Wie melde ich mein Kind in der Grundschule an?
Wird Ihr Kind im kommenden Schuljahr schulpflichtig, so erhalten Sie vom städtischen Amt für Schulentwicklung rechtzeitig eine Benachrichtigung, der ein Anmeldebogen beigerfügt ist. Die aktuellen Anmeldetage im Herbst und die Ihrem Wohnort naheliegenden Grundschulen werden Ihnen darin mitgeteilt.
Zur Anmeldung an einer Grundschule Ihrer Wahl nehmen Sie bitte mit:
- die Elternbenachrichtigung und den ausgefüllten Anmeldebogen
- die Geburtsurkunde des Kindes
- den Personalausweis der Erziehungsberechtigten
- sofern die aktuelle Anschrift dem Ausweis nicht zu entnehmen ist, auch eine Meldebescheinigung für das Kind.
Welche Schule hat ein Ganztagsangebot?
Gebundene Ganztagsschulen haben verpflichtenden Unterricht für alle Schüler*innen an mindestens drei Nachmittagen. Darüber hinaus sind freiwillige zusätzliche Angebote möglich. Gebundene Ganztagsschulen gibt es in der Primarstufe (Grundschulen und Förderschulen) und in der Sekundarstufe I (Förderschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien). Ganztagshaupt- und Förderschulen umfasst das verbindliche Unterrichtsangebot häufig vier Nachmittage (erweiterter Ganztag). Die Gesamtschulen sind in der Regel Ganztagsschulen.
In der Erweiterten gebundenen Ganztagsschule sind alle Schüler*innen verpflichtet, an fünf Wochentagen am Ganztagsangebot teilzunehmen. Das Angebot gilt an Hauptschulen und Förderschulen.
In der Offenen Ganztagsschule können Schüler*innen an Grund- und Förderschulen Angebote aus den Bereichen Betreuung, Förderung und Freizeit annehmen. Die Teilnahme ist freiwillig, jedoch für ein Schuljahr verbindlich. Für die Eltern bedeutet dies eine verlässliche Betreuung und Förderung ihrer Kinder.
Wie läuft der Übergang an eine weiterführende Schule ab?
Mit dem Halbjahrszeugnis der 4. Klasse Grundschule erhalten die Eltern einen Anmeldeschein mit einer Empfehlung der Grundschule. Diese Empfehlung informiert darüber, ob das Kind für den Besuch einer Realschule oder eines Gymnasiums geeignet oder eingeschränkt geeignet ist. Gibt es diese Empfehlung nicht, sollte das Kind auf einer Hauptschule oder einer Gesamtschule angemeldet werden.
Die Eltern werden vorher von der Grundschule beraten und können an Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen teilnehmen und sich Eindrücke vor Ort einholen.
Gibt es eine Ausbildungsförderung für Schüler*innen?
Sie sind Schüler*in und können Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung nicht aus eigenen Mitteln finanzieren? Dann haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), wenn Sie eine förderungsfähige Ausbildungsstätte (Schule) besuchen.
Welche Fremdsprachenangebote gibt es an den Schulen?
In den Grundschulen wird ab dem zweiten Schulhalbjahr der ersten Klasse Englisch unterrichtet. Zwei Unterrichtsstunden sind bis zum Ende der vierten Klasse im Stundenplan.
Die weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I führen in der Klasse 5 Englisch als erste Fremdsprache fort.
Ab Klasse 6 wird in der Realschule als zweite Fremdsprache Französisch oder eine andere moderne Fremdsprache unterrichtet. Ab Klasse 8 können Realschulen eine weitere Fremdsprache anbieten.
Im Gymnasium wird ab Klasse 6 eine weitere moderne Fremdsprache oder Latein unterrichtet. Eine dritte Fremdsprache wird in Klasse 8 als Wahlpflichtfach angeboten.
In der Gesamtschule wird eine weitere moderne Fremdsprache oder Latein ab Klasse 6 im Wahlpflichtunterricht angeboten. In Klasse 8 wird eine weitere Sprache als zweite oder dritte Fremdsprache angeboten.
In der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe kann an Gymnasien oder Gesamtschulen eine weitere Fremdsprache angeboten werden.
Das Fremdsprachenangebot Kölner weiterführender Schulen finden Sie in der Broschüre "Weiterführende Schulen in Köln, Sekundarstufe I":
Welche Informationen gibt es zur Sonderpädagogische Förderung und zu Förderschulen?
Eine Übersicht über die Förderschulen mit den unterschiedlichen Förderschwerpunkten in Köln, über die Schulen, an denen sonderpädagogische Förderung im Gemeinsamen Lernen stattfindet, finden Sie auch in der Broschüre "Weiterführende Schulen in Köln, Sekundarstufe I".
Wie kann ich mich über die Gymnasiale Oberstufe und das Abitur informieren?
Informationen zur gymnasialen Oberstufe und dem Abitur finden Sie in der Broschüre "Weiterführende Schulen in Köln, Sekundarstufe II".
Welche Bildungsgänge gibt es an den Berufskollegs?
Informationen zu den Bildungsgängen der Berufskollegs finden Sie in der Broschüre "Weiterführende Schulen in Köln, Sekundarstufe II":
Wie können Eltern und Schüler*in bei der Gestaltung des Schullebens mitwirken?
Eltern haben über die gewählten Vertreter*innen der Schulpflegschaft Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Gestaltung des Schullebens. Als Mitglieder der Schulkonferenz sind sie an Beschlüssen beteiligt, wie zum Beispiel
- über das Schulprogramm, das die Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen der pädagogischen Arbeit definiert
- über die Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote
- über die Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen
- über die Grundsätze für Umfang und Verteilung von Hausaufgaben und Klassenarbeiten
- und über andere Angelegenheiten.
Schüler*innen haben ebenfalls über die gewählten Vertreter*innen in der Schülervertretung Mitwirkungsmöglichkeiten.
Weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen im Schulgesetz NRW finden Sie auf den Seiten:
Welche Schulabschlüsse kann ich nachholen?
Nachgeholt werden können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I
- Hauptschulabschluss nach Klasse 9
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
und die Abschlüsse der Sekundarstufe II
- Fachhochschulreife
- Allgemeine Hochschulreife
in Bildungsgängen der Berufskollegs, in Weiterbildungskollegs und anderen Institutionen zum Nachholen des Schulabschlusses und durch Ablegung einer Externenprüfung.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Weiterführende Schulen in Köln, Sekundarstufe II":
Wann werden die Schülerfahrkosten übernommen?
Schüler*innen der Primarstufe (Grundschulen und entsprechende Klassen der Förderschulen) steht grundsätzlich die Freifahrt ausschließlich dann zu, wenn der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Grundschule mehr als zwei Kilometer besteht oder der Weg besonders gefährlich ist.
Für Schüler*innen der Sekundarstufe I werden die Kosten vom Schulträger, der Stadt Köln, teilweise übernommen, wenn der kürzeste, zumutbare Fußweg von der Wohnung zur nächstgelegenen Schule in der einfachen Entfernung mehr als 3,5 Kilometer beträgt.
Für Schüler*innen der Sekundarstufe II der Gymnasien und Gesamtschulen sowie der Berufskollegs können grundsätzlich teilweise Schülerfahrkosten übernommen werden, sofern die Schule in Vollzeitform oder eine Bezirksfachklasse besucht wird und der kürzeste Weg zwischen dem Wohnort und der nächstgelegenen Schule mehr als 5 Kilometer beträgt.
Unabhängig von der Länge des Schulweges werden Fahrkosten übernommen, wenn ein Kind nicht in der Lage ist, mit dem Öffentlichen Personennahverkehr den Schulweg alleine zurückzulegen, aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen.
Was heißt "Lernmittelfreiheit"?
Die Stadt Köln (als Schulträger) stellt im Rahmen der Lernmittelfreiheit aufgrund des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen den Schüler*innen der städtischen Schulen die erforderlichen Lernmittel leihweise zum befristeten Gebrauch kostenlos zur Verfügung. Diese Lernmittel sind in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
Nach Entscheidung der Schule werden die Eltern und die volljährigen Schüler*innen verpflichtet, auch Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen.
Informationen finden Sie auch in den Broschüren "Weiterführende Schulen in Köln, Sekundarstufe I" und "Weiterführende Schulen in Köln, Sekundarstufe II".
Wo finde ich schulrechtliche Grundlagen?
Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen regelt alle wichtigen Aspekte des schulischen Ablaufs:
- Allgemeine Grundlagen, Paragrafen 1 bis 9
- Aufbau und Gliederung des Schulwesens, Paragrafen 10 bis 28
- Unterrichtsinhalte, Paragrafen 29 bis 33
- Schulpflicht, Paragrafen 34 bis 41
- Schulverhältnis, Paragrafen 42 bis 56
- Schulpersonal, Paragrafen 57 bis 61
- Schulverfassung, Paragrafen 62 bis 77
- Schulträger, Paragrafen 78 bis 85
- Schulaufsicht, Paragrafen 86 bis 91
- Schulfinanzierung, Paragrafen 92 bis 99
- Schulen in freier Trägerschaft, Paragrafen 100 bis 119
- Datenschutz, Übergangs- und Schlussvorschriften, Paragrafen 120 bis 133
Das Schulgesetz und weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des
Wie finde ich bei einem Umzug einen Schulplatz für mein Kind?
Bei einem Wohnortwechsel in Köln oder bei einem Umzug nach Köln suchen Sie für Ihr Kind oder für sich selbst einen neuen Schulplatz. Nehmen Sie bitte direkt mit der in Frage kommenden Schule Kontakt auf. Zur Anmeldung nehmen Sie bitte die letzten Zeugnisse und die Meldebescheinigung mit. Weitere Formalitäten klären Sie vor Ort.
Die Schulen (Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Berufskollegs) in der Nähe Ihrer neuen Anschrift finden Sie in unserer Übersicht
Für wen gilt die Schulpflicht?
Besteht eine Schulpflicht für ausländische Kinder und Jugendliche?
Auch alle Kinder und Jugendliche mit einer ausländischen Nationalität unterliegen der deutschen Schulpflicht. Häufig verfügen gerade neu eingereiste Kinder und Jugendliche oder Kinder von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse. Auch die Wahl der richtigen Schulform fällt schwer, wenn das Bildungssystem im Herkunftsland anders aufgebaut ist. Wir beraten Sie und weisen Ihr Kind einer geeigneten Schule zu, je nach den individuellen Bedürfnissen.
An wen kann ich mich bei Fragen zur Deutschförderung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wenden?
Gute Deutschkenntnisse sind wichtig für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, um erfolgreich lernen zu können. Sie helfen Ihnen dabei, gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Bereichen teilzuhaben.
Wer kann mich in Schul- und Bildungsangelegenheiten beraten?
Alle Informationen zu den Schulen, Bildungsgängen und Institutionen finden Sie in diesen Broschüren:
Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst
Die Familienberatung hilft Ihnen bei allen Fragen, Schwierigkeiten und Problemen, die in der Schule auftreten oder mit der Schule und der schulischen Ausbildung zusammenhängen.
Kommunales Integrationszentrum Köln
Das Kommunale Integrationszentrum Köln (ehemals Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien, RAA) informiert und berät Sie über die Schul- und Bildungsangelegenheiten.
Die Bildungsberatung der Stadt Köln
Die Bildungsberatung berät Sie zum Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II, bei Fragen der Schullaufbahn insbesondere der Sekundarstufe II (Gymnasium, Gesamtschulen, Berufskollegs) und zum Nachholen von Schulabschlüssen.