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Sie haben Ihren Personalausweis, Reisepass, Führerschein, KfZ-Schein, EC-Karte, Versicherungskarte oder ähnliches verloren?

Falls sich Ihre Dokumente bei uns befinden, werden Sie innerhalb einer Woche benachrichtigt. Wenn wir die Dokumente bereits an die zuständigen Dienststellen weitergeleitet haben, erfolgt die Benachrichtigung von dort. 

Bitte beachten Sie, dass die Fundgegenstände in der Regel circa ein bis zwei Wochen nach Verlust bei uns eintreffen!

Benötigte Dokumente

  • Sie fragen telefonisch nach:

    bei telefonischer Anfrage benötigen wir Ihre persönlichen Daten

  • Sie kommen persönlich vorbei:

    Bei persönlicher Vorsprache ist zusätzlich die Vorlage eines Nachweises Ihrer Identität mit Lichtbild erforderlich. Zum Beispiel können Sie sich beim Verlust des Personalausweises oder Reisepasses mit dem Führerschein ausweisen.

Suchen Sie Ihre verlorenen Gegenstände online

Fundsachen, die keinem*keiner Verlierer*in/Eigentümer*in eindeutig zugeordnet werden können, können Sie auch online suchen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass eine der aufgelisteten Fundsachen Ihr Eigentum ist, nehmen Sie über das angebotene Formular Kontakt mit uns auf. Beschreiben Sie dort Ihren verlorenen Gegenstand. Wir melden uns bei Ihnen, wenn Ihre Beschreibung dem Fundgegenstand entspricht.

Bitte bedenken Sie, dass die Fundgegenstände oft erst nach einem Zeitraum von ein bis zwei Wochen nach dem Verlust bei uns eintreffen.

Zur Online-Suche nach Fundgegenständen

Was passiert mit dem Fundgegenstand?

Falls sich Ihre Dokumente bei uns befinden, werden Sie innerhalb einer Woche benachrichtigt. Wenn wir die Dokumente bereits an die zuständigen Dienststellen weitergeleitet haben, erfolgt die Benachrichtigung von dort.

Sofern nur der Führerschein gefunden wurde, leiten wir diesen an die Führerscheinstelle des Amtes für öffentliche Ordnung weiter.

Sofern nur der Kraftfahrzeug-Schein gefunden wurde, leiten wir diesen an die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle weiter.

EC-Karten leiten wir direkt an die Bank oder Sparkasse weiter.

Dokumente von nicht in Köln lebenden Bürger*innen leiten wir an das Fundbüro der ausstellenden Behörde weiter.

Dokumente von ausländischen Bürger*innen ohne Wohnsitz in Deutschland leiten wir an das zuständige Konsulat beziehungsweise die zuständige Botschaft weiter.

Wichtiger Hinweis zur Verlustanzeige

Wenn Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass verloren haben, müssen Sie unverzüglich eine Verlustanzeige im Kundenzentrum eines der Bezirksrathäuser Kölns stellen. Diese Anzeige ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Formular dazu finden Sie im Download-Service unter "Downloads und Infos".

Im Fundbüro stellen wir Ihnen gerne eine Bescheinigung aus, dass sich Ihr verlorener Gegenstand nicht im Fundbüro befindet. Diese Bescheinigung ist aber keine Verlustanzeige im Sinne des § 7 Ziffer 5 Personalausweisgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Sie ist lediglich eine Bestätigung, dass der verlorene Gegenstand sich nicht im Fundbüro befindet. Diese Bescheinigung können Sie dann zum Beispiel Ihrer Versicherung vorlegen.

Eine Verlustanzeige im Kundenzentrum eines Bezirksrathauses müssen Sie auf jeden Fall erstatten.

Wichtiger Hinweis zum Verlust von Bankkarten

Neben dem zentralen Sperr-Notruf 116 116 sollten Sie ebenfalls eine KUNO-Sperrung veranlassen. KUNO ist ein freiwilliger Service der Polizeibehörden und der Wirtschaft zur Eindämmung von Betrug im elektronischen Lastschriftverfahren – also bei Zahlungen per Bankkarte mit Unterschrift.

Die KUNO-Sperrung kann ausschließlich die Polizei durchführen. Sowohl bei Diebstahl als auch bei Verlust der entsprechenden Karte sollten Sie diese KUNO-Sperrung umgehend bei der Polizei veranlassen. Dazu müssen Sie die Polizei persönlich aufsuchen.

Online oder telefonisch ist eine KUNO-Kartensperre aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich.

KUNO-Sperrdienst

Ihre nächstgelegene Polizeiwache finden Sie hier:

Ihre Polizei vor Ort

Neue Papiere beantragen

Wenn sich Ihre Dokumente nicht im Fundbüro befinden, können Sie neue Papiere beantragen.

Personalausweis, Reisepass oder Führerschein bekommen Sie im Kundenzentrum eines Bezirksrathauses in Köln.

Neue Fahrzeugpapiere erhalten Sie in der Kfz-Zulassungsstelle.

Die jeweils erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den passenden Internetseiten.

Personalausweis beantragen Reisepass beantragen Führerschein ersetzen Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Adressen und Öffnungszeiten der Kundenzentren Adresse und Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nur bei Abholung des Fundgegenstandes erforderlich. Sie können eine Person mit der Abholung beauftragen. Hierfür muss die beauftragte Person jedoch eine Vollmacht und den eigenen Personalausweis mitbringen, außerdem einen Nachweis der Identifikation der Verliererin oder des Verlierers (mit Lichtbild). Das kann bei Verlust des Personalausweises oder Reisepass zum Beispiel auch der Führerschein sein.

Gebühren

Gebühren fallen für die Aufbewahrung an. Sie werden bei der Aushändigung des Fundgegenstandes fällig. Ihre Höhe orientiert sich am Wert des Gegenstandes:

  • im Wert bis 25 Euro = kostenfrei
  • im Wert von 26 bis 150 Euro = 10 Euro
  • im Wert von 151 Euro bis 500 Euro = 15 Euro
  • im Wert über 500 Euro = 20 Euro
  • je weitere angefangene 500 Euro = 20 Euro

Falls sich der verlorene Gegenstand nicht im Fundbüro befindet, können wir darüber eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausstellen. Für diese Bescheinigung erheben wir eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12 Euro zuzüglich Porto.

Rechtliche Voraussetzungen

Bürgerliches Gesetzbuch, und die hierzu ergangenen Runderlasse des Innenministeriums Düsseldorf.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Fundbüro
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
115 oder 0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-32223
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr
Dienstag, 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9
Bus-Linie 159
Haltestelle Kalk Post (nicht rollstuhlgerecht)
Haltestelle Kalk Kapelle (rollstuhlgerecht) und Linie 193
Haltestelle Kalk-Karree (rollstuhlgerecht)
S-Bahn S 12, S 13, RB 25
Haltestelle Trimbornstraße (nicht rollstuhlgerecht)

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln

Downloads und Infos