Verfahren, Prozesse und Möglichkeiten
Alle Kölner*innen können die Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung vorschlagen. Dies gilt für Beschlussvorlagen, zu denen folgende Gremien die Entscheidungsrechte besitzen:
- Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
- alle Bezirksvertretungen
sowie für sämtliche Beschlussvorlagen des Dezernats III – Mobilität, die ein Mobilitätsthema als Beschlussgegenstand aufweisen.
Die Beschlussvorlagen werden von der Verwaltung um eine Empfehlung zur Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzt. Wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung empfohlen, wird das begründet.
Die Gremien entscheiden über die Empfehlungen und Vorschläge der Verwaltung sowie der Kölner*innen. Findet eine entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligung statt, wird sie auf Grundlage der Leitlinien (insbesondere der Qualitätsstandards) vorbereitet, durchgeführt und ausgewertet.
Wie ist der Ablauf?
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung können Sie anregen, wenn
- eine Beschlussvorlage der Verwaltung vorliegt und
- das betroffene Gremium hierüber entscheidungsbefugt ist.
Hierbei handelt es sich nicht um eine Anregung im Sinne von § 24 Gemeindeordnung NRW.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Sitzungsdienst.
Um einen Vorschlag zur Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung zu unterbreiten, nutzen Sie bitte folgendes Formular:
Ausbau 2023
Der Rat der Stadt Köln hat am 8. September 2022 die Ausweitung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung einstimmig beschlossen.
Seit April 2023 werden die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur in Kalk, Lindenthal und Nippes sondern in allen neun Kölner Stadtbezirken angewendet. Gesamtstädtisch kommen ab Oktober 2023 zudem Stadtplanung und Stadtentwicklung zu den bisherigen Feldern Mobilität sowie Klimaschutz, Umwelt und Grün hinzu. Für die Menschen in Köln schafft dies noch mehr Möglichkeiten einer Mitgestaltung.