Beschreibung
Ein Feuerwerk der Klassen T1 und T2 wird in geschlossenen Räumen abgebrannt (sogenanntes Indoor-Feuerwerk), im Regelfall durch ausgebildete Pyrotechniker*innen. Hierfür brauchen Sie eine Genehmigung.
Benötigt werden
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Formloser schriftlicher Antrag
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Angaben zu Datum und Uhrzeit
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Angaben zum Veranstaltungsort
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Angaben zur Veranstalterin/zum Veranstalter
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Angaben zu Art und Umfang der vorgesehenen pyrotechnischen Effekte
Allgemeine Informationen
Das Abbrennen des Feuerwerkes ist nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gestattet.
In der Regel werden die pyrotechnischen Effekte von einem*einer Pyrotechniker*in abgebrannt.
Falls erforderlich, stellt die Berufsfeuerwehr der Stadt Köln einen Sicherheitswachdienst; die Kosten trägt der*die Veranstalter*in.
Die eingesetzten pyrotechnischen Effekte müssen von der Bundesanstalt für Materialprüfung in Berlin zugelassen und mit einer BAM-Nummer versehen sein!
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Bei Rückfragen erreichen Sie uns montags bis donnerstags von 08:30 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0221 / 221-27736.
Gebühren
Gebührenrahmen zwischen 40 und 500 Euro je nach Fall.
Die Gebühren können Sie auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichten.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 23 Absatz 4 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengG)
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Nutzung öffentlicher Flächen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln - Zugänglichkeit
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- Telefax
- siehe Servicenummern
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Nutzung öffentlicher Flächen
- Öffnungszeiten
-
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
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