Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass. Er kann ab Geburt ausgestellt werden, es gibt kein Mindestalter. Bei Bedarf können Sie einen Expresspass beantragen. Er ist schneller fertig, kostet aber eine zusätzliche Gebühr. Hier erfahren Sie, wie Sie einen Reisepass oder Expresspass beantragen.
Sie können Ihren Reisepass in jedem unserer Kundenzentren beantragen, egal wo Sie in Köln wohnen. Montags und mittwochs können Sie ohne Termin vorbeikommen. Für Dienstage, Donnerstage und Freitage müssen Sie einen Termin vereinbaren.
Benötigte Dokumente
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Alter Reisepass oder Kinderreisepass
Ihren alten Pass geben Sie ab oder wir entwerten ihn, wenn Sie den neuen Reisepass abholen.
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Personalausweis
Wenn Sie bisher keinen Reisepass hatten oder Ihren Pass verloren haben.
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Aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Das Foto sollte nicht älter als drei Monate und muss digital sein. Unter "Passfoto" erfahren Sie mehr.
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Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Unter "Besonderheiten für Kinder und Jugendliche" erfahren Sie mehr
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Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
Bitte bringen Sie vorsorglich eine Urkunde beziehungsweise das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, falls wir die Daten abgleichen müssen. Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, benötigen wir anstelle der Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) die Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde. Bei ausländischen Urkunden benötigen wir eine Übersetzung durch einen*eine Dolmetscher*in oder Übersetzer*in. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Alle Urkunden und Übersetzungen müssen Sie im Original mitbringen.
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Verlustanzeige
Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben. Das Formular zur Verlustanzeige finden Sie im Bereich "Downloads und Infos".
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Bescheinigung der Polizei
Wenn Ihr Reisepass gestohlen wurde.
Passfoto
Ihr Passfoto muss verschiedene Anforderungen erfüllen:
- es muss biometrietauglich sein
- es muss digital sein – von unserem Self-Service-Terminal aufgenommen oder von einem*einer registrierten Fotodienstleister*in
- es sollte nicht älter als drei Monate sein
Die Self-Service-Terminals finden Sie in jedem Kundenzentrum. Dort können Sie vor Ihrem Antrag sowohl das Passfoto aufnehmen als auch Ihre Fingerabdrücke und Unterschrift erfassen. Von Kindern unter 6 Jahren erfassen wir keine Fingerabdrücke. Die Nutzung kostet 6 Euro.
Ausgedruckte Passfotos nehmen wir nicht mehr an.
Wie lange ist ein Reisepass gültig?
- Für Personen ab 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig
- Für Personen unter 24 Jahren ist er 6 Jahre gültig
- Ein vorläufiger Reisepass ist 3 Monate gültig
Reisepässe lassen sich nicht verlängern. Sie müssen vor Ablauf einen neuen Reisepass beantragen.
Wann ist mein Reisepass fertig?
Es dauert zur Zeit mindestens 6 Wochen, bis Ihr Reisepass fertig ist.
Sie können alternativ einen Expresspass beantragen. Er wird in der Regel innerhalb von 4 Werktagen ausgestellt, die Bundesdruckerei garantiert diese Frist jedoch nicht. Für einen Expresspass müssen Sie zusätzlich 32 Euro zahlen. Er ist ein vollwertiger Reisepass.
Wenn es noch schneller gehen soll, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Er ist nur ein Jahr gültig.
Hier können Sie abfragen, ob Ihr Reisepass fertig ist:
Informationen zur Abholung finden Sie unter "Vorsprache".
Versand nach Hause
Wenn Sie möchten, lassen wir Ihren Reisepass an Ihren Hauptwohnsitz verschicken. Der Versandservice kostet 15 Euro.
Für welche Reisen braucht man einen Reisepass?
Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass und/oder ein Visum benötigen, erfahren Sie beim Auswärtigen Amt:
Reisen mit Kindern
Minderjährige benötigen zum Reisen ein eigenes Ausweisdokument. Für Reisen außerhalb der EU benötigen sie in der Regel einen Reisepass. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union sowie nach Norwegen, Island, Liechtenstein, in die Schweiz und die Türkei genügt ein Personalausweis.
Kinderreisepässe werden seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können Sie bis zum Ende ihrer Gültigkeit nutzen.
Besonderheiten für Kinder und Jugendliche
Minderjährige können ihren Reisepass nicht selbst beantragen. Den Antrag muss ein Elternteil stellen. Der*die Minderjährige muss bei der Antragstellung dabei sein. Bei Kindern unter 6 Jahren erfassen wir keine Fingerabdrücke.
Es kann sein, dass eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils nötig ist. Hier erfahren Sie mehr:
Abholung
Bitte denken Sie daran, den bisherige Reisepass oder Kinderreisepass zur Abholung mitzubringen, damit wir ihn entwerten können.
Minderjährige können ihren Reisepass nicht alleine abholen. Ein Elternteil muss dabei sein und die folgenden Unterlagen mitbringen:
- gültiges Ausweisdokument
- vom zweiten Elternteil: Einverständniserklärung und Kopie des Personalausweises
- Wenn Sie allein erziehungsberechtigt sind: die Sorgerechtsbescheinigung anstelle der Einverständniserklärung
Die Einverständniserklärung ist in der Vollmacht zur Abholung enthalten, die Sie unter "Downloads und Infos" herunterladen können.
Wenn Sie den Reisepass als Eltern nicht selbst abholen können, können Sie eine andere Person damit beauftragen. Diese Person muss folgende Unterlagen mitbringen:
- gültiges Ausweisdokument
- Vollmacht, eine Vorlage finden Sie unter "Downloads und Infos"
- Kopien der Personalausweise der Eltern oder
- Bei allein Erziehungsberechtigten: Kopie des Personalausweises sowie der Sorgerechtsbescheinigung
Kinderreisepass
Kinder bekommen seit dem 1. Januar 2024 einen gewöhnlichen Reisepass. Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können Sie bis zum Ende ihrer Gültigkeit nutzen.
Reisepass für Vielreisende
Für Vielreisende gibt es einen Reisepass mit 43 Seiten für Stempel statt der üblichen 27 Seiten. Er kostet 22 Euro zusätzlich.
Ich wohne im Ausland. Wo beantrage ich meinen Reisepass?
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und Ihren Wohnsitz im Ausland haben, wenden Sie sich bitte an die für sie zuständige Auslandsvertretung, um einen neuen Reisepass zu beantragen. Dort können sie alle Ausweis- und Passdokumente neu beantragen, ändern lassen oder als verloren melden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt:
Vorsprache
Sie müssen Ihren Reisepass persönlich vor Ort beantragen. Das gilt auch für Minderjährige. Minderjährige müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Bitte beachten Sie die Hinweise unter "Besonderheiten für Kinder und Jugendliche".
Den Antrag können Sie in jedem unserer Kundenzentrum stellen, egal wo Sie in Köln wohnen. Montags und mittwochs können Sie ohne Termin vorbeikommen. Für Dienstage, Donnerstage und Freitage müssen Sie einen Termin vereinbaren.
Abholung
Zum Abholen Ihres fertigen Reisepasses benötigen Sie keinen Termin. Kommen Sie direkt zur Info-Theke des Kundenzentrums, in dem Sie den Pass beantragt haben. Denken Sie daran, Ihren alten Reisepass mitzubringen, damit wir ihn entwerten können.
Wenn Sie Ihren Reisepass nicht selbst abholen können, können Sie eine andere Person damit beauftragen. Dieser Person müssen Sie eine Vollmacht ausstellen und sie muss sich vor Ort ausweisen können. Eine Vollmacht-Vorlage finden Sie unter "Downloads und Infos". Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person Ihren bisherigen Reisepass mitzugeben.
Minderjährige können ihren Reisepass nicht alleine abholen. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise unter "Besonderheiten bei Antragstellung für Minderjährige".
Gebühren
Die Beantragung eines Reisepasses kostet:
- 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren
- 70 Euro für Personen ab 24 Jahren
Diese zusätzlichen Kosten können anfallen:
- 32 Euro für einen Expresspass
- 22 Euro für einen Pass mit 48 Seiten
- 54 Euro für einen Expresspass mit 48 Seiten
Eine Verlustanzeige kostet 1,50 Euro.