Der Boden erfüllt wichtige Funktionen für Mensch und Umwelt. Er ist nur begrenzt verfügbar und nicht vermehrbar. Deshalb ist der Boden mit seinen Funktionen seit 1998 gesetzlich vor schädlichen Beeinträchtigungen geschützt.

Im Gebiet der Stadt Köln sind wertvolle Hochertragsböden weit verbreitet. Lößböden wie Parabraunerden und Braunerden sind Bodentypen, die eine hohe Bodengüte hinsichtlich der natürlichen Bodenfruchtbarkeit aufweisen. Diese Böden unterliegen einer Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit, da sie die natürlichen Wirkungsweisen des Bodens in besonderem Maße erfüllen.

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