Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen zwecks Überprüfung der "alten"
Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale den neuen Fischereischein in einem unserer Kundenzentren beantragen.

Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 nach dem alten Muster ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Auf Wunsch können Bürger*innen ihren bisherigen Fischereischein bereits vorzeitig in das neue Format umtauschen. Die bereits gezahlte Fischereiabgabe wird auf den neuen Fischereischein übertragen.

Für die Erteilung des neuen Fischereischeins fällt eine einmalige Gebühr an. Spätestens zum 31. Dezember 2030 verlieren alle alten Fischereischeine aus Nordrhein-Westfalen ihre Gültigkeit. Eine Beantragung eines modernen Fischereischeins ist jedoch auch ab dem Jahr 2031 und in den Folgejahren möglich, selbst wenn der bisherige Fischereischein bereits seit mehreren Jahren abgelaufen ist, sofern die Fälschungsüberprüfung dessen Echtheit bestätigt.

 

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung

    Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

  • Fischereischein

    Für die erstmalige "Verlängerung" bzw. die Umschreibung des alten Fischereischeines schauen Sie bitte unter "Fischereischein – Neuausstellung"

ACHTUNG: Digitalisierte Fischereischeinverwaltung ab dem 1. Juli 2026

Ein digitaler Fischereischein? ... Warum?

  • Fälschungssicherer
  • Bundesländerübergreifend harmonisiert
  • Möglichkeit der lebenslangen Gültigkeit auch nach Umzügen (vorbehaltlich landesrechtlicher Grundlagen)
  • Einfacher
  • Synergien durch zentrale Datenhaltung digital und automatisiert

Kurzabriss digitaler Fischereischein ... Was ist neu?

Für Behörden
Fischerprüfungsnachweise werden vom Fischereiregister zur Verfügung gestellt

Kann über ein einheitliches webbasiertes EDV-Verfahren:

  • Fischereischeine ausstellen
  • Nachweise über entrichtete Fischereiabgaben ausstellen
  • Fischereiregistereinträge verwalten

Für die amtliche Fischereiaufsicht
Kontrolliert Echtheit der Fischereischeine und Nachweise über die entrichtete Fischereiabgabe über eigenes Smartphone mittels Kontroll-App (Auslesen von QR-Codes bzw. NFC-Chips).

Für Bürger*innen
Können zwischen einer Antragstellung vor Ort in der örtlich zuständigen Behörde (Gemeinde oder Stadt) oder via Onlinedienst rund um die Uhr von Zuhause aus wählen.

 

FAQ Bürger*innen
PDF, 386 kb

Ich bin nach dem 1. Juli 2026 aus einem anderen Bundesland nach NRW umgezogen ( ständiger Wohnsitz/Hauptwohnsitz)

Sofern der Fischereischein aus dem anderen Bundesland vergleichbare Sicherheitsmerkmale wie ein in NRW ausgestellter Fischereischein aufweist, wird dieser in NRW unbefristet anerkannt.

Dies ist beispielsweise derzeit bei Fischereischeinen aus Schleswig-Holstein der Fall. Fischereischeine ohne vergleichbare Sicherheitsmerkmale (z. B. Papier-Fischereischeine) verlieren für Bürger*innen, die ab dem 1. Juli 2026 ihren ständigen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) nach NRW verlagert haben, mit Ablauf des 31. Dezember 2030 ihre Gültigkeit in Nordrhein-Westfalen.

Betroffene Personen können ihren Fischereischein durch Beantragung eines Fischereischeins des Landes Nordrhein-Westfalen auf Lebenszeit im neuen
Format ersetzen. Voraussetzung für die Gültigkeit des Fischereischeins in Nordrhein-Westfalen ist die Entrichtung der nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe.

Ich bin mit meinem Fischereischein vor dem 1. Juli 2026 aus einem anderen Bundesland nach NRW umgezogen (ständiger Wohnsitz/Hauptwohnsitz)

Sofern der Fischereischein aus dem anderen Bundesland vergleichbare Sicherheitsmerkmale wie ein in NRW ausgestellter Fischereischein aufweist, wird dieser in NRW unbefristet anerkannt.

Dies ist beispielsweise derzeit bei Fischereischeinen aus Schleswig-Holstein der Fall. Papier-Fischereischeine anderer Bundesländer werden anerkannt, wenn der Hauptwohnsitz bereits vor dem 1. Juli 2026 nach Nordrhein-Westfalen verlegt wurde. Die Anerkennung gilt bis zum jeweiligen Ablaufdatum des Fischereischeins.

Auf Lebenszeit ausgestellte Papier-Fischereischeine (z. B. aus Bayern oder Niedersachsen) werden daher auch in Nordrhein-Westfalen unbefristet für NRW-Bürger*innen anerkannt.

Unabhängig von der Art des Fischereischeins gilt: Die Gültigkeit eines anerkannten Fischereischeins in Nordrhein-Westfalen setzt die Entrichtung der nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe voraus.

Wer muss in NRW die Fischereiabgabe entrichten?

Zum Zeitpunkt der Fischereiausübung im Land Nordrhein-Westfalen muss die nordrhein-westfälische Fischereiabgabe entrichtet sein. Daher müssen zukünftig auch Fischereischeininhaber*innen aus anderen Bundesländern die Fischereiabgabe in Nordrhein-Westfalen bezahlen, wenn sie in Nordrhein-Westfalen angeln möchten.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von der Fischereiabgabenpflicht befreit, sofern sie ohne eigenen Fischereischein und in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers die Fischerei ausüben.

Vorsprache

Für die erstmalige Umschreibung des alten Fischereischeine ist die Vorsprache in einem unserer Kundenzentren erforderlich!

Gebühren

Fischereischein auf Lebenszeit: 18,00 Euro (online)/ 30,00 (Behörde)

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr: 14,00 Euro (online)/ 22,00 (Behörde)

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre: 42,00 (online)/ 50,00 Euro (Behörde)

Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein): 20,00 Euro (online)/ 32,00 Euro (Behörde)

Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit (früher. Sonderfischereischein): 30,00 Euro (online)/ 30,00 Euro (Landesamt)