Nist- und Schlafplätze von Vögeln oder Fledermäusen an Gebäuden werden von uns Menschen häufig gar nicht als solche wahrgenommen oder entdeckt. Auch ist es vielen Menschen unbekannt, dass diese sogenannten Gebäudebrüter besonders geschützt sind.
Bei Gebäudemodernisierungen kann es dazu kommen, dass Nistplätze einfach entfernt werden ohne für Ersatz zu sorgen. Da Gebäudebrüter sehr ortstreu sind und ihre Nester oder Spaltenquartiere jährlich wieder benutzen, werden hier dauerhafte Ruhe- und Fortpflanzungsstätten vernichtet. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind diese streng geschützt und dürfen nicht beseitigt werden.
§ 44 (1) Nummer 3 des Bundesnaturschutzgesetz besagt:
Es ist verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Sanierungsarbeiten und Artenschutz - was ist zu beachten?
Es gibt viele gute Gründe, die für eine Wärmedämmung Ihres Hauses sprechen. Doch bevor Sie oder die Handwerkerinnen und Handwerker mit den Arbeiten beginnen, sollten Sie aufmerksam Ihre Hausfassade oder das Dach inspizieren. Denn viele Gebäudebrüter leben so versteckt, dass man sie kaum bemerkt. So kann es vorkommen, dass Fledermäuse, Jungtiere von Vögeln aber auch Bienen, Hummeln, Hornissen oder Wespen bei Sanierungsarbeiten aus Unwissenheit lebendig eingemauert werden und auf diese Weise verenden. Eine gründliche Untersuchung von Spalten, Nischen oder Schlupflöchern könnte dies verhindern.
Übersicht der an Gebäude brütenden Arten
Art | Anwesenheit | Nistplätze am Gebäude | Schutzstatus |
Mauersegler | Ende April bis Mitte August | Im Dachbereich unter Ziegeln, im Ortgang, in Jalousiekästen, in Mauerwerknischen | Besonders geschützt |
Mehlschwalbe | Ende April bis Mitte September | Lehmnester außen an der Fassade, unter der Traufe oder Balkon | Besonders geschützt Rote Liste NRW |
Hausrotschwanz | Mitte März bis Mitte Oktober | In Fassadennischen, im Dachbereich, auch in Gebäuden | Besonders geschützt |
Haussperling | Ganzjährig | Im Dachbereich, beispielsweise unter Ziegeln, am Fallrohr, in Jalousiekästen, auch in Fassadenbegrünungen | Besonders geschützt Rote Liste NRW |
Zwergfledermaus | Ganzjährig März bis Oktober aktiv | Kleinste Spaltenquartiere | Streng geschützt Rote Liste NRW |
Unsere Tipps für Bau- und Modernisierungswillige
Berücksichtigen Sie bei der Planung Ihrer Bau- oder Modernisierungsarbeiten rechtzeitig mögliche Gebäudebewohner und die artenschutzrechtlichen Bestimmungen. Somit lassen sich mögliche Bauverzögerungen insbesondere während der Brutzeit verhindern.
Unterstützung bei der Suche nach Ihren "heimlichen Untermietern" erhalten Sie auch bei Naturschutzorganisationen, wie etwa Naturschutzbund oder BUND. Sie vermitteln Ihnen Kontakte zu Gutachterinnen und Gutachtern, die Ihnen bei der Untersuchung Ihres Gebäudes behilflich sind.
Bei Auffinden von Gebäudebrütern nehmen Sie bitte Kontakt mit der Unteren Landschaftsbehörde oder auch einer Naturschutzorganisation auf, damit weitere Maßnahmen für den Schutz der Tiere erfolgen können.
Die Entfernung einer Nist-, Fortpflanzungs- oder Ruhestätte ist genehmigungspflichtig. Für den Fortbestand der Arten sind nach erfolgten Sanierungsarbeiten Nistkästen aufzuhängen. Bei der Genehmigung berät Sie die Untere Landschaftsbehörde.
Kontakt
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der Unteren Naturschutzbehörde:
Telefon: 0221 / 221-24159, -36521 und -24608