19 Mitglieder sitzen in der Bezirksvertretung Porz. Sie tagt in regelmäßigen Abständen von vier Wochen, ausgenommen sind die Ferienzeiten. Die Sitzungen haben einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil.
Die Sitzverteilung ist seit der Kommunalwahl 2020 wie folgt:
- CDU: 6
- SPD: 5
- GRÜNE: 4
- AfD: 1
- DIE LINKE.: 1
- FDP: 1
- Die PARTEI: 1
Bezirksbürgermeisterin ist Sabine Stiller (CDU).
Die Bezirksvertretung entscheidet in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Sie wird zu allen Angelegenheiten gehört, die den Stadtbezirk berühren.
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Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Für Beschlussvorlagen der Bezirksvertretung Porz gelten die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung. Damit werden sämtliche Beschlussvorlagen, zu denen sie das Entscheidungsrecht besitzt, von der Verwaltung um Empfehlungen zur Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzt. Wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung empfohlen, wird das begründet.
Alle weiteren Informationen können Sie nachfolgend aufrufen:
Weitere Informationen
Bürgersprechstunde der Bezirksbürgermeisterin
Bei Fragen zögern Sie nicht Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller zu kontaktieren. Sie hilft Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiter.
Genau wie Erwachsene haben auch Kinder und Jugendliche nach Terminvereinbarung die Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch über bezirkliche Themen wie Bauvorhaben, Verkehrsregelung, Sport, Vereine, Brauchtumspflege, Rheinufer, Grünflächen, Beschilderung, Kindergarten, Schule und anderes mehr.
Damit Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller sich Zeit für Ihre Anliegen nehmen kann, melden Sie sich bitte vorher unter der Telefonnummer 0221 / 221-97301 an.
Zuschüsse aus bezirksorientierten Mitteln
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirks Porz gewährt Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen
- der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit
- der Sozial- und Seniorenpolitik
- des Sports
- der Kultur sowie der Heimat- und Brauchtumspflege
- der Ökologie
sowie Zuschüsse zu Beschaffungen
- der Fördervereine beziehungsweise Elternräte von Kindertagesstätten
- der Förderverine beziehungsweise Elternpflegschaften an Schulen.
Wie beantrage ich einen Zuschuss?
Alle natürlichen und juristischen Personen sind antragsberechtigt.
Den Antrag auf Förderung müssen Sie bis zum 31. Oktober des jeweiligen Vorjahres über das Online-Förderportal stellen. Bitte beachten Sie auch die Richtlinie zur Vergabe der bezirksorientierten Mittel im Förderprogramm.
Das Online-Förderportal
Die Stadt Köln hat ein neues Verfahren für die Online-Beantragung von städtischen Fördermitteln eingeführt. Der Online-Service ermöglicht es den Antragsteller*innen, alle Schritte von der Beantragung über den Mittelabruf bis hin zum Verwendungsnachweis online durchzuführen. Der Service steht bereits für viele Förderprogramme zur Verfügung.
Ihre Vorteile: bequem, übersichtlich, alles an einem Ort
- Bequeme Bearbeitung: Ihre Anträge, Mittelabrufe und Verwendungsnachweise können Sie online einreichen
- Überblick: Sie sehen alle von Ihnen gestellten Förderanträge auf einer Seite
- Alle für den Förderantrag erforderlichen Anlagen, Hinweise und Merkblätter stehen an zentraler Stelle zum Download bereit
- Kein Versand von Unterlagen per Post oder E-Mail mehr nötig: Sie können Ihre Unterlagen einfach hochladen
- Keine E-Mails mehr suchen: Über die Online-Kommunikation können Sie mit der zuständigen Sachbearbeitung in Kontakt treten und den bisherigen Nachrichtenverlauf einsehen
- Kein Nachfragen mehr nötig: Sie werden über den Antragseingang sowie jede Aktualisierung Ihres Förderantrags oder neue Nachrichten per E-Mail informiert
- Alle Dokumente, wie zum Beispiel der Bescheid, werden Ihnen online zugestellt
Registrierung
Um das Online-Verfahren nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig registrieren. Nach erfolgreicher Verifizierung können Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Kennwort im Online-Konto anmelden.
Wichtiger Hinweis
Wenn Sie Anträge für eine Institution stellen, geben Sie bitte bei der Registrierung eine der Institution zugehörige E-Mail-Adresse an. So haben Sie die Möglichkeit, später auch in anderer Funktion für diese Institution Anträge einzureichen und wir können so erkennen, in wessen Auftrag Sie tätig sind.
Ihre Vertretung in Bund und Land
Auf den Internetseiten des Bundestages und Landtages können Sie sich unter anderem darüber informieren, welche Abgeordneten dort ein Mandat inne haben.