Sie benötigen einen Zweitpass, also einen zusätzlichen Reisepass? Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie ausnahmsweise einen weiteren Pass beantragen. Hier erfahren Sie mehr zum Antrag. Normaler Weise darf man in Deutschland nur einen Reisepass besitzen.
Sie können Ihren Zweitpass in jedem unserer Kundenzentren beantragen, egal wo Sie in Köln wohnen. Montags und mittwochs können Sie ohne Termin vorbeikommen. Für Dienstage, Donnerstage und Freitage müssen Sie einen Termin vereinbaren.
Benötigte Dokumente
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Bisheriger Reisepass oder Personalausweis
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Aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Das Foto sollte nicht älter als drei Monate und muss digital sein. Unter "Passfoto" erfahren Sie mehr.
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Nachweis des berechtigten Interesses
Das können häufige berufliche Reisen mit Visa sein oder Stempel in Ihrem bisherigen Pass, die Ihre Einreise in bestimmte Länder verhindern. Unter "Voraussetzungen für einen Zweitpass" erfahren Sie mehr.
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Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
Bitte bringen Sie vorsorglich eine Urkunde beziehungsweise das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, falls wir die Daten abgleichen müssen. Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, benötigen wir anstelle der Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) die Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde. Bei ausländischen Urkunden benötigen wir eine Übersetzung durch einen*eine Dolmetscher*in oder Übersetzer*in. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Alle Urkunden und Übersetzungen müssen Sie im Original mitbringen.
Voraussetzungen für einen Zweitpass
Um einen weiteren Reisepass beantragen zu können, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen nachweisen:
- Sie reisen viel beruflich. Um parallel mehrere Visa beantragen zu können, benötigen Sie mehrere Reisepässe.
- Sie möchten in einen Staat reisen, der Ihnen mit Ihrem bisherigen Reisepass vermutlich die Einreise verweigert, weil aus ihm ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben oder aufhalten werden. Dies kann bei Einreisevermerken des Staates Israel vorkommen, wenn Sie in arabische Staaten reisen möchten.
Vorsorgliche oder allgemeine Begründungen, reichen nicht aus. Für häufige Auslandsreisen werden nicht automatisch zwei oder mehrere Pässe benötigt. Sie müssen Ihren Antrag auch begründen, wenn Sie schon in der Vergangenheit mehrere Pässe hatten.
Passfoto
Ihr Passfoto muss verschiedene Anforderungen erfüllen:
- es muss biometrietauglich sein
- es muss digital sein – von unserem Self-Service-Terminal aufgenommen oder von einem*einer registrierten Fotodienstleister*in
- es sollte nicht älter als 3 Monate sein
Die Self-Service-Terminals finden Sie in jedem Kundenzentrum. Dort können Sie vor Ihrem Antrag sowohl das Passfoto aufnehmen als auch Ihre Fingerabdrücke und Unterschrift erfassen. Die Nutzung kostet 6 Euro.
Ausgedruckte Passfotos nehmen wir nicht mehr an.
Wie lange ist ein Zweitpass gültig?
Ein Zweitpass ist 6 Jahre gültig.
Ein vorläufiger Zweitpass ist ein Jahr gültig.
Zweitpässe lassen sich nicht verlängern. Sie müssen vor Ablauf einen neuen Zweitpass beantragen.
Wann ist mein Zweitpass fertig?
Es dauert zur Zeit 3 bis 4 Wochen, bis Ihr Zweitpass fertig ist.
Sie können den Zweitpass alternativ als Expresspass beantragen. Er wird in der Regel innerhalb von 4 Werktagen ausgestellt, die Bundesdruckerei garantiert diese Frist jedoch nicht. Für einen Expresspass müssen Sie zusätzlich 32 Euro zahlen. Er ist ein vollwertiger Zweitpass.
Wenn es noch schneller gehen soll, können Sie einen vorläufigen Zweitpass beantragen.
Hier können Sie abfragen, ob Ihr Zweitpasst fertig ist:
Bitte vereinbaren Sie zum Abholen Ihres Zweitpasses einen Termin. Weitere Informationen finden Sie unter "Vorsprache".
Besonderheiten für Kinder und Jugendliche
Minderjährige können ihren Zweitpass nicht selbst beantragen. Den Antrag muss ein Elternteil stellen. Der*die Minderjährige muss bei der Antragstellung dabei sein.
Es kann sein, dass eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils nötig ist. Hier erfahren Sie mehr:
Abholung
Minderjährige können ihren Zweitpass nicht alleine abholen. Ein Elternteil muss dabei sein und die folgenden Unterlagen mitbringen:
- gültiges Ausweisdokument
- vom zweiten Elternteil: Einverständniserklärung und Kopie des Personalausweises
- Wenn Sie allein erziehungsberechtigt sind: die Sorgerechtsbescheinigung anstelle der Einverständniserklärung
Die Einverständniserklärung ist in der Vollmacht zur Abholung enthalten, die Sie unter "Downloads und Infos" herunterladen können.
Wenn Sie den Zweitpass als Eltern nicht selbst abholen können, können Sie eine andere Person damit beauftragen. Diese Person muss folgende Unterlagen mitbringen:
- gültiges Ausweisdokument
- Vollmacht, eine Vorlage finden Sie unter "Downloads und Infos"
- Kopien der Personalausweise der Eltern oder
- Bei allein Erziehungsberechtigten: Kopie des Personalausweises sowie der Sorgerechtsbescheinigung
Ich wohne im Ausland. Wo beantrage ich meinen Zweitpass?
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und Ihren Wohnsitz im Ausland haben, wenden Sie sich bitte an die für sie zuständige Auslandsvertretung, um einen Zweitpass zu beantragen. Dort können sie alle Ausweis- und Passdokumente neu beantragen, ändern lassen oder als verloren melden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt:
Vorsprache
Sie müssen Ihren Zweitpass persönlich vor Ort beantragen. Das gilt auch für Minderjährige. Minderjährige müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Bitte beachten Sie die Hinweise unter "Besonderheiten für Kinder und Jugendliche".
Den Antrag können Sie in jedem unserer Kundenzentrum stellen, egal wo Sie in Köln wohnen. Montags und mittwochs können Sie ohne Termin vorbeikommen. Für Dienstage, Donnerstage und Freitage müssen Sie einen Termin vereinbaren.
Abholung
Wenn Sie Ihren Zweitpass nicht selbst abholen können, können Sie eine andere Person damit beauftragen. Dieser Person müssen Sie eine Vollmacht ausstellen und sie muss sich vor Ort ausweisen können. Eine Vollmacht-Vorlage finden Sie unter "Downloads und Infos".
Minderjährige können ihren Zweitpass nicht alleine abholen. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise unter "Besonderheiten bei Antragstellung für Minderjährige".
Gebühren
Die Beantragung eines Zweitpasses kostet:
- 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren
- 70 Euro für für Personen ab 24 Jahren
- 26 Euro für einen vorläufigen Zweitpass
Diese zusätzlichen Kosten können anfallen:
- 32 Euro für einen Expresspass
- 22 Euro für einen Zweitpass mit 48-Seiten
Eine Verlustanzeige kostet 1,50 Euro.