Sollten Sie Ihre Ehe im Ausland geschlossen haben, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes einen Antrag auf Eintragung Ihrer Ehe im Eheregister stellen. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass Sie oder Ihr*e Ehegatt*in die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, asylberechtigt, ausländischer Flüchtling oder staatenlos sind. Nach der Beurkundung der Ehe im Eheregister kann Ihnen jederzeit eine Eheurkunde ausgestellt werden.

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass

    Sollten Sie die Anerkennung als Asylberechtigte*r oder ausländischer Flüchtling besitzen, bringen Sie bitte Ihren Reiseausweis mit.

  • Heiratsurkunde

    Bei fremdsprachigen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine*n Dolmetscher*in oder Übersetzer*in benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Sollte die Urkunde nicht in lateinischen Buchstaben verfasst sein, ist eine Transliteration nach ISO-Norm notwendig. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden. Eine Übersetzung ist nicht notwendig, wenn Sie eine internationale Urkunde vorlegen. In vielen Fällen muss die Heiratsurkunde zusätzlich mit einer Apostille versehen sein oder zunächst durch die deutsche Botschaft legalisiert werden. Wir beraten Sie gerne.

  • Nachweis der Geburtsdaten und der Namensführung

    Wenn Sie in Deutschland geboren sind, müssen Sie eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister vorlegen. Eine Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung reichen nicht aus. Sie erhalten die Abschrift bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat. Die Urkunde müssen Sie im Original vorlegen. Sollten Sie im Ausland geboren sein, beachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter "Einige spezielle Anforderungen".

  • Geburtsurkunden Ihrer gemeinsamen Kinder

    Haben Sie ein gemeinsames Kind, so benötigen wir eine Geburtsurkunde, in der Sie beide als Eltern eingetragen sind. Eine solche Urkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem die Geburt Ihres Kindes eingetragen wurde.

  • Einige spezielle Anforderungen

    Es gibt Fälle, in denen weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Punkte gut durch, damit Ihre Nachweise vollständig sind.

Einige spezielle Anforderungen

  • Wenn Sie im Ausland geboren sind, müssen Sie eine Geburtsurkunde mit Elternangabe einreichen. Die Geburtsurkunde erhalten Sie bei der Behörde, bei der Ihre Geburt registriert wurde. Für ausländische Geburtsurkunden gelten die gleichen Bestimmungen zur Übersetzung und mehrsprachigen Urkunden wie für die Heiratsurkunde. Auch bei der Geburtsurkunde kann eine Überbeglaubigung der Urkunde erforderlich sein.
  • Sollten Sie als Aussiedler*in oder Übersiedler*in nach Deutschland gekommen sein, benötigen Sie neben Ihrer Geburtsurkunde mit Übersetzung den Nachweis Ihrer Namensführung, zum Beispiel eine Bescheinigung nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes. Viele Familien, die als Aus- oder Übersiedler*innen nach Deutschland gekommen sind, haben beim Standesamt des Wohnsitzes in Deutschland ein Familienbuch anlegen lassen. Dabei wurde in den meisten Fällen die Namensführung geregelt. Sollte Ihre Familie ein Familienbuch haben anlegen lassen, bringen Sie bitte eine neue, vom Standesamt beglaubigte Kopie des Familienbuches mit.
  • Sollte sich Ihr Name durch eine Namensänderung geändert haben, ist die Vorlage der Namensänderungsurkunde notwendig.
  • Wenn Sie vor dieser Ehe bereits in Deutschland verheiratet oder verpartnert gewesen sind, benötigen Sie zusätzlich eine aktuelle beglaubigte Ablichtung des Eheregisters Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk, beziehungsweise die Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk. Die Ablichtung aus dem Eheregister erhalten Sie beim Standesamt Ihres Heiratsortes. Die Ablichtung aus dem Lebenspartnerschaftsbuch erhalten Sie bei dem Standesamt oder der Behörde, wo Ihre Partnerschaft eingetragen wurde.
  • Ist Ihre Ehe oder Partnerschaft erst vor kurzem aufgelöst worden, so dass die Auflösung noch nicht im Eheregister beziehungsweise Partnerschaftsbuch eingetragen ist, reicht neben der Ablichtung des Eheregisters oder der Partnerschaftsurkunde auch das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk aus. Das rechtskräftige Scheidungsurteil müssen Sie auch vorlegen, wenn Ihre Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland erfolgte oder die vorherige Ehe im Ausland geschieden wurde.

Urkundenservice

Sollten Sie für Ihren Antrag Urkunden des Standesamtes Köln benötigen, können Sie diese online bestellen.

Urkundenservice des Standesamtes

Vorsprache

Füllen Sie bitte den unter "Downloads und Infos" befindlichen Antrag vollständig aus. Den von beiden Ehegatt*innen unterschriebenen Antrag senden Sie uns dann bitte zusammen mit Ihren originalen Urkunden sowie Kopien Ihrer Ausweise zu. Gerne können Sie Ihre Unterlagen auch ohne Wartezeit an unserer Infotheke abgeben. Sollte eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, werden wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen.  

Wenn Sie einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen möchten, ist eine gemeinsame persönliche Vorsprache unbedingt erforderlich. Für einen Termin werden wir auf Sie zukommen.

Gebühren

Die Eintragung der Ehe in das Eheregister kostet 40 Euro, eine Erklärung zur Namensführung 21 Euro.  

Die erste Urkunde kostet 10 Euro, jede weitere Urkunde der gleichen Art 5 Euro.  

Beispiel: Zwei Eheurkunden kosten 15 Euro, eine Eheurkunde und eine internationale Eheurkunde kosten 20 Euro, zwei Eheurkunden und eine Eheurkunde für das Stammbuch kosten 25 Euro.  

Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Gebühren bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Eheregister
Gülichplatz 1-3
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-28135
Telefax
0221 / 221-25788
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 5, 7 und 9 (Haltestelle Heumarkt)
Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Rathaus)
Stadtbahn-Linien 16 und 18 (Haltestelle Dom/Hbf)
Bus-Linien 106, 132 und 133 (Haltestelle Heumarkt)
S-Bahn-Linien: S 6, S 11, S 12 und, S 13, S19, RB 25 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Köln Hauptbahnhof)

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Downloads und Infos