- "Humboldt/Gremberg und Kalk"
- "Ostheim und Neubrück"
- "Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil"
Im Rahmen des Programms "Starke Veedel Starkes Köln" setzen wir mit dem Verfügungsfonds die Förderung lokaler Projekte und Initiativen fort. Jedes Projekt kann mit maximal 4.999 Euro unterstützt werden.
Engagierte Bürger*innen, aber auch Initiativen, Einrichtungen und Bewohnergruppen, die mit guten Ideen das Miteinander im Veedel stärken möchten, haben die Möglichkeit, Fördermittel aus dem Verfügungsfonds zu beantragen.
Derzeit steht zur Verfügung:
- für das "Soziale Stadt" Gebiet "Humboldt/Gremberg und Kalk" für 2020 bis 2023 ein Fördertopf in Höhe von 120.000 Euro.
- für das "Soziale Stadt" Gebiet "Ostheim und Neubrück" für 2022 bis 2024 ein Fördertopf in Höhe von 66.666 Euro.
Für das "Soziale Stadt" Gebiet "Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil" stand bis Januar 2022 ein Fördertopf in Höhe von 66.666 Euro zur Verfügung. Die Umsetzung des Verfügungsfonds ist dort mittlerweile beendet.
Welche Antragsfristen gelten?
Die Antragsfristen sind an die Sitzungstermine der jeweiligen Bezirksvertretung angepasst, weil diese über den Einsatz der Verfügungsfondsmittel auf Grundlage Ihrer Projektanträge entscheiden. Deswegen sind mehrere Antragsdurchläufe vorgesehen, in denen Sie einen Antrag auf Förderung stellen können.
"Soziale Stadt" Gebiet "Humboldt/Gremberg und Kalk"
Es sind fortlaufend Antragsdurchläufe in den Jahren 2021 bis 2023 vorgesehen. Verpassen Sie eine Frist, wird Ihr Antrag für die sich anschließende Antragsrunde aufgenommen.
- Der zehnte Durchlauf endet am 13. Januar 2023.
- Der elfte Durchlauf endet am 3. April 2023.
Damit ist der Durchführungszeitraum für dieses Gebiet abgeschlossen.
"Soziale Stadt" Gebiet "Ostheim und Neubrück"
Es sind fortlaufend Antragsdurchläufe in den Jahren 2022 bis 2024 vorgesehen. Verpassen Sie eine Frist, wird Ihr Antrag für die sich anschließende Antragsrunde aufgenommen.
- Der zweite Durchlauf endete am 17. Oktober 2022.
- Die Antragsfrist für den dritten Durchlauf wird in Kürze veröffentlicht.
"Soziale Stadt" Gebiet "Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil"
Es wurden sechs Antragsdurchläufe in den Jahren 2021 bis 2022 durchgeführt. Der letzte Durchlauf endete am 19. Januar 2022. Weitere Anträge können nicht mehr entgegengenommen werden.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Wenn Sie eine interessante Projektidee haben, die folgende Kriterien erfüllt, können Sie Mittel aus dem Verfügungsfonds beantragen:
- Stärkung der bürgerschaftlichen Beteiligung
- Stärkung der Gemeinschaft beziehungsweise der Nachbarschaft
- Stärkung von Eigenverantwortung und Selbsthilfe der in den Stadtteilen lebenden Bürger*innen
- Stärkung des Images und der Identifikation mit dem Stadtteil
Besonders wichtig ist, dass Sie aufgrund der Förderbedingungen nicht mit dem Projekt beginnen dürfen, bevor die schriftliche Förderbewilligung durch uns vorliegt.
Welche Projekte können durch den Verfügungsfonds gefördert werden?
Möglich sind unter anderem Projekte aus den Bereichen Soziales, Kultur, Kreativität oder Sport.
Es können zum Beispiel finanziert werden:
- Durchführung von Workshops zu Aufgabenstellungen in den beteiligten Stadtteilen
- Mitmachaktionen zum Beispiel wie Kunstprojekte, Bildungsprojekte, Pflanzaktionen oder Sportaktionen, Sommerfeste, Weihnachtsfeste
- Wettbewerbe zu Themenstellungen im Stadtteil
- Imagekampagnen und/oder
- andere geeignete Maßnahmen zur Aktivierung der Beteiligten in den Stadtteilen
Ihr Projekt muss in einem dieser Sozialraumgebiete durchgeführt werden:
- Humboldt/Gremberg und Kalk
- Ostheim und Neubrück
Über die genaue Abgrenzung der Gebiete gibt die Karte zu den Sozialräumen Auskunft:
Was ist nicht förderfähig?
Maßnahmen, die auch ohne Gelder aus dem Verfügungsfonds finanziert werden können, sind nicht förderfähig. Dasselbe gilt auch für Maßnahmen, für die andere Fördermittel der Stadt vorgesehen sind, oder die durch bezirks- oder sozialräumliche Mittel unterstützt werden.
Weiterhin dürfen die beantragten Projekte nicht der Gewinnerzielung dienen und die Förderung darf nicht für laufende Betriebs- oder Personalkosten eingesetzt werden. Auch unbefristete Projekte können nicht durch den Verfügungsfonds unterstützt werden.
Wie und in welchem Umfang erhalte ich eine Förderung aus dem Verfügungsfonds?
Jedes Projekt kann einmalig und maximal mit 4.999 Euro gefördert werden. Über die Vergabe der Fördermittel wird auf Basis der zugrundeliegenden Richtlinie entschieden. Um eine Projektfinanzierung aus dem Verfügungsfonds zu erhalten, stellen Sie einen Antrag beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Der Antrag muss spätestens am letzten Tag der Antragsdurchläufe eingehen. Den Antrag können Sie auch am PC ausfüllen, eine integrierte Rechenfunktion unterstützt Sie bei der Ermittlung des Förderbedarfes.
Die Förderung erfolgt im Erstattungsverfahren und wird nach Abschluss und Abrechnung Ihres Projekts an Sie überwiesen. Auf begründeten Antrag hin ist die Gewährung einer Vorauszahlung über 30 Prozent der Antragssumme, jedoch höchstens 1.500 Euro, möglich.
Die Förderung kann beispielsweise für die Beschaffung von Materialien, Einkauf von Dienstleistungen oder Honorierung ehrenamtlicher Arbeit genutzt werden. Hierbei ist stets zu berücksichtigen, dass nach Vorlage des Bewilligungsbescheides Aufträge bis zu einem Höchstwert von 499 Euro (ohne Umsatzsteuer) als Direktauftrag vergeben werden können.
Bei Aufträgen mit einem geschätzten Auftragswert ab 500 Euro bis 4.999 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein Preisvergleich erforderlich. Es müssen mindestens drei Angebote eingeholt werden, zum Beispiel online, telefonisch, per-E-Mail. Der Auftrag ist an die Anbieterin oder den Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben. Auch eine unbeantwortete Anfrage stellt eine Angebotseinholung dar. Dies ist mit dem Ausdruck einer Anfrage per E-Mail oder Telefonnotiz zu belegen. Die Vergleichsangebote sollten bereits mit den Antragsunterlagen eingereicht werden. Spätestens nach Abschluss des Projektes müssen die Vergleichsangebote jedoch mit den Abrechnungsunterlagen bereitgestellt werden.
Beratungsangebot
Wenn Sie unsicher sind, ob sich Ihr Projekt für die Förderung eignet oder Sie Unterstützung bei der Antragsstellung benötigen, können Sie sich jederzeit an das Starke Veedel-Büro wenden.
Das Starke Veedel-Büro steht für alle Fragen rund um Antragsstellung und Abwicklung für Sie bereit.
Ottmar-Pohl-Platz 3a
51103 KölnTelefon: 0221 / 42915-190
Öffnungszeiten:
E-Mail an: quartiersmanagement@hoecker-pm.com
Montag, 10 bis 12 Uhr
Donnerstag, 16 bis 18 Uhr
Starke Veedel Büro Humboldt/Gremberg und Kalk
Höcker Project Managers GmbH
Simon Flick, Julia Mentges
Straßburger Platz 6
51109 KölnTelefon: 0152 / 25731205
Öffnungszeiten:
E-Mail an: mail@qm-ostheim-neubrueck.de
Mittwoch, 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Starke Veedel Büro Ostheim und Neubrück
Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
Philipp Dreger
Formulare
Nach Beendigung Ihres Projekts verwenden Sie bitte diesen Sachbericht zur Dokumentation:
Wie stelle ich einen Antrag?
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular an:
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Gerne können Sie auch Ihren Antrag zur Vorprüfung an das für Sie zuständige Starke Veedel-Büro senden. Dieses wird die geprüften Unterlagen dann an uns weiterleiten. Die Adressen finden Sie unter "Beratungsangebot".
Bereits durchgeführte Projekte
In den Sozialräumen "Blumenberg, Chorweiler und Seeberg", "Buchheim, Buchforst" und "Mülheim-Nord, Keupstraße" sowie im Soziale Stadt Gebiet "Meschenich" sind das Quartiersmanagement und der Verfügungsfonds bereits durchgeführt worden. Die Maßnahmen liefen Ende Dezember 2020 aus.
Informieren Sie sich hier über das Quartiersmanagement sowie gelungene Projekte des Verfügungsfonds: