Betriebsferien 2025/2026

Von 24. Dezember 2025 bis 4. Januar 2026 bleibt unser Betrieb geschlossen. Ausnahmen gelten für ausgewählte Dienststellen und Freizeiteinrichtungen. Wichtige Services sind über Notdienste und Rufbereitschaften weiterhin verfügbar.

Alle Informationen finden Sie hier.

Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung von Umzügen, zum Beispiel Schützen- und Karnevalsumzüge auf öffentlichem Straßenland.

Benötigte Dokumente

  • Formloser schriftlicher Antrag

  • Angaben zum Umzugstag

  • Angaben zur Aufstellung

  • Angaben zur Abmarschzeit

  • Angaben zur Zugwegstrecke

  • Angaben zum Zielbereich

Zusatzinformationen:

Antragstellung

Der Antrag ist in der Regel zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung einzureichen. Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einer*einem Veranstalter*in organisiert und verantwortlich durchgeführt werden.

Versicherungspflicht

Der*die Veranstalter*in muss eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestversicherungssummen abschließen:

  • 1.000.000 Euro für Personenschäden
  • 250.000 Euro für Sachschäden

Sanitätsdienst

Der*die Veranstalter*in muss je nach Größe der Veranstaltung einen Sanitäts- beziehungsweise einen Rettungsdienst beauftragen. Sie können sich vorab unter der Telefonnummer 0221 / 9748-405 bei der Feuerwehr informieren, in welchem Umfang die Betreuung durch einen Sanitäts- oder Rettungsdienst sichergestellt werden muss.

Ordnungsdienst

Für die Gestellung von Ordner*innen hat der*die Veranstalter*in zu sorgen.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich.

Gebühren

a) für Schützenfeste, 60 Euro ohne Ortstermin, 120 Euro mit Ortstermin. b) für Karnevalsumzüge,- für die Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis 160 Euro- für die Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung 70 Euro gesamt also 230 Euro. Die Gebühren können Sie auch bargeldlos mit Karte bezahlen.

Rechtliche Voraussetzungen

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Nutzung öffentlicher Flächen
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-6569020
Kontakt

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)

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