Dem Mobilitätsausschuss gehören 13 stimmberechtigte Mitglieder an. Ausschussvorsitzender ist Lino Hammer (Bündnis 90/Die Grünen).
Sitzungsdienst des Ausschusses
Telefon: 0221 / 221-25909
Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Mobilitätsausschuss gehört gemäß Ratsbeschluss vom 18. Juni 2020 zu den Gremien, welche die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln verpflichtend umsetzen (Vorlage 1056/2020).
Sämtliche Beschlussvorlagen des Dezernates III – Mobilität, zu denen der Ausschuss das Entscheidungsrecht besitzt, werden von der Verwaltung um eine begründete Empfehlung zur Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzt. Wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung empfohlen, wird dies ebenfalls begründet. In diesem Fall haben Bürger*innen die Möglichkeit, eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorzuschlagen.
Informationen zu dem genauen Verfahren finden Sie hier:
Entscheidungsbefugnisse
Der Mobilitätssausschuss entscheidet über:
- Planung von Straßen, Wegen und Plätzen soweit nicht in einem vom Mobilitätsausschuss beschlossenen Maßnahmenprogramm (siehe Ziffer 3) enthalten oder soweit von diesem Programm abgewichen wird, von verkehrstechnischen Anlagen und Verkehrsleiteinrichtungen sowie von Stadtbahnanlagen, U-Bahn-Anlagen, Lärmschutzwänden, Brücken, Tiefgaragen, Park+Ride-Plätzen, Parkpaletten und anderen Ingenieurbauwerken;
- Baumaßnahmen an und Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen soweit nicht in einem vom Mobilitätsausschuss beschlossenen Maßnahmenprogramm (siehe Ziffer 3) enthalten oder soweit von diesem Programm abgewichen wird, von verkehrstechnischen Anlagen und Verkehrsleiteinrichtungen sowie von Stadtbahnanlagen, U-Bahn-Anlagen, Lärmschutzwänden, Brücken, Tiefgaragen, Park+Ride-Plätzen, Parkpaletten und anderen Ingenieurbauwerken bei Kosten von mehr als 400.000 Euro bis einschließlich 1,8 Millionen Euro;
- Maßnahmenprogramme (Erschließungsprogramm Straßenbau, Straßen- und Wegekonzept nach dem Kommunalabgabengesetz und Entscheidungen über Anliegerbeteiligungsverfahren, Straßen- und Radwegeunterhaltungsprogramm, Radverkehrskonzepte und Erneuerungsprogramm Lichtsignalanlagen) einschließlich Aufstellung der gesamtstädtischen Prioritätenlisten für diese Programme;
- Verkehrsführungen, verkehrsregelnde und -einschränkende Maßnahmen, Einbahnstraßenregelungen, Einrichtung und Änderung von Bus- und Taxispuren, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt;
- Anordnung der Kostenspaltung gemäß Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Köln;
- Hingabe von Darlehen nach Maßgabe der Richtlinien der Stadt Köln über die Durchführung von Hilfsmaßnahmen bei Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen der Stadt Köln bei Darlehensbeträgen von mehr als 180.000 Euro;
- Erstellung gesamtstädtischer Prioritätenlisten für Anlagen zur Schulwegsicherung, Errichtung von Tempo-30-Zonen und von Gebieten mit Anwohnerparkvorrechten;
- Erwerb von Fahrzeugen und Geräten im Tiefbaubereich bei Kosten von mehr als 120.000 Euro pro Fahrzeug beziehungsweise Gerät;
- Festsetzung des Nutzungsentgeltes bei der Inanspruchnahme von Straßenland nach § 23 Straßen- und Wegegesetz NRW beziehungsweise § 8 Absatz 10 Bundesfernstraßengesetz bei Beträgen von mehr als 300.000 Euro im Einzelfall;
- Widmung und Einziehung von Straßen, Wegen und Plätzen, soweit von überbezirklicher Bedeutung und Umstufungsanzeigen;
- Verwendung der für die Ablösung von Kfz-Stellplätzen eingenommenen Beträge unter Beachtung der in Ziffer 5 des Ratsbeschlusses vom 28. Januar 1988, TOP 5.1.1, Beschlussbuch-Nummer 3323 festgelegten vorrangigen Verwendungen;
- Grundsatzfragen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und zur Verbesserung der Verkehrslenkung;
- Nahverkehrsplan, mit Ausnahme der Entscheidungsbefugnisse des Finanzausschusses und abschließender Beschlüsse zur Fortschreibung/Neufassung des Nahverkehrsplanes
Vorberatung
Der Mobilitätssausschuss ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:
- Grundsatzfragen der Beleuchtung an Straßen, Wegen und Plätzen;
- Gesamtverkehrskonzept (konzeptionelle Planung der Verkehrsnetze, des Parkraumes und der Park+Ride-Plätze);
- Erschließungsbeitragssatzung, Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG für straßenbauliche Maßnahmen, Parkgebührenordnung, Sondernutzungssatzung;
- Gewässerentwicklungskonzept, Hochwasserschutzkonzept;
- Grundsatzfragen der Elektromobilität;
- Konzepte für den Wirtschaftsverkehr (Lkw-Führungskonzept, Güterverkehrskonzept, alternative Logistikkonzepte).