Straßenfeste, Weihnachtsmärkte und so weiter

Wenn Sie Straßenfeste, Weihnachtsmärkte oder ähnliches durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen. Zentraler Ansprechpartner ist das Ordnungsamt, Abteilung für Straßen- und Grünflächennutzung. 

Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie hier:

Veranstaltungen auf öffentlichen Grünanlagen

Nicht jede Grünfläche kann für Veranstaltungen genutzt werden, da sich weite Teile städtischer Grünanlagen und Waldflächen in Gebieten befinden, die nach dem Landschaftsschutzgesetz unter einem besonderen Schutz stehen. Sie dienen in erster Linie der Naherholung der Bevölkerung.

Für Veranstaltungen in Parks, Grünanlagen und auf Waldflächen müssen Sie daher vorab eine Genehmigung einholen. Die Genehmigung wird in Abstimmung mit einigen anderen städtischen Ämtern und den zuständigen Polizeidienststellen erteilt.

Stellen Sie Ihren Antrag daher bitte mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung, damit der von Ihnen geplante Termin realisiert werden kann.

Darüber hinaus müssen Sie gegebenenfalls weitere ordnungsrechtliche Erlaubnisse einholen, zum Beispiel eine Schankerlaubnis. Informieren Sie sich bitte auch hierüber bei der Abteilung Straßen- und Grünflächennutzung.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Versammlungen, Demos und Kundgebungen unter freiem Himmel

© Stadt Köln

Zu unseren Grundrechten gehören das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht, sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel zu versammeln.

Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden (Artikel 8 Grundgesetz).

Was fällt unter den Begriff Versammlung?

Eine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes liegt nach herrschender Meinung vor, wenn mindestens zwei Personen zusammenkommen, um etwas öffentlich kundzutun oder zu erörtern und somit an der öffentlichen Meinungsbildung teilhaben. Das kann zum Beispiel eine Kundgebung oder eine Demonstration zu einem politischen oder gesellschaftlichen Thema sein, allerdings gehören Volksfeste oder Vergnügungsveranstaltungen nicht dazu.

In Nordrhein-Westfalen findet für öffentliche Versammlungen das Versammlungsgesetz (VersG) des Bundes Anwendung.

Wir haben für häufig gestellte Fragen zu Demonstrationen und anderen Kundgebungen hier eine Reihe von Antworten bereitgestellt:

Häufig gestellte Fragen zu Demonstrationen
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Wo und wie melde ich eine Versammlung an?

Eine Versammlung muss bei der zuständigen Versammlungsbehörde angemeldet werden. Das sind in Nordrhein-Westfalen die Kreispolizeibehörden. Die Anmeldung erfolgt bei der Kreispolizeibehörde, in deren Bezirk die öffentliche Versammlung beziehungsweise die Demonstration stattfinden soll.

Grundsätzlich ist eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel in NRW mindestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe bei der Polizei anzumelden. Dabei ist der Gegenstand der Versammlung oder der Demonstration anzugeben. Auch muss jede öffentliche Versammlung eine Leitung haben.

Die Polizei berät Sie als Anmelderin oder Anmelder zu Einzelheiten der Versammlung. Bei Unklarheiten oder umfangreicheren Planungsnotwendigkeiten werden Sie durch die Polizei zu einem Kooperationsgespräch eingeladen.

Je nach Art und Umfang Ihrer Versammlung müssen Sie außerdem mit Auflagen rechnen, wie zum Beispiel der Bereitstellung eines Ordnungsdienstes, der die Ordnung innerhalb der Versammlung gewährleistet. Die Versammlung kann auch verboten oder aufgelöst werden, wenn nach den erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei der Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist.

Falls Sie eine Versammlung anmelden möchten, finden Sie hier weitere Informationen:

Anmeldung von Versammlungen