Besoldung nach Bundesbesoldungsgesetz

Als Oberbürgermeisterin der Stadt Köln erhielt Henriette Reker im Jahr 2024 eine Beamtenbesoldung, deren Höhe sich nach der Gemeindegröße richtet. In Nordrhein-Westfalen werden Oberbürgermeister*innen von Gemeinden mit mehr als 500.000 Einwohnenden in die Besoldungsgruppe B 11 eingruppiert. Im Jahr 2024 erhielt Henriette Reker eine durchschnittliche Besoldung brutto (vor Steuern) von monatlich 17.804,77 Euro.

Einkünfte aus Nebentätigkeiten

Für die Stadt Köln war Oberbürgermeisterin Henriette Reker im Jahr 2024 in verschiedenen Gremien engagiert. Aus diesen Nebentätigkeiten hatte sie folgende Einkünfte, die gemäß Nebentätigkeitsverordnung NRW abzüglich einer jährlichen Höchstgrenze an die Stadtkasse abzuführen sind:

UnternehmenFunktion und Gremium Einkünfte 2024 in Euro
Koelnmesse GmbHVorsitzende des Aufsichtsrates21.338,25
KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbHVorsitzende des Aufsichtsrates2.280,00
NRW.BankMitglied des Beirates2.600,00
rhenag Rheinische Energie AGMitglied des Verwaltungsbeirates500,00
RheinEnergie AGMitglied des Beirates1.000,00
RWE AGMitglied des Beirates4.100,00
Sparkasse KölnBonnBeanstandungsbeamtin, beratendes Mitglied des Verwaltungsrates16.000,00
Stadtwerke Köln GmbHMitglied des Aufsichtsrates2.500,00
Zweckverband der Sparkasse KölnBonnVerbandsvorsteherin1.000,00
  51.318,25

Im Jahr 2024 betrugen die Einkünfte aus Nebentätigkeiten 51.318,25 Euro, davon waren 34.628,83 Euro abführungspflichtig an die Stadtkasse, womit die persönlich zu versteuernden Einkünfte 16.689,42 Euro betrugen.

Stand: 3. April 2025