Wie viele Geflüchtete leben in Köln und wie haben sich diese entwickelt? Auf dieser Seite haben wir Ihnen allgemeine Fragen und Antworten zur Situation der Geflüchteten in Köln zusammengestellt.
Warum werden Geflüchtete untergebracht und wie viele sind es in Köln?
Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet (unter anderem gemäß § 1 FlüAG), die ihnen zugewiesenen ausländischen Geflüchteten aufzunehmen und unterzubringen.
Wir bringen in unseren Einrichtungen alle uns zugewiesenen Geflüchteten unter. Hinzu kommen Personen, die Köln direkt ansteuern und die in den Notaufnahmeeinrichtungen auf die Weiterverteilung in andere Kommunen beziehungsweise Erstaufnahmeeinrichtungen warten. Rechtlich gesehen handelt es sich hierbei um unerlaubt Eingereiste und Personen, die keinen Asylantrag gestellt haben.
Köln zugewiesene Geflüchtete sind
- Asylsuchende
- geduldete Personen, für die die Stadt Köln zuständig ist und die aus unterschiedlichen Gründen aktuell nicht ausreisen beziehungsweise nicht rückgeführt werden können
- Personen, die aus humanitären Gründen einen Aufenthaltstitel erhalten (dies dann nochmals differenziert nach vielen unterschiedlichen Rechtsgrundlagen)
- Personen mit Aufenthaltserlaubnis, die noch keine Wohnung auf dem Wohnungsmarkt finden konnten
- Personen, die im Rahmen von Resettlement oder anderen Aufnahmeaktionen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben
Entwicklung der Zahlen der in städtischen Unterkünften untergebrachten Geflüchteten 2024
Anzahl Geflüchteter | |
---|---|
Januar | 9906 |
Februar | 9323 |
März | 8882 |
April | 8756 |
Mai | 8644 |
Juni | 8700 |
Juli | 8805 |
August | 8946 |
September | 9119 |
Oktober | 9275 |
Entwicklung der Zahlen der in städtischen Unterkünften untergebrachten Geflüchteten 2023
Anzahl Geflüchteter | |
---|---|
Januar | 11149 |
Februar | 11365 |
März | 11388 |
April | 11352 |
Mai | 11044 |
Juni | 10953 |
Juli | 10685 |
August | 11009 |
September | 11316 |
Oktober | 11059 |
November | 10711 |
Dezember | 10427 |
Entwicklung der Zahlen der in städtischen Unterkünften untergebrachten Geflüchteten 2022
Anzahl Geflüchteter | |
---|---|
Januar | 5803 |
Februar | 5759 |
März | 9184 |
April | 9231 |
Mai | 9392 |
Juni | 9548 |
Juli | 9608 |
August | 9795 |
September | 10006 |
Oktober | 10076 |
November | 10374 |
Dezember | 10839 |
Entwicklung der Zahlen der in städtischen Unterkünften untergebrachten Geflüchteten 2021
Anzahl Geflüchteter | |
---|---|
Januar | 6104 |
Februar | 5986 |
März | 5789 |
April | 5672 |
Mai | 5602 |
Juni | 5544 |
Juli | 5488 |
August | 5605 |
September | 5648 |
Oktober | 5620 |
November | 5629 |
Dezember | 5764 |
Entwicklung der Zahlen der in städtischen Unterkünften untergebrachten Geflüchteten 2020
Anzahl Geflüchteter | |
---|---|
Januar | 7358 |
Februar | 7273 |
März | 7147 |
April | 7080 |
Mai | 7019 |
Juni | 6960 |
Juli | 6732 |
August | 6568 |
September | 6505 |
Oktober | 6430 |
November | 6401 |
Dezember | 6176 |
Entwicklung der Zahlen der in städtischen Unterkünften untergebrachten Geflüchteten seit 2010
Jahr | Anzahl Geflüchteter |
---|---|
2010 | 1638 |
2011 | 1949 |
2012 | 2196 |
2013 | 3072 |
2014 | 5141 |
2015 | 10153 |
2016 | 13258 |
2017 | 10189 |
2018 | 10216 |
2019 | 7460 |
2020 | 6176 |
2021 | 5764 |
2022 | 10839 |
2023 | 10427 |
Berichte zur Situation Geflüchteter in Köln
*Eine Veröffentlichung des 39. Berichts ist aus redaktionellen Gründen nicht erfolgt.
Entwicklung der Flüchtlingszahlen in Köln 2014 bis 2019
Entwicklung der Zahlen Geflüchteter in Köln 2019
Anzahl Geflüchteter | |
---|---|
Januar | 9602 |
Februar | 8646 |
März | 8221 |
April | 7935 |
Mai | 7820 |
Juni | 7669 |
Juli | 7616 |
August | 7613 |
September | 7628 |
Oktober | 7612 |
November | 7542 |
Dezember | 7460 |
Entwicklung der Zahlen Geflüchteter in Köln 2018
Anzahl Geflüchteter | |
---|---|
Januar | 9983 |
Februar | 9825 |
März | 9653 |
April | 9569 |
Mai | 9409 |
Juni | 9261 |
Juli | 9146 |
August | 9126 |
September | 9059 |
Oktober | 9213 |
November | 9683 |
Dezember | 10216 |
Entwicklung der Zahlen Geflüchteter in Köln 2017
Anzahl Geflüchteter | |
---|---|
Januar | 12975 |
Februar | 12513 |
März | 12406 |
April | 12143 |
Mai | 11888 |
Juni | 11529 |
Juli | 11220 |
August | 10958 |
September | 10669 |
Oktober | 10530 |
November | 10292 |
Dezember | 10189 |
Entwicklung der Zahlen Geflüchteter in Köln 2016
Monat | Anzahl Geflüchteter |
---|---|
Januar | 11224 |
Februar | 12205 |
März | 12431 |
April | 12822 |
Mai | 13191 |
Juni | 13705 |
Juli | 13842 |
August | 13613 |
September | 13532 |
Oktober | 13489 |
November | 13451 |
Dezember | 13253 |
Entwicklung der Zahlen Geflüchteter in Köln 2015
Monat | Anzahl Geflüchteter |
---|---|
Januar | 5369 |
Februar | 5781 |
März | 5992 |
Arpil | 6160 |
Mai | 6401 |
Juni | 6680 |
Juli | 7208 |
August | 7490 |
September | 8003 |
Oktober | 8968 |
November | 9288 |
Dezember | 10153 |
Entwicklung der Zahlen Geflüchteter in Köln 2014
Monat | Anzahl Geflüchteter |
---|---|
Januar | 3288 |
Februar | 3225 |
März | 3398 |
April | 3525 |
Mai | 3565 |
Juni | 3700 |
Juli | 3890 |
August | 4028 |
September | 4215 |
Oktober | 4519 |
November | 5033 |
Dezember | 5141 |
Wo kommen die Geflüchteten her und warum flüchten sie?
In Köln lebenden und Köln zugewiesenen Geflüchtete
Syrien, Iran, Irak | ehem. Jugoslawien | Afghanistan | Kosovo | Nigeria, Ghana, Guinea | Eritrea, Somalia | Russische Föderation | Armenien, Georgien | Pakistan, Indien | Marokko, Tunesien, Algerien | Albanien | restliche Staaten | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Prozent | 33 | 20 | 8 | 5 | 6 | 4 | 3 | 2 | 2 | 1 | 9 | 7 |
Die häufigsten Gründe für eine Flucht sind:
Syrien: Bürgerkriege und bürgerkriegsähnliche Unruhen; unter anderem Verfolgungstatbestände wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen politischer Überzeugungen.
Hinweis: Syrer*innen kommen sowohl im normalen Asylverfahren – sie sind dann Asylsuchende wie die anderen Nationalitäten auch – wie auch als Kontingentgeflüchtete aufgrund besonderer Zusagen von Bundes- oder Landesregierung.
Ex-Jugoslawien (Kosovo, Mazedonien, Serbien, Bosnien-Herzegowina): unter anderem Diskriminierung und Ausgrenzung von Minderheiten, insbesondere von Roma-Angehörigen: gewalttätige Übergriffe, ungenügende Zugänge zur Gesundheitsversorgung und zum Bildungssystem, mangelhafte Existenzsicherung.
Afghanistan: unter anderem Verfolgungstatbestände wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen politischer Überzeugungen; Bürgerkriege und bürgerkriegsähnliche Unruhen; diverse Menschenrechtsverletzungen.
Iran: unter anderem Verfolgungstatbestände wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen politischer Überzeugungen sowie diverse Menschenrechtsverletzungen.
Wie lange bleiben die Geflüchteten in Köln?
Die rechtlichen Möglichkeiten als Geflüchtete*r in Deutschland ein Aufenthaltsrecht geltend zu machen sind sehr verschieden. So können Geflüchtete in Deutschland einen Asylantrag stellen oder aber auch Gründe vortragen, die zu einem befristeten Duldungsaufenthalt führen können. Manche Geflüchtete werden im Rahmen eines humanitären Aufnahmeprogramms in Deutschland aufgenommen. Andere Personen sind zwar aus ihren Heimatländern geflohen, kommen aber als Studierende, Familienangehörige oder Arbeitnehmende nach Deutschland. Aus all diesen verschiedenen Aufenthaltsrechten leiten sich andere Folgerechte ab, zum Beispiel in Bezug auf die Aufenthaltsdauer oder den Zugang zum Arbeitsmarkt.
Die meisten Personen, die als Geflüchtete in Wohnheimen und Hotels untergebracht sind, sind Asylbewerber*innen oder Personen mit einer Duldung.
Genauso unterschiedlich wie die Fluchtgründe sind auch die Aufenthaltszeiten von Geflüchteten in Deutschland. Wie lange Geflüchtete in Köln bleiben, hängt von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer des Asylverfahrens, der Situation im Herkunftsland, der familiären Situation oder auch den gesundheitlichen Umständen.
Nach Aussage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge betrug im Jahr 2017 die durchschnittliche Gesamtverfahrensdauer bei Asylverfahren 11,7 Monate.
Ausländer*innen, die kein Aufenthaltsrecht (mehr) haben, werden zur Ausreise aufgefordert und gegebenenfalls von der Ausländerbehörde in ihr Herkunftsland oder einen anderen sicheren Drittstaat zurückgeführt.
Gehen geflüchtete Kinder in die Schule beziehungsweise in Kitas?
Sobald Kinder aus geflüchteten Familien einer Gemeinde zugewiesen beziehungsweise dort gemeldet sind, unterliegen sie der Schulpflicht beziehungsweise haben einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz und OGS-Betreuung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Hier bestehen keine Sonderregelungen.
Alle aus dem Ausland zugereisten Kinder und Jugendlichen unabhängig vom Aufenthaltsstatus (also aus anderen EU-Staaten und Drittstaaten), die keine oder nur wenige Deutschkenntnisse haben, sollen im ersten Schritt einen Beratungstermin im Kommunalen Integrationszentrum wahrnehmen, um sie einstufen zu können. Zudem müssen sie auch eine Schuleingangsuntersuchung absolvieren. Anschließend werden sie, falls erforderlich, einer schulformübergreifenden Vorbereitungsklasse zugewiesen, die sie maximal zwei Jahre besuchen. Sobald wie möglich werden sie dann in einer Regelklasse der geeigneten Schulform beschult.
Den Kindern und Jugendlichen in der Notaufnahmeeinrichtung Herkulesstraße, die noch nicht schulpflichtig sind, werden seit Mai 2014 Sprachfördermaßnahmen zur Überbrückung angeboten.
Dürfen Geflüchtete arbeiten?
- Geflüchtete, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, dürfen grundsätzlich arbeiten.
- Geflüchtete, die sich in einem Asylverfahren befinden, dürfen in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland nicht arbeiten.
- Geflüchtete, die im Besitz einer Duldung sind, dürfen in den ersten 12 Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland nicht arbeiten.
Nach drei Monaten kann auf Antrag des Geflüchteten bei der Ausländerbehörde eine Beschäftigungserlaubnis erteilt werden. Die Ausländerbehörde muss grundsätzlich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) einholen.
Ausnahmen, nach denen die Beschäftigung ohne Zustimmung der BA gestattet wird, sind insbesondere: Berufsausbildungen, Praktika, Freiwilligendienste, Beschäftigungen als Hochqualifizierte oder für Beschäftigungen bei Verwandten ersten Grades.
Nach vier Jahren kann auf Antrag bei der Ausländerbehörde eine Beschäftigungserlaubnis ohne Zustimmung der BA erteilt werden.
Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit ist Personen im Asylverfahren oder geduldeten Personen grundsätzlich nicht gestattet.
Wie kann ich konkret helfen?
In vielen Stadtteilen gibt es aktive Gruppen von Kölner Bürger*innen, die sich bei der Betreuung einzelner Geflüchteter oder in bestimmten Wohnheimen engagieren. Ob "vor Ihrer Haustür", in einem anderen Stadtteil oder gesamtstädtisch - Unterstützung ist erwünscht. Sie können sich für ein einmaliges Projekt oder auch für einen kurzen oder längeren Zeitraum engagieren, je nachdem wie viel Zeit Sie aufbringen wollen oder können.
Ob Unterstützung beim Deutschlernen, Begleitung bei Arzt- oder Behördengängen, Organisation gemeinsamer Feste, Angebote zur Freizeitgestaltung für Kinder, Jugendliche oder Erwachsene oder auch ein Rundgang durch die Umgebung mit Tipps, wo was im Stadtteil zu finden ist – Einsatzfelder gibt es viele, Ideen sind immer gefragt.
Weitere Informationen finden Sie beim Netzwerk "Willkommenskultur Köln".
Der Caritasverband Köln hat einen Ratgeber herausgegeben mit übersichtlichen Tipps und Informationen für ehrenamtliche Helfer*innen im Umgang mit Geflüchteten in Köln.
Kompetente Ansprechpersonen, die mit Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten durch sprechen und Sie an bereits aktive Kölner*innen – vielleicht auch in Ihrem Viertel - weitervermitteln können, finden Sie zum Beispiel
Caritas-Flüchtlingsberatung und Caritas-Integrationsagentur
Die Flüchtlingsberatung ist ein Therapiezentrum für Folteropfer und nimmt keine Sachspenden an.
Ansprechpartnerinnen: Doris Kölsch und Giovanna Caloiero
Telefon: 0221 / 160-740 und 0221 / 98577-633
Deutsches Rotes Kreuz
Das Deutsche Rote Kreuz nimmt auch Sachspenden an. Gesucht werden immer wieder:
- Bettwäsche und Handtücher
- Kleidung für Kinder, Männer und Frauen
- Gut erhaltenes Kinderspielzeug, Bobby Cars, kleine Fahrräder
Diese können Montag, Dienstag und Donnerstag von 7:30 bis 10:30 Uhr unmittelbar in der Kleiderkammer des Roten Kreuzes in der Oskar-Jäger-Straße 101-103 in 50825 Köln-Ehrenfeld abgegeben werden. Außerhalb dieser Zeiten hinaus können Sie auch den dort auf dem Gelände aufgestellten begehbaren Kleider-Container verwenden.
Servicenummer des DRK: 0221 / 5487-222
Diakonisches Werk Köln und Region
Ansprechpartnerin: Martina Domke
Telefon: 0221 / 1603-826
Kölner Flüchtlingsrat
Ansprechpartner: Claus-Ulrich Prölß und Thomas Zitzmann
Telefon: 0221 / 2791710
Flüchtlingszentrum "Fliehkraft"
Ansprechpartnerinnen: Nahid Fallahi und Margret Linder
Telefon: 0221 / 16860-570
Kölner Freiwilligenagentur
Projekte "Mentoren für Flüchtlingsfamilien" und "Pat*innen für die außerschulische Begleitung von Flüchtlingskindern"
Ansprechpartnerinnen: Gabi Klein, Svenja Rickert
Telefon: 0221 / 8882-780