Aufgabe des Freilandartenschutzes ist es, in Köln die europäischen Artenerhaltungsvorgaben umzusetzen.
Dies sind die EU-Vogelschutz-Richtlinie von 1979 (EU-VRL, Nummer 79/409/EWG) und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie von 1992 (FFH-RL, Nummer 92/43/EWG), welche auf nationaler Ebene durch Bundesartenschutzverordnung und Bundesnaturschutzgesetz ergänzt und entsprechend umgesetzt werden. Ergänzt wird dies durch konkrete Ausführungsbestimmungen auf Landesebene. Hieraus folgt, dass die Belange des Artenschutzes flächendeckend im gesamten Kölner Stadtgebiet im bebauten und unbebauten Bereich zu beachten sind.
Welche Tier- und Pflanzenarten sind geschützt?
Grundsätzlich genießen alle wildlebenden einheimischen Tiere einen allgemeinen Schutz durch das Bundesnaturschutzgesetz. Dieser allgemeine Schutz bezieht sich dabei nicht nur auf das Tier selber, sondern auch auf seine Lebensstätte. Die Lebensstätte ist der Bereich, in dem sich ein Tier regelmäßig aufhält (zum Beispiel Nest, Nahrungsplatz, Revier). Darüber hinaus stehen eine Reihe von Arten oder auch ganze Artengruppen unter besonderem Schutz (zum Beispiel alle europäischen Vogelarten, alle einheimischen Amphibien, Reptilien, Hummeln, Libellen, viele Schmetterlinge).
Einige davon sind auch streng geschützt wie beispielsweise die in Köln vorkommende Wechselkröte. Für die besonders beziehungsweise streng geschützten Arten gelten besondere Schutzbestimmungen. Sie dürfen unter anderem nicht gefangen, verletzt oder getötet werden und ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden. Eine Fortpflanzungs- und Ruhestätte kann auch dann geschützt sein, wenn sie aktuell nicht genutzt wird, weil die Tiere in ihre Winterquartiere gezogen sind (zum Beispiel Mehlschwalbennest, Sommerquartier einer Fledermaus). Welchen Schutzstatus (besonders oder streng geschützt) eine Art besitzt, definiert das Bundesnaturschutzgesetz auf Grundlage weiterer national oder europaweit geltender Regelwerke. In der Artenschutzdatenbank "Wisia" des Bundesamtes für Naturschutz kann man den aktuellen Schutzstatus einer Art recherchieren.
Artenschutz und Bauen
Wenn Sie ein Haus sanieren, es abreißen, umbauen oder neu bauen wollen, können besonders geschützte Arten betroffen sein. Unabhängig davon, ob Ihr Bauvorhaben eine Genehmigung benötigt oder nicht, müssen die Vorgaben des Artenschutzes immer beachtet werden.
Wir empfehlen Ihnen, sich so früh wie möglich darüber zu informieren, ob sich an dem Gebäude oder auf dem Baugrundstück Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten befinden und wie Ihr Vorhaben im Einklang mit den geltenden Vorschriften durchgeführt werden kann. Wir empfehlen Ihnen dafür die Einbindung einer sachkundigen Person (Gutachterin oder Gutachter).
Gebäudebrüter und Gebäudemodernisierung
Gebäudebrüter, wie Haussperling, Mehlschwalbe, Mauersegler, Hausrotschwanz oder auch Fledermäuse, sind im Kölner Stadtgebiet selten geworden. Dieser Rückgang wird durch geringere Nahrungs- und Nistplatzangebote beeinflusst.
Artenschutz bei Gebäudemodernisierung
Vor der Modernisierung eines Gebäudes empfiehlt es sich, auf tierische Mitbewohner und Mitbewohnerinne zu achten. Sonst kann es vorkommen, dass Fledermäuse, Jungvögel, aber auch Bienen, Hummeln, Hornissen oder Wespen bei Sanierungsarbeiten aus Unwissenheit lebendig eingemauert werden und auf diese Weise verenden. Eine gründliche Untersuchung von Spalten, Nischen oder Schlupflöchern durch Fachleute verhindert dies.
Nisthilfen für Gebäudebrüter
Um den Arterhalt von Vogel- und Fledermausarten zu unterstützen, bieten sich verschiedene Möglichkeiten an, Nisthilfen für Gebäude bewohnende Vogel- und Fledermausarten zu installieren.
Für die Bedürfnisse der unterschiedlichen Tierarten gibt es jeweils abgestimmte Nistkästen.
Gefahren für Tiere in der Stadt
Glänzende Aussichten? Informationen zum Thema "Vogelschlag"
Spiegelnde Glasscheiben und gläserne Fassaden sind eine Gefahr für Vögel. Sie erkennen diese nicht als Hindernis, prallen gegen die Scheiben und verenden. So sterben in Europa schätzungsweise 250.000 Vögel täglich! Dennoch ist Vogelschutz und moderner Baustil miteinander vereinbar. Mit einer umsichtigen Planung können diese "Vogelfallen" vermieden werden!
Lichtverschmutzung - Auswirkungen auf Tiere
Nächtliche Beleuchtung wirkt sich gravierend auf die Tierwelt aus und stellt für viele Tiergruppen eine Gefahrenquelle dar. Schon bei der Planung und Installation von neuen Lichtanlagen in Gebäuden, Gewerbegebieten, Wohngebieten und Werbeflächen und bei der Sanierung von Altanlagen können diese Aspekte rechtzeitig berücksichtigt werden, um Gebäude vogelsicher und Insektenfreundlich zu konstruieren.
Fledermäuse
In Köln sind derzeit elf Fledermausarten nachgewiesen. Einige sind im Stadtgebiet verbreitet, wie etwa der Große Abendsegler oder die Zwergfledermaus, andere sind bislang nur seltene Gäste, wie beispielsweise der Kleine Abendsegler
Wespen, Hornissen, Hummeln und Wildbienen - Nützliche Plagegeister
In den warmen Sommermonaten gibt es zahlreiche Möglichkeiten Wespen, Hornissen, Hummeln und Wildbienen zu begegnen. Sorgen braucht man sich aber keine machen. Mit ein paar einfachen Tricks lässt sich ein angenehmes Zusammenleben mit den geflügelten Stachelträgern leicht gestalten. Erfahren Sie dazu weitere interessante Informationen über unsere heimischen Hautflügler und welche Besonderheiten die einzelnen Arten besitzen.