Dem Ausschuss Klima, Umwelt und Grün gehören 13 stimmberechtigte und mindestens 21 beratende Mitglieder an. Ausschussvorsitzende ist Denise Abé.

Sitzungsdienst des Ausschusses

Telefon: 0221 / 221-23702

Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

© Stadt Köln

Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün gehört gemäß Ratsbeschluss vom 18.06.2020 zu den Gremien, welche die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln verpflichtend umsetzen (Vorlage 1056/2020). Sämtliche Beschlussvorlagen, zu denen der Ausschuss das Entscheidungsrecht besitzt, werden von der Verwaltung um eine begründete Empfehlung zur Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzt. Wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung empfohlen, wird dies ebenfalls begründet. In diesem Fall haben Bürger*innen die Möglichkeit, eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorzuschlagen.

Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln
Informationen zu dem genauen Verfahren, Öffentlichkeitsarbeit vorzuschlagen Weitere Informationen zur Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie auf dem städtischen Beteiligungsportal

Entscheidungsbefugnisse

Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün entscheidet über:

  1. Planung von Grünverbindungen, Grün- und Parkanlagen, Friedhöfen, Kleingartenanlagen, Weihern und Bächen, Forsteinrichtungen und Wäldern sowie Lärmschutzwällen einschließlich entsprechender Bauwerke;
  2. Baumaßnahmen an sowie Gestaltung und Renaturierung von Grünverbindungen, Grün- und Parkanlagen, Friedhöfen, Kleingartenanlagen, Weihern und Bächen, Forsteinrichtungen und Wäldern sowie Lärmschutzwällen einschließlich entsprechender Bauwerke bei Kosten von mehr als 300.000 bis einschließlich 1,5 Millionen Euro;
  3. Maßnahmen zum Artenschutz bei Baumaßnahmen von mehr als 300.000 bis einschließlich 1,5 Millionen Euro;
  4. abfallwirtschaftliche Grundsatzentscheidungen sowie Anpassung des Abfallwirtschaftskonzeptes an neue Gegebenheiten und Grundsatzentscheidungen zur Wertstoffsortierung am Kölner Großmarkt;
  5. Abstimmung zwischen der Stadt Köln und der Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG) hinsichtlich Planung, Bau und Betrieb von Abfallverwertungsanlagen;
  6. Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung oder den Vollzug von Festsetzungen in der Bauleitplanung handelt;
  7. Umsetzung des Landschaftsplanes;
  8. Aufstellung Wirtschaftsplan städtischer Wald;
  9. Widersprüche des Beirates der unteren Naturschutzbehörde gegen beabsichtigte Befreiungen von Geboten und Verboten gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz;
  10. Erwerb von Fahrzeugen und Geräten zur Gestaltung, Unterhaltung beziehungsweise Instandsetzung und Pflege von Grünverbindungen, Grün- und Parkanlagen, Friedhöfen, Kleingartenanlagen, Weihern und Bächen, Kinderspielplätzen, Forsteinrichtungen und Wäldern sowie Lärmschutzwällen bei Kosten von mehr als 100.000 Euro pro Fahrzeug und Gerät;
  11. Einzelmaßnahmen aus den Bereichen des Absatzes 2 Nummern 3, 4, 5, 7 und 16 bei Baumaßnahmen von mehr als 300.000 bis einschließlich 1,5 Millionen Euro; 
  12. Zustimmung zu Entscheidungen des Verwaltungsrates der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) über Aufstellung und Änderung des Hochwasserschutzkonzeptes.

Vorberatung

Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:

  1. Landschaftsplanung, Landschaftsplan;
  2. Abwasserbeseitigungskonzept beziehungsweise Abwasserkonzept 2000, Abwassersatzung, Schmutzwassergrubensatzung;
  3. Grundsatzfragen in den Bereichen Gewässerschutz, Schutz des Bodens, Luftreinhaltung und Stadtklima;
  4. Grundsatzfragen des Tierschutzes;
  5. Grundsatzfragen der Sanierung von Altlasten und kontaminierter städtischer Gebäude und Grundstücke;
  6. Energieversorgungskonzept und Maßnahmen der Energieeinsparung;
  7. Grundsatzfragen im Bereich Lärmschutz und Lärmminderung;
  8. Naturschutzverordnungen, Baumschutzsatzungen;
  9. Beschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch unter Berücksichtigung von § 1 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung, soweit Grünplanungen und Eingriffe in Natur und Landschaft betroffen sind. Der Ausschuss erhält die Beschlussvorlage als Mitteilung, wenn Belange des Landschaftsschutzes nicht betroffen sind;
  10. Bestattungs- und Friedhofssatzung, Friedhofsgebührensatzung;
  11. Dauerkleingarten- und Friedhofszielplanung, Reitwegenetzplan, Kölner Stadtordnung sofern die Bestimmungen zu Grünflächen geändert werden;
  12. Standortbestimmung, Abbruch, Aufstellung, Gestaltung und Restaurierung von Denkmälern wie z.B. Baudenkmäler und Standbilder, Kunstwerken, Brunnen und ähnliches in öffentlichen Grün- und Parkanlagen;
  13. Betrieb von städtischen Zierbrunnen in Grün- und Parkanlagen;
  14. Eingriffe in Grün- und Freiflächen, Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzgrünflächen, Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Grünbereich;
  15. Grundsatzfragen des gesundheitlichen Umweltschutzes;
  16. Grundsatzfragen der Lebensmittelüberwachung.