneuerung beziehungsweise Ertüchtigung der von den Kölner Verkehrsbetrieben eingesetzten Busse auf Abgasstandard Euro VI,
  • Ausweitung der Gebiete mit bewirtschafteten öffentlichen Parkmöglichkeiten und Rückbau von Kfz-Stellplätzen, zum Beispiel zugunsten von Fahrradabstellmöglichkeiten,
  • Erhöhung der Parkgebühren; die Mehreinnahmen sind zweckgebunden für Verbesserungen im ÖPNV zu verwenden,
  • Lkw-Transitverbotszone in der Innenstadt, ausgenommen Lkw, die die Euro-VI-Norm erfüllen.
Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit