Wenn ein Bürgerbegehren zulässig ist, das zuständige Gremium ihm aber nicht zustimmt, müssen wir innerhalb von drei Monaten einen Bürgerentscheid durchführen. Beim Bürgerentscheid stimmen die Bürger*innen über die Angelegenheit des Bürgerbegehrens ab, anstatt dass das zuständige Gremium über sie entscheidet.
Wie läuft ein Bürgerentscheid ab?
Sie stimmen bei einem Bürgerentscheid über eine Frage ab. Sie können die Frage mit Ja oder Nein beantworten. Die Antwort mit den meisten Stimmen ist das Ergebnis des Entscheids. Es müssen außerdem mindestens 10 Prozent der Bürger*innen für diese Antwort gestimmt haben. So ist sichergestellt, dass keine Minderheit ein Interesse durchsetzt, das aber nicht dem Willen der Bürger*innen insgesamt entspricht.
Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Ein mit Ja beantworteter Bürgerentscheid wirkt wie ein Ratsbeschluss.
Wer darf abstimmen?
Es darf abstimmen, wer auch zur Kommunalwahl wahlberechtigt ist. Dazu müssen Sie am Abstimmungstag die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
- mindestens 16 Jahre alt
- mindestens seit 16 Tagen vor dem Abstimmungstag mit Hauptwohnsitz in Köln gemeldet sein oder gewöhnlicher Aufenthalt in Köln und keine Wohnung außerhalb Kölns
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
In Köln sind rund 817.000 Personen abstimmungsberechtigt (Stand: Dezember 2025).
Rechtliche Grundlagen
Kontakt zum Wahlamt
Bei Fragen rufen Sie uns unter 0221 / 221-34567 an oder nutzen unser Kontaktformular: