19 Mitglieder sitzen in der Bezirksvertretung Kalk. Sie tagt in regelmäßigen Abständen von vier Wochen, ausgenommen sind die Ferienzeiten. Die Sitzungen haben einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil.
Die Sitzverteilung ist seit der Kommunalwahl 2020 wie folgt:
- SPD: 5
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 4
- CDU: 4
- DIE LINKE.: 2
- FDP: 1
- AfD: 1
- Die PARTEI: 1
- Bündnis 90/Die Grünen als Einzelmandatsträger: 1
Bezirksbürgermeisterin ist Claudia Greven-Thürmer (SPD).
Die Bezirksvertretung entscheidet in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Sie wird zu allen Angelegenheiten gehört, die den Stadtbezirk berühren.
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Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Für Beschlussvorlagen der Bezirksvertretung Kalk gelten die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung. Damit werden sämtliche Beschlussvorlagen, zu denen sie das Entscheidungsrecht besitzt, von der Verwaltung um Empfehlungen zur Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzt. Wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung empfohlen, wird das begründet.
Alle weiteren Informationen können Sie nachfolgend aufrufen:
Weitere Informationen
Zuschüsse aus bezirksorientierten Mitteln
Alle Bezirksvertretungen haben die Möglichkeit, für verschiedene Bereiche bezirksorientierte Mittel einzusetzen, um damit beispielsweise Aktivitäten in den folgenden Bereichen zu fördern:
- Familie
- Frauen
- Heimatpflege/Brauchtum
- Integration Jugend
- Kinder
- Kultur
- Leben im öffentlichen Raum
- Ökologie
- Schule
- Senior*innen
- Sportpflege/Sportförderung
- Stadtgestaltung
Ebenso möglich sind Zuschüsse bei Beschaffungen der Fördervereine oder Elternpflegschaften an Schulen, der Fördervereine oder Elternräte von Kindertagesstätten sowie gemeinnütziger Initiativen. Die beantragten Projekte sollten möglichst für einen längeren Zeitraum (nicht nur für einen Tag) angelegt sein und eine große Zielgruppe erreichen. Für alle Projekte gilt, dass grundsätzlich keine Vollfinanzierung erfolgt.
Antragsschluss für die Restmittel des Jahres 2024 ist der 31. Oktober 2024.
Wie beantrage ich einen Zuschuss?
Alle natürlichen und juristischen Personen sind antragsberechtigt.
Das Online-Förderportal
Ab sofort haben Sie den Vorteil, die Förderanträge digital zu stellen.
- Leichtere Bearbeitung
Sie können den Antrag Schritt für Schritt bearbeiten. Notwendige Anlagen zum Antrag stehen Ihnen im digitalen Verfahren zum Down- und Upload zur Verfügung. Zudem können Sie weitere Anlagen bis zu fünf Gigabyte hochladen. Sie müssen den Antrag und die Anlagen nicht mehr unterschreiben. - Eingangsbestätigung
Beim Absenden des Antrags erhalten Sie einen Hinweis, dass der Antrag erfolgreich an uns übermittelt wurde. Direkt im Anschluss können Sie in Ihrem Nutzerkonto auf den eingereichten Antrag zugreifen. Dort wird Ihnen unter "Anhänge" auch ein PDF mit den wesentlichen zum Antrag übermittelten Informationen inklusive dem Datum der Antragstellung bereitgestellt, das Sie für Ihre Unterlagen herunterladen oder ausdrucken können. Das PDF Ihres Antrags dient als Beleg für den fristgerechten Eingang. - Voraussetzungen für die digitale Antragstellung
Bevor Sie einen digitalen Antrag stellen können, ist es notwendig, dass Sie sich einmalig für die Online-Antragstellung registrieren. Mit dem dort vergebenen Benutzernamen (Ihre E-Mail-Adresse) und einem Passwort können Sie sich nach einer Verifizierung per E-Mail immer wieder einloggen und den Status der Bearbeitung weiterverfolgen sowie über eine Onlinekommunikation mit Ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern kommunizieren. Über den unten genannten Link gelangen Sie automatisch zur Registrierung. - Wichtiger Hinweis
Sofern Sie einen Antrag für eine Institution stellen, geben Sie, sofern vorhanden, bitte bereits bei der Registrierung eine der Institution zugehörige E-Mail-Adresse an für den Fall, dass Sie später auch in anderer Funktion Anträge stellen wollen. Bitte achten Sie daher darauf, dass für uns auf der ersten Seite des Antrags deutlich wird, in welcher Funktion Sie den Antrag stellen.
Ihre Vertretung in Bund und Land
Auf den Internetseiten des Bundestages und Landtages können Sie sich unter anderem darüber informieren, welche Abgeordneten dort ein Mandat inne haben.