Der vorsorgende Bodenschutz zielt auf den langfristigen Schutz und Erhalt der Bodenfunktionen. Er dient dem flächendeckenden Schutz der Böden als Lebensgrundlage. Böden erbringen lebenswichtige Leistungen für Mensch und Natur. Damit dies auch zukünftig erfolgen kann, muss die verfügbare Naturfläche im Stadtgebiet so gut wie möglich zwischen den verschiedenen Ansprüchen von Freiraum und Nutzung verteilt werden. Bei unvermeidbaren Einwirkungen auf den Boden gilt es, Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen zu verringern. Der vorsorgende Bodenschutz trägt zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität und dem Erhalt des Wirtschaftsfaktors Boden bei.
Aufgaben
Wir haben die Pflicht, sparsam und schonend mit Boden umzugehen und Bodenfunktionen zu schützen.
Ein wesentliches Element ist die Umsetzung des Kommunalen Bodenschutzkonzeptes, das Strategien zur Schonung von natürlich entstandenen gesunden Böden beinhaltet.
Als Trägerin öffentlicher Belange bringen wir das Schutzgut Boden, insbesondere die besonders wertvollen und damit schutzwürdigen Böden im Sinne des vorsorgenden Bodenschutzes in Planungs- und Genehmigungsverfahren ein.
Rechtsgrundlagen
In den seit 1998 in Kraft getretenen Gesetzen ist daher der vorsorgende Bodenschutz als zu berücksichtigender Belang in allen flächenrelevanten Verfahren eingestellt worden.