Sitzungsdienst des Ausschusses
Telefon: 0221 / 221-23702
Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün gehört zu den Gremien, die an der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung teilnehmen. Sämtliche Beschlussvorlagen, zu denen er das Entscheidungsrecht besitzt, werden von der Verwaltung um eine Empfehlung zur Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzt. Wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung empfohlen, wird das begründet.
Alle weiteren Informationen können Sie nachfolgend aufrufen:
Entscheidungsbefugnisse
Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün wird die Entscheidungsbefugnis in folgenden Angelegenheiten übertragen:
- Planung von Grünverbindungen, Grün- und Parkanlagen, Friedhöfen, Kleingartenanlagen, Weihern und Bächen, Forsteinrichtungen und Wäldern sowie Lärmschutzwällen (einschließlich entsprechender Bauwerke)
- investive Maßnahmen (beispielsweise Neubau, Ausbau, Umbau und Generalsanierung), Gestaltung und Renaturierung von Grünverbindungen, Grün- und Parkanlagen, Friedhöfen, Kleingartenanlagen, Weihern und Bächen, Forsteinrichtungen und Wäldern sowie Lärmschutzwällen (einschließlich entsprechender Bauwerke) bei Kosten von mehr als 150.000 Euro bis einschließlich 1,5 Millionen Euro
- Maßnahmen der Bauunterhaltung (beispielsweise Ausstattung, Instandsetzung und Teilsanierung) an Grünverbindungen, Grün- und Parkanlagen, Friedhöfen, Kleingartenanlagen, Weihern und Bächen, Forsteinrichtungen und Wäldern sowie Lärmschutzwällen (einschließlich entsprechender Bauwerke) bei Kosten von mehr als 100.000 Euro bis einschließlich 1 Million Euro
- Leitlinien und Maßnahmen zum Umweltschutzprogramm bei Kosten von mehr als 100.000 Euro bis einschließlich 1 Million Euro (bei Baumaßnahmen von mehr als 150.000 Euro bis einschließlich 1,5 Millionen Euro)
- Maßnahmen zum Artenschutz (bei Baumaßnahmen von mehr als 150.000 Euro bis einschließlich 1,5 Millionen Euro)
- abfallwirtschaftliche Grundsatzentscheidungen sowie Anpassung des Abfallwirtschaftskonzeptes an neue Gegebenheiten; Grundsatzentscheidungen zur Wertstoffsortierung am Kölner Großmarkt
- Abstimmung zwischen der Stadt Köln und der Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG) hinsichtlich Planung, Bau und Betrieb von Abfallverwertungsanlagen
- Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung oder den Vollzug von Festsetzungen in der Bauleitplanung handelt
- Umsetzung des Landschaftsplanes
- Aufstellung Wirtschaftsplan städtischer Wald
- Widersprüche des Beirates der unteren Naturschutzbehörde gegen beabsichtigte Befreiungen von Geboten und Verboten gemäß § 69 Absatz 1 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen
- Erwerb von Fahrzeugen und Geräten zur Gestaltung, Unterhaltung/Instandsetzung und Pflege von Grünverbindungen, Grün- und Parkanlagen, Friedhöfen, Kleingartenanlagen, Weihern und Bächen, Kinderspielplätzen, Forsteinrichtungen und Wäldern sowie Lärmschutzwällen bei Kosten von mehr als 100.000 Euro pro Fahrzeug und Gerät
- Einzelmaßnahmen aus den Bereichen des Absatz 2 Nummer 3, 4, 5, 7 und 20 bei Lieferungen und Leistungen bei Kosten von mehr als 100.000 Euro bis 1 Million Euro und bei Baumaßnahmen von mehr als 150.000 bis einschließlich 1,5 Millionen Euro
- Zustimmung zu Entscheidungen des Verwaltungsrates der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) über Aufstellung und Änderung des Hochwasserschutzkonzeptes
Vorberatung
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:
- Landschaftsplanung, Landschaftsplan
- Abwasserbeseitigungskonzept/Abwasserkonzept 2000, Abwassersatzung, Schmutzwassergrubensatzung
- Grundsatzfragen in den Bereichen Gewässerschutz, Schutz des Bodens, Luftreinhaltung und Stadtklima
- Grundsatzfragen des Tierschutzes
- Grundsatzfragen der Sanierung von Altlasten/Sanierung kontaminierter städtischer Gebäude und Grundstücke
- Energieversorgungskonzept und Maßnahmen der Energieeinsparung
- Grundsatzfragen im Bereich Lärmschutz und Lärmminderung
- Naturschutzverordnungen, Baumschutzsatzungen
- Abfallsatzung, Abfallgebührensatzung, Abfallwirtschaftskonzept
- Straßenreinigungssatzung
- (weggefallen)
- (weggefallen)
- Entscheidungen des Rates gemäß § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe g Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Bestattungs- und Friedhofssatzung, Friedhofsgebührensatzung
- Grünflächenverordnung, Dauerkleingarten- und Friedhofszielplanung, Reitwegenetzplan
- Standortbestimmung, Abbruch, Aufstellung, Gestaltung und Restaurierung von Denkmälern (beispielsweise Baudenkmäler, Standbilder), Kunstwerken, Brunnen und ähnlichem in öffentlichen Grün- und Parkanlagen
- Betrieb von städtischen Zierbrunnen in Grün- und Parkanlagen
- Eingriffe in Grün- und Freiflächen, Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzgrünflächen, Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Grünbereich
- Grundsatzfragen des gesundheitlichen Umweltschutzes
- Grundsatzfragen der Lebensmittelüberwachung