Am 19. April 2026 können Sie darüber abstimmen, ob sich Köln an der Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele in der Region Rhein-Ruhr beteiligen soll. Hier finden Sie grundlegende Informationen zu diesem Ratsbürgerentscheid.
Was ist ein Ratsbürgerentscheid?
Der Stadtrat kann beschließen, dass über eine Angelegenheit in seinem Entscheidungsbereich ein Ratsbürgerentscheid durchgeführt wird. Beim Ratsbürgerentscheid stimmen die Bürger*innen über diese Angelegenheit ab. Der Rat gibt die Entscheidung also ab, er trifft sie nicht selbst. Hier erfahren Sie mehr:
Worüber wird abgestimmt?
Sie stimmen darüber ab, ob Köln sich an der Bewerbung der Region Rhein-Ruhr beteiligen soll, die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 auszurichten. Die Spiele würden gemeinsam mit 16 anderen Städten in Nordrhein-Westfalen ausgerichtet. Hier erfahren Sie mehr:
Bei einem Ratsbürgerentscheid wird über eine bestimmte Frage abgestimmt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Frage für alle teilnehmenden Städte formuliert. Für Köln lautet sie:
Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Köln an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 beteiligt?
Sie können über die Frage mit Ja oder Nein abstimmen. Die Antwort mit den meisten Stimmen ist das Ergebnis des Entscheids. Es müssen außerdem mindestens 10 Prozent der Bürger*innen für diese Antwort gestimmt haben. So ist sichergestellt, dass keine Minderheit ein Interesse durchsetzt, das aber nicht dem Willen der Bürger*innen insgesamt entspricht.
Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Ein mit Ja beantworteter Ratsbürgerentscheid wirkt wie ein Ratsbeschluss.
Wer darf abstimmen?
Es darf abstimmen, wer auch zur Kommunalwahl wahlberechtigt ist. Dazu müssen Sie am Abstimmungstag die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
- mindestens 16 Jahre alt
- mindestens seit dem 3. April 2026 mit Hauptwohnsitz in Köln gemeldet oder gewöhnlicher Aufenthalt in Köln und keine Wohnung außerhalb Kölns
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
In Köln sind rund 817.000 Personen abstimmungsberechtigt (Stand: Dezember 2025).
Wie kann ich an der Abstimmung teilnehmen?
Wenn Sie in Köln abstimmungsberechtigt sind, schicken wir Ihnen die Benachrichtigung und die Unterlagen zur Abstimmung automatisch zu. Sie müssen keinen Antrag stellen. Sie füllen die Unterlagen aus und schicken sie an uns zurück.
Die Unterlagen werden voraussichtlich zwischen dem 16. und 27. März 2026 bei Ihnen ankommen. Ihr Abstimmungsbrief muss uns bis spätestens 19. April 2026, 16 Uhr, vorliegen.
Die Abstimmung erfolgt ausschließlich per Brief. Es wird keine Möglichkeit geben, vor Ort abzustimmen und die Unterlagen in eine Urne zu werfen.
Was passiert wann?
Kann ich beim Auszählen unterstützen?
Um den Ratsbürgerentscheid durchzuführen, benötigen wir die Unterstützung ehrenamtlicher Abstimmungshelfer*innen. Die Aufgaben sind mit denen von Wahlhelfer*innen vergleichbar, nur heißt das Ehrenamt bei Abstimmungsverfahren wie einem Ratsbürgerentscheid anders. Konkrete Informationen für Abstimmungshelfer*innen geben wir Ende Januar 2026 bekannt.
Weitere Informationen
Hier finden Sie weitere Veröffentlichungen zur Abstimmung:
Die Rechtsgrundlagen für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids ergeben sich aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, den Vorschriften der Verordnung über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sowie die Satzung der Stadt Köln über die Durchführung von Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden vom 28. Oktober 2024:
Kontakt
Bei Fragen können Sie uns unter 0221 / 221-34567 erreichen oder unser Kontaktformular nutzen: