Das Schutzgut Boden ist in der naturschutzrechtlichen Eingriffsbewertung als eigener Belang zu berücksichtigen. Ist schutzwürdiger Boden betroffen, ist frühzeitig für eine sachgerechte Abwägung des Schutzgutes "Boden" im Planungsverfahren zu klären, welche natürlichen Bodenfunktionen durch den geplanten Eingriff betroffen sind und ob und wie diese ausgeglichen werden können. Dafür können im Einzelfall Bodenuntersuchungen und Bodenschutzkonzepte erforderlich sein.

Bewertungssystem

In Köln wird für die naturschutzrechtliche Eingriffsbewertung der "Köln-Code Biotoptypbewertung" angewendet. Das bei Planerinnen, Planern und in der Verwaltung etablierte Verfahren ist einfach und standardisiert, das Schutzgut Boden wird damit allerdings nur unzureichend berücksichtigt.

Deshalb wurde ein auf die Kölner Verhältnisse angepasstes Verfahren für die standardisierte Bewertung von Böden erarbeitet. Dieses Verfahren wird zurzeit für die Bewertung von Eingriffen in Böden und deren Ausgleich in Planungs- und Genehmigungsverfahren erprobt. Dieses Bewertungssystem soll die sachgerechte Berücksichtigung der Belange des vorsorgenden Bodenschutzes ermöglichen.

Kontakt

Bitte wenden Sie sich an den Bereich Umweltplanung und -vorsorge unter der  Telefonnummer 0221 / 221-34177.

Bürgerservice

Eingriffe in Natur und Landschaft
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