Warum machen wir das? (Hintergrund)
Bürger*innen reicht es nicht mehr aus, alle fünf Jahre ein Kreuz auf einem Wahlzettel zu machen. Vielmehr wollen sie sich aktiv bei der Entscheidungsfindung in ihrer Stadt mit einbringen, bei den Themen, die sie unmittelbar betreffen.
Als erste deutsche Millionenstadt haben wir – wie bereits rund 30 kleinere Städte – einen Leitlinienprozess für die Bürgerbeteiligung gestartet und ein Arbeitsgremium Bürgerbeteiligung eingerichtet. Dieses bestand aus Vertreter*innen der Politik, der Verwaltung und der Bürgerschaft. Grundlage hierfür war ein Beschluss des Stadtrates vom 12. Mai 2015:
Wir erproben und entwickeln viele neue und moderne Beteiligungsformate, um den Bürger*innen passgerechte Mitwirkungsmöglichkeiten anzubieten, wie zum Beispiel den Bürgerhaushalt oder Ideenschmieden in Stadtentwicklungsgebieten. Sie unterliegen kaum gesetzlichen Vorgaben oder Qualitätsstandards. Damit diese neuen Formen der Bürgerbeteiligung als Bereicherung und Ergänzung zu den demokratisch legitimierten Diskussions- und Entscheidungsprozessen wirken können, braucht es allgemein anerkannte "Spielregeln", also ein verbindliches, allgemeingültiges Regelwerk, das bei der Planung, Durchführung und Auswertung aller Beteiligungsverfahren in Köln gilt.
Beispiele aus anderen Städten
Unter den folgenden Links finden Sie anschauliche Beispiele aus Kommunen, die ebenfalls Leitlinien beziehungsweise Standards für Bürgerbeteiligung erarbeitet haben:
Was ist bislang passiert und wie ist der aktuelle Stand?
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 27. September 2018 die Qualitätsstandards für Öffentlichkeitsbeteiligung und die Durchführung einer Pilotphase Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung unter Berücksichtigung dieser Qualitätsstandards beschlossen.
In der Pilotphase wurden seit dem Frühjahr 2019 die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung für Projekte der Bezirksvertretung Nippes sowie des Ausschusses für Umwelt und Grün (nunmehr Ausschuss Klima, Umwelt und Grün) getestet. Hinzu kamen jeweils ein Beteiligungsverfahren in den Themenbereichen Verkehr, Kultur, Stadtentwicklung und Sport.
Die Pilotphase hat notwendige Erkenntnisse geliefert, Umsetzungsbedingungen und Auswirkungen der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung exakt zu beschreiben. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse und aufgrund der positiven Ergebnisse beschloss der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung vom 18. Juni 2020 eine Fortführung für die Bezirksvertretung Nippes sowie den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün. Darüber hinaus wurde eine Ausweitung wie folgt festgelegt (Ausbauphase):
- Bezirksvertretung Kalk
- Bezirksvertretung Lindenthal
- Verkehrsausschuss für alle Vorlagen des Dezernates III - Mobilität
Hinzugekommen sind zwischenzeitlich auch alle Beschlussvorlagen zum Thema Mobilität des Dezernates III – Mobilität.
Am 8. September 2022 hat der Rat der Stadt Köln schließlich eine weitere Ausbaustufe der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung einstimmig beschlossen:
Seit April 2023 werden die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur in Kalk, Lindenthal und Nippes sondern in allen neun Kölner Stadtbezirken angewendet. Gesamtstädtisch werden ab Oktober 2023 zudem Stadtplanung und Stadtentwicklung die bisherigen Themenfelder Mobilität sowie Klimaschutz, Umwelt und Grün erweitern. Für die Menschen in Köln schafft dies noch mehr Möglichkeiten einer Mitgestaltung.
Was davor geschah
Im ersten Schritt (August 2015 bis April 2016) wurden die Grundlagen für die Erarbeitung der Leitlinien festgelegt. In der sogenannten Konzeptionsphase wurde der Prozess durch das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) begleitet. Das Ergebnis der Konzeptionsphase war unter anderem das Eckpunktepapier:
Anschließend wurden im zweiten Schritt (März 2017 bis September 2018) die Leitlinien durch das Arbeitsgremium Bürgerbeteiligung erarbeitet. Die Leitlinien wurden vom Rat der Stadt Köln am 27. September 2018 beschlossen.