Diese Seite in Leichter Sprache anzeigen

Sie benötigen kurzfristig einen Reisepass, um zu verreisen? Wenn ein Reisepass oder Expresspass nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Hier erfahren Sie alles zum Antrag. Bitte beachten Sie, dass Sie in manche Länder nur mit einem vollwertigen Reisepass einreisen können, ein vorläufiger Reisepass dort also nicht ausreicht.

Sie können Ihren vorläufigen Reisepass in jedem unserer Kundenzentren beantragen, egal wo Sie in Köln wohnen. Montags und mittwochs können Sie ohne Termin vorbeikommen. Für Dienstage, Donnerstage und Freitage müssen Sie einen Termin vereinbaren.

Benötigte Dokumente

  • Alter Reisepass oder Kinderreisepass

    Ihren alten Pass geben Sie ab oder wir entwerten ihn, wenn Sie den neuen Reisepass abholen.

  • Personalausweis

    Wenn Sie bisher keinen Reisepass hatten oder Ihren Pass verloren haben.

  • Aktuelles biometrietaugliches Passfoto

    Das Foto sollte nicht älter als drei Monate und muss digital sein. Unter "Passfoto" erfahren Sie mehr.

  • Reiseunterlagen

    Die Unterlagen müssen Ihre Reisedaten belegen, geeignet sind zum Beispiel Flugbestätigungen. Es muss deutlich werden, dass Sie einen vorläufigen Reisepass benötigen, weil ein Reisepass oder Expresspass nicht mehr rechtzeitig ausgestellt werden kann.

  • Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde

    Bitte bringen Sie vorsorglich eine Urkunde beziehungsweise das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, falls wir die Daten abgleichen müssen. Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, benötigen wir anstelle der Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) die Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde. Bei ausländischen Urkunden benötigen wir eine Übersetzung durch einen*eine Dolmetscher*in oder Übersetzer*in. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Alle Urkunden und Übersetzungen müssen Sie im Original mitbringen.

  • Verlustanzeige

    Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben. Das Formular zur Verlustanzeige finden Sie im Bereich "Downloads und Infos".

  • Bescheinigung der Polizei

    Wenn Ihr Reisepass gestohlen wurde.

Passfoto

Ihr Passfoto muss verschiedene Anforderungen erfüllen:

  • es muss biometrietauglich sein
  • es muss digital sein – von unserem Self-Service-Terminal aufgenommen oder von einem*einer registrierten Fotodienstleister*in
  • es sollte nicht älter als 3 Monate sein

Die Self-Service-Terminals finden Sie in jedem Kundenzentrum. Dort können Sie vor Ihrem Antrag sowohl das Passfoto aufnehmen als auch Ihre Fingerabdrücke und Unterschrift erfassen. Die Nutzung kostet 6 Euro.

Ausgedruckte Passfotos nehmen wir nicht mehr an.

Mehr zu den Self-Service-Terminals in den Kundenzentren Registrierte Fotodienstleister*innen

Wie lange ist ein vorläufiger Reisepass gültig?

Ein vorläufiger Reisepass ist ein Jahr gültig.

Reisepässe lassen sich nicht verlängern. Sie müssen vor Ablauf einen neuen Reisepass beantragen.

Wann ist mein vorläufiger Reisepass fertig?

Sie bekommen den vorläufigen Reisepass sofort.

Ein Expresspass wird in der Regel innerhalb von 4 Werktagen ausgestellt. Ein endgültiger Reisepass ist zur Zeit nach etwa 6 Wochen fertig.

Informationen zum Expresspass und zum endgültigen Reisepass

Besonderheiten für Minderjährige

Minderjährige können ihren vorläufigen Reisepass nicht selbst beantragen. Den Antrag muss ein Elternteil stellen. Der*die Minderjährige muss bei der Antragstellung dabei sein.

Es kann sein, dass eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils nötig ist. Hier erfahren Sie mehr:

Ausweisdokumente – Besonderheiten bei Minderjährigen

Für welche Reisen braucht man einen Reisepass?

Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass oder ein Visum benötigen oder ob ein Personalausweis ausreicht, erfahren Sie beim Auswärtigem Amt:

Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes

Ich wohne im Ausland. Wo beantrage ich meinen Reisepass?

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und Ihren Wohnsitz im Ausland haben, wenden Sie sich bitte an die für sie zuständige Auslandsvertretung, um einen neuen Reisepass zu beantragen. Dort können sie alle Ausweis- und Passdokumente neu beantragen, ändern lassen oder als verloren melden.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt:

Reisepässe für Deutsche im Ausland

Vorsprache

Sie müssen Ihren vorläufigen Reisepass persönlich vor Ort beantragen. Das gilt auch für Minderjährige. Minderjährige müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Bitte beachten Sie die Hinweise unter "Besonderheiten für Kinder und Jugendliche".

Den Antrag können Sie in jedem unserer Kundenzentrum stellen, egal wo Sie in Köln wohnen. Montags und mittwochs können Sie ohne Termin vorbeikommen. Für Dienstage, Donnerstage und Freitage müssen Sie einen Termin vereinbaren. 

Termin vereinbaren

Gebühren

Der vorläufige Reisepass kostet 26 Euro.

Eine Verlustanzeige kostet 1,50 Euro.

So können Sie bezahlen

Rechtliche Voraussetzungen

Downloads und Infos