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Sie wollen heiraten? Vorher müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Die Anmeldung können Sie frühestens sechs Monate vor der Hochzeit vornehmen. 

Trautermin online

Damit Sie Ihre Trauung frühzeitig planen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Wunschtermin schon vor der Anmeldung vorzumerken. Informationen dazu finden Sie unter "Trautermin online". Bitte beachten Sie die maximal zugelassene Gästezahl im jeweiligen Trauzimmer.

Kein Wohnsitz in Köln 

Wohnt keiner von Ihnen in Köln, sind wir für die Anmeldung zur Eheschließung nicht zuständig. Die Eheschließung ist aber dennoch in Köln möglich. Melden Sie dann Ihre Eheschließung bitte beim Standesamt Ihres Wohnortes an. Beachten Sie bitte die Hinweise unter der Überschrift "Trauung von Paaren, die nicht in Köln wohnen".

Eheschließung im Ausland

Wollen Sie im Ausland heiraten, empfehlen wir Ihnen, sich unmittelbar mit dem entsprechenden Standesamt oder aber der konsularischen Vertretung des betreffenden Landes in Verbindung zu setzen.

 

Benötigte Dokumente

  • Wenn Sie

    beide Ihren Hauptwohnsitz in Köln haben, volljährig sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und noch nicht verheiratet oder verpartnert waren, müssen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass

    Sie müssen sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Eheschließung ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.

  • Nachweis der Geburtsdaten und der Namensführung

    Wenn Sie in Deutschland geboren sind oder Ihre Geburt bei einem deutschen Standesamt nachbeurkundet wurde, müssen Sie eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister vorlegen. Eine Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung reichen nicht aus. Sie erhalten die Abschrift bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat. Die Urkunde müssen Sie im Original vorlegen. Sollten Sie im Ausland geboren sein, beachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter "Einige spezielle Anforderungen".

  • Geburtsurkunde Ihrer gemeinsamen Kinder

    Haben Sie ein gemeinsames Kind, so benötigen wir eine Geburtsurkunde, in der Sie beide als Eltern eingetragen sind. Eine solche Urkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem die Geburt Ihres Kindes eingetragen wurde.

Einige spezielle Anforderungen

Es gibt Fälle, in denen weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Punkte gut durch, damit Ihre Nachweise vollständig sind:

  • Sollte jemand von Ihnen nicht in Köln gemeldet sein, so benötigen Sie eine neue erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe Ihres Familienstandes. Die Bescheinigung wird von der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes in Deutschland ausgestellt.
  • Wenn Sie im Ausland geboren sind und Ihre Geburt nicht bei einem deutschen Standesamt nachbeurkundet wurde, müssen Sie eine vollständige Geburtsurkunde mit Elternangabe oder eine internationale Geburtsurkunde einreichen. Die Geburtsurkunde erhalten Sie bei der Behörde, bei der Ihre Geburt registriert wurde. Die Urkunde muss durch eine*n Dolmetscher*in, eine*n Übersetzer*in übersetzt werden. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Sollte die Urkunde nicht in lateinischen Buchstaben verfasst sein, ist eine Transliteration nach ISO-Norm notwendig. Eine Übersetzung ist nicht notwendig, wenn Sie eine internationale Urkunde vorlegen, die auch in Deutsch verfasst ist und in der keine fremdsprachigen Vermerke eingetragen sind. Auch die Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.
Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank
  • Sollten Sie als Aussiedler*in oder Übersiedler*in nach Deutschland gekommen sein, benötigen Sie neben Ihrer Geburtsurkunde mit Übersetzung den Nachweis Ihrer Namensführung, zum Beispiel eine Bescheinigung nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes oder das Familienbuch.
  • Sollte sich Ihr Name durch eine Namensänderung geändert haben, ist die Vorlage der Namensänderungsurkunde notwendig.
  • Wenn Sie bereits in Deutschland verheiratet oder verpartnert gewesen sind, benötigen Sie zusätzlich eine aktuelle beglaubigte Ablichtung des Eheregisters Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk, beziehungsweise die Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk. Die Ablichtung aus dem Eheregister erhalten Sie beim Standesamt Ihres Heiratsortes. Die Ablichtung aus dem Partnerschaftsregister erhalten Sie bei dem Standesamt oder der Behörde, wo Ihre Partnerschaft begründet wurde. Sollten Sie im Ausland geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben, müssen Sie die Eheurkunde beziehungsweise die Lebenspartnerschaftsurkunde sowie das rechtskräftige Scheidungsurteil vorlegen.
  • Ist Ihre Ehe oder Partnerschaft erst vor kurzem aufgelöst worden, so dass die Auflösung noch nicht im Eheregister beziehungsweise Partnerschaftsregister eingetragen ist, reicht neben der Ablichtung des Eheregisters oder Partnerschaftsregister auch das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk aus. 
  • Sollte die Auflösung Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft im Ausland erfolgt sein, wird dringend eine Beratung beim Standesamt empfohlen, da die Auflösung unter Umständen für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden muss.
Oberlandesgericht Düsseldorf – Anerkennung ausländischer Ehescheidungen
Senatsverwaltung Berlin – Anerkennung ausländischer Ehescheidungen

Eheschließung mit Auslandsbeteiligung

Wenn jemand von Ihnen eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, ist eine vorhergehende persönliche Beratung erforderlich. Sie erhalten dann von uns ein Merkblatt, in dem sämtliche erforderlichen Unterlagen individuell für Sie aufgelistet sind.

Beratung mit Auslandsbeteiligung

Ihr Nebenwohnsitz ist in Köln

Auch wenn Ihr Nebenwohnsitz in Köln ist, können Sie sich hier zur Eheschließung anmelden.

Zu den erforderlichen Unterlagen ist zusätzlich eine neue erweiterte Meldebescheinigung Ihres inländischen Hauptwohnsitzes notwendig.

Trauung von Paaren, die nicht in Köln wohnen

Gerne können Sie auch in Köln heiraten, wenn keiner von Ihnen hier wohnhaft ist. Zuständig für die Anmeldung Ihrer Eheschließung ist dann das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Nachdem Sie Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnortes angemeldet haben, schickt Ihr Wohnortstandesamt uns die Unterlagen zu. 

Nach Übersendung der Unterlagen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um den Trautermin festzulegen und offene Fragen zu klären. Daher bitten wir Sie, von der Bitte um eine Eingangsbestätigung oder Anfragen per E-Mail abzusehen. Einer von Ihnen beiden oder eine beauftragte Person muss vor der Trauung hier vorsprechen, um die Gebühren zu bezahlen. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Vorsprachetermin über unsere Terminvereinbarung online.

Sollte das Wohnsitzstandesamt Ihnen die Unterlagen mitgegeben haben, muss einer von Ihnen so bald wie möglich vorsprechen, um den Trautermin festzulegen und die Gebühren zu bezahlen. Hierbei können offene Fragen geklärt werden.

Wenn Sie beide Ihren Wohnsitz im Ausland haben und in Köln heiraten möchten, ist das Standesamt Köln für die Anmeldung Ihrer Eheschließung zuständig.

Anmeldung einer Trauung, die nicht in Köln stattfindet

Sofern mindestens eine*r von Ihnen in Köln gemeldet ist, können wir Ihre Anmeldung zur Eheschließung aufnehmen, auch wenn Ihre Trauung in einem anderen Standesamt stattfinden soll.

Nach der Anmeldung Ihrer Eheschließung werden wir Ihre Unterlagen umgehend elektronisch und postalisch an das zuständige Standesamt weiterleiten.

Nottrauung

Bei einer akuten lebensbedrohlichen Erkrankung kann eine Trauung unter bestimmten Voraussetzungen mit wenig formalem Aufwand sehr kurzfristig, unabhängig von den Öffnungszeiten, auch außerhalb des Standesamtes, zum Beispiel in einem Krankenhaus durchgeführt werden. Wir sind zuständig, wenn der Trauort innerhalb unserer Stadtgrenzen liegt. Die Anmeldung Ihrer Eheschließung muss jedoch weiterhin im Standesamt Ihres Wohnsitzes erfolgen.

Eine Nottrauung kann durchgeführt werden, wenn

  • eine akute lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt
  • der aktuelle Gesundheitszustand keinen Aufschub duldet
  • die erkrankte Person geschäftsfähig und sich der Bedeutung einer Eheschließung bewusst ist und
  • glaubhaft gemacht werden kann, dass keine Hindernisse für die Trauung vorliegen

Benötigt werden:

Grundsätzlich müssen alle Unterlagen vorgelegt werden, die für eine Anmeldung der Eheschließung notwendig sind.

Damit die Notwendigkeit einer Nottrauung nachgewiesen ist, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über den aktuellen Gesundheitszustand der erkrankten Person. Aus dieser Bescheinigung muss sich ebenfalls ergeben, dass die Person geschäftsfähig und sich über die Bedeutung einer Trauung im Klaren ist.

Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 0221 / 221-25781 gerne zur Verfügung.

Urkundenservice

Sollten Sie für Ihre Anmeldung Urkunden des Standesamtes Köln benötigen, können Sie diese online bestellen. Bitte beachten Sie, dass zwischen Bestellabgabe und Zusendung ein Zeitraum von 10 Werktagen liegen kann.

Urkundenservice des Standesamtes

Trautermin online

Damit Sie Ihre Trauung frühzeitig planen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Wunschtermin schon vor der Anmeldung vorzumerken.

Trautermin Online

Wo Sie in Köln heiraten können

Von Dienstag bis Samstag können Sie Ihre Ehe an zahlreichen Orten schließen.

Trauorte in Köln

Vorsprache

Bitte sprechen Sie stets persönlich gemeinsam vor, um Ihre Eheschließung anzumelden. Sollten Sie verhindert sein, kann in Ausnahmefällen die Anmeldung nur von einem Verlobten erfolgen. Eine schriftliche Vollmacht ist dann erforderlich. Bitte benutzen Sie hierfür den Vordruck, den Sie unter Downloads und Infos herunterladen können. Bitte bringen Sie darüber hinaus den Personalausweis oder Reisepass Ihres*Ihrer Partner*in im Original zur Anmeldung mit.

Für die Vorsprache ist ein Termin erforderlich, den Sie telefonisch oder online vereinbaren können.

Terminvereinbarung online

Gebühren

Die Anmeldung zur Eheschließung kostet 40 Euro.

Besitzt einer der beiden Verlobten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, erhöht sich die Gebühr auf 66 Euro.

Die erweiterte Meldebescheinigung für Kölner Bürger*innen kostet 9 Euro. Zu diesen Gebühren kommen noch die Kosten für Urkunden und eventuell ein Familienstammbuch hinzu, etwa 40 bis 60 Euro, so dass der individuelle Betrag verschieden ist.

Außerdem kommen Kosten für die Raumnutzung bei der Eheschließung selbst hinzu. Diese richten sich nach dem Ort und der Uhrzeit der Eheschließung. Für Eheschließungen innerhalb der Öffnungszeiten entstehen im Rathaus-Spanischer Bau keine weiteren Kosten, im Historischen Rathaus 39 Euro. Für Trauungen außerhalb des Rathauses beträgt der Auslagenersatz 292 Euro.

Für Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten fallen im Rathaus-Spanischer Bau 66 Euro Extragebühren und im Historischen Rathaus 118 Euro an. An den Außentrauorten des Standesamtes fallen 66 Euro Extragebühr für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten an.

Die Gebühren können bar oder bargeldlos mit Karte bezahlt werden.

Bitte beachten Sie, dass sich die Öffnungszeiten der Trauorte an den Öffnungszeiten des Standesamtes orientieren.

Rechtliche Voraussetzungen

Personenstandsgesetz (PStG), Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStVO)

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Anmeldung Eheschließung
Gülichplatz 1-3
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-28135
Telefax
0221 / 221-22347
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 5, 7 und 9 (Haltestelle Heumarkt)
Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Rathaus)
Stadtbahn-Linien 16 und 18 (Haltestelle Dom/Hbf)
Bus-Linien 106, 132 und 133 (Haltestelle Heumarkt)
S-Bahn-Linien: S 6, S 11, S 12 und, S 13, S19, RB 25 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Köln Hauptbahnhof)

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