Der*die Oberbürgermeister*in wird für 5 Jahre direkt von den Wahlberechtigten gewählt. Er*sie leitet die Stadtverwaltung, steht dem Rat vor und repräsentiert die Stadt.
Personen in diesem Hauptamt werden als kommunale Wahlbeamt*innen auf Zeit verbeamtet. Das Amt endet durch eine Abwahl oder wenn nach 5 Jahren jemand Neues gewählt wird.
Das Amt des*der Oberbürgermeister*in beinhaltet den Vorsitz im Rat. Das umfasst folgende Aufgaben:
- Einberufung des Rates
- Festlegung der Tagesordnung
- öffentliche Bekanntmachung von Terminen und Tagesordnung
Neben dem Vorsitz im Rat leiten Oberbürgermeister*innen die Stadtverwaltung. Hierbei werden die laufenden Geschäfte geführt und die volle Verantwortung für die Führung und Aufsicht der gesamten Verwaltung getragen. Dazu gehören vor allem folgende Aufgaben:
- Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse des Rates
- Einschreiten gegen rechtswidrige Ratsbeschlüsse
- Organisation der Verwaltung sowie Vorgesetztenfunktion für die Beschäftigten
Oberbürgermeister*in und Beigeordnete bilden gemeinsam den Verwaltungsvorstand. Dieser tagt regelmäßig. Dieser tagt regelmäßig. Kommt es dort bei einer Abstimmung zu einer Stimmengleichheit, entscheidt die Stimme des*der Oberbürgermeister*in. Die Beigeordneten haben jedoch die Möglichkeit, ihre abweichende Meinung in bestimmten Fällen dem Hauptausschuss vorzutragen. Der Verwaltungsvorstand wirkt insbesondere mit bei organisatorischen Grundfragen der Verwaltung, bei der Planung von wichtigen Verwaltungsaufgaben, bei der Aufstellung des Haushaltsplans sowie bei Grundsätzen der Personalführung und Personalverwaltung.
Die Bürger*innen wählen die Person im Amt des*der Oberbürgermeister*in direkt. Das bedeutet, sie können ihre Stimme direkt für eine Person abgeben, die zur Wahl steht. Gewählt ist, wer mehr als 50 Prozent der Stimmen bekommt.
Gesetzliche Grundlagen
Grundlage für die Aufgaben des*der Oberbürgermeister*in ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Kölner Oberbürgermeister*innen
- Torsten Burmester, SPD
Direkt gewählt am 28. September 2025, im Amt seit 1. November 2025 - Henriette Reker, Einzelbewerberin
Direkt gewählt am 18. Oktober 2015, im Amt vom 21. Oktober 2015 bis 31. Oktober 2025 - Jürgen Roters, SPD
Direkt gewählt am 30. August 2009, im Amt vom 21. Oktober 2009 bis 20. Oktober 2015 - Fritz Schramma, CDU
Direkt gewählt im September 2000, im Amt vom 17. September 2000 bis 20. Oktober 2009 - Harry Blum, CDU
Direkt gewählt im September 1999, im Amt vom 26. September 1999 bis zu seinem Tod am 17. März 2000 - Norbert Burger, SPD
Vom Stadtrat gewählt am 28. Oktober 1980, im Amt bis 30. September 1999 - John van Nes Ziegler, SPD
Vom Rat gewählt am 20. Dezember 1973, im Amt bis 28. Oktober 1980 - Theo Burauen, SPD
Vom Stadtrat gewählt am 9. November 1956, im Amt bis 17. Dezember 1973 - Dr. Ernst Schwering, CDU
Vom Stadtrat gewählt am 8. November 1951, im Amt bis 9. November 1956 - Robert Görlinger, SPD
Vom Stadtrat gewählt am 23. November 1950, im Amt bis 8. November 1951 - Dr. Ernst Schwering, CDU
Vom Stadtrat gewählt am 9. Dezember 1949, im Amt bis 23. November 1950 - Robert Görlinger, SPD
Im Stadtrat nach Stimmenpatt per Losentscheid am 15. November 1948 zum Oberbürgermeister bestimmt, im Amt bis 9. Dezember 1949. Vereinbart wurde in der Folge ein jährlicher Wechsel im Amt. - Dr. Ernst Schwering, CDU
Vom Stadtrat gewählt am 19. April 1948, im Amt bis 15. November 1948 - Dr. Hermann Pünder, CDU
Oberbürgermeister vom 20. November 1945 bis zum 19. April 1948
Zuerst von der britischen Besatzung berufen, wurde Dr. Hermann Pünder am 24. Okober 1946 vom ersten Stadtrat der Nachkriegs-Zeit zum Oberbürgermeister gewählt. Im Amt bis zum 19. April 1948. - Dr. Willi Suth, CDU
Oberbürgermeister vom 6. Oktober bis zum 20. November 1945 - Dr. Konrad Adenauer, CDU
Oberbürgermeister vom 4. Mai bis zum 6. Oktober 1945
Wie sich das Amt von 1945 bis heute verändert hat
Von März 1945 an hielten zuerst amerikanische Truppen Köln besetzt. Am 21. Juni 1945 wurden diese von der britischen Militärregierung abgelöst. Die ersten drei Kölner Oberbürgermeister der unmittelbaren Nachkriegszeit wurden daher von der amerikanischen und britischen Militärregierung eingesetzt.
Von der ersten Nachkriegs-Kommunalwahl am 13. Oktober 1946 an wurde der Oberbürgermeister dann jeweils in der konstituierenden Sitzung aus den Reihen des Stadtrates gewählt. Er war damals ausschließlich der politische Repräsentant der Stadt, entsprechend der "Kölnischen Stadtverfassung von 1946" nach britischem Vorbild. Die Stadtverwaltung wurde vom Oberstadtdirektor geleitet, den der Rat wählte.
Die Ämter von Oberbürgermeister*in und Oberstadtdirektor*in wurden mit der nordrhein-westfälische Gemeindeordnung vom 14. Juli 1994 zusammengeführt. Bei der Kommunalwahl 1999 wurde Kölns Oberbürgermeister erstmals direkt gewählt.