In den folgenden Zeiträumen finden notwendige Wartungsarbeiten mit Auswirkungen auf das e-Payment statt. In diesen Zeiträumen kann daher nicht online bezahlt werden:
- Dienstag, 17. Dezember 2024, 23 Uhr bis Mittwoch, 18. Dezember 2024, 6 Uhr
- Donnerstag, 19. Dezember 2024, 8 Uhr bis 9:30 Uhr
Aktueller Hinweis zum Online-Antrag:
Leider wurden uns zuletzt teilweise Probleme bei der Eingabe der Adresse gemeldet. Dies tritt nur zeitweise auf, weshalb wir einen neuen Versuch nach ein paar Stunden empfehlen. Darüber hinaus würden wir darum bitten, beim Ausfüllen des Antrags nach Möglichkeit den Browser Firefox zu verwenden, da dieser in dem Zusammenhang am wenigsten fehleranfällig ist. Es kann auch helfen, den gesamten Browserverlauf inklusive Cache zu löschen. Bei der Adresseingabe ist es ratsam, erst einen Buchstaben einzugeben, bis ein Adressvorschlag erscheint. Bitte erst dann die nächsten Buchstaben nach und nach eingeben. Wir entschuldigen uns für diese Unannehmlichkeiten und arbeiten bereits an einer Lösung.
Seit dem 19. Januar 2013 haben Führerscheine in der Europäischen Union einen einheitlichen Standard.
Im Laufe der kommenden Jahre müssen rund 40 Millionen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, nach und nach ersetzt werden. Dieser Pflichtumtausch betrifft die grauen und rosafarbenen Führerscheine, sowie Kartenführerscheine, die vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Bei den grauen und rosafarbenen Führerscheinen, sofern sie noch in Gebrauch sind, sind die Geburtsjahrgänge ausschlaggebend für die Umtauschfrist. Bitte beachten Sie dazu die unten aufgeführten Tabellen.
Sollten Sie Ihren alten Führerschein bereits in einen Kartenführerschein umgetauscht haben, so ist das Ausstellungsjahr dieses Kartenführerscheins für die Umtauschfrist maßgeblich. Die genauen Fristen zum Umtausch finden Sie unter "Fristen zum Pflichtumtausch".
Die Gültigkeit des neuen Kartenführerscheins ist auf 15 Jahre befristet. Diese Befristung auf 15 Jahre betrifft nur den Kartenführerschein, nicht die Fahrerlaubnis.
Grund für die Anordnung des Umtausches durch die Europäische Union ist der Wunsch nach einem einheitlichen und fälschungssicheren Führerscheindokument. Ziel ist, dass ab dem 19. Januar 2033 in der Bundesrepublik Deutschland alle Inhaber*innen einer deutschen Fahrerlaubnis in der Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamts erfasst sind.
Benötigte Dokumente
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Personalausweis oder Reisepass
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Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung
Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
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Bisheriger Führerschein
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Aktuelles biometrisches Passfoto
Ein Passbild in digitaler Form ist nur dann erlaubt, wenn Sie den Serviceterminal in Ihrem Kundenzentrum benutzen, Gebühr 7 Euro. Bitte beachten Sie unsere Informationen unterhalb der Überschrift "Hinweise zum biometrischen Passfoto".
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Bei Führerscheinen, die nicht von der Stadt Köln und vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden
Eine Karteikartenabschrift der Behörde, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat. Um die Bearbeitungszeit zu beschleunigen, können Sie gerne die ausstellende Behörde vorab bitten, die notwendige Karteikartenabschrift an die Stadt Köln (hier bitte Anschrift der Führerscheinstelle der Stadt Köln benennen, bei der Sie den Antrag stellen beziehungsweise Ihren Führerschein abholen möchten) zu senden.
Fristen zum Pflichtumtausch
Bis zum 19. Januar 2033 müssen nach einer EU-Richtlinie alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine in das aktuelle Führerscheindokument mit Befristungsdatum umgetauscht werden.
In Deutschland soll der Umtausch gestaffelt im Zeitraum 19. Januar 2022 bis 19. Januar 2033 erfolgen.
Wann Ihr bisheriger Führerschein ungültig wird und zuvor umgetauscht werden muss, können Sie den nachfolgenden Tabellen entnehmen.
I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr der Person mit Fahrerlaubnis | Bis wann muss der Führerschein umgetauscht sein? |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Juli 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr | Bis wann muss der Führerschein umgetauscht sein? |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Fahrerlaubnisinhaber*innen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Das Führerscheindokument wird befristet
Die neuen Kartenführerscheine werden in ihrer Gültigkeit auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst.
Keine generelle Gesundheitsprüfung oder sonstige Prüfung
Die Verlängerung beziehungsweise Neuausstellung des Führerscheindokuments erfolgt ohne Gesundheitsprüfung oder eine sonstige Anforderung. Es wird lediglich das Dokument und das Lichtbild aktualisiert.
Inhaber*innen von Führerscheinen mit der Berechtigung zum Führen von Lastkraftwagen und Bussen müssen allerdings die gesundheitliche Eignung nachweisen, wenn die entsprechende Führerscheinklasse abläuft.
Weitere Informationen finden Sie dazu hier:
Hinweise zum biometrischen Passfoto
Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Die Regelungen zu den Anforderungen an ein biometrisches Passfoto finden Sie in der Foto-Mustertafel, die wir unter "Downloads und Infos" bereit gestellt haben, ausführlich erläutert.
Ein Passbild in digitaler Form ist nur dann erlaubt, wenn Sie den Serviceterminal in Ihrem Kundenzentrum benutzen.
Die Gebühr für das digitale Foto beträgt 7 Euro. Sie können die Gebühr in bar, mit der EC-Karte und PIN-Nummer, mit dem Smartphone oder der Smartwatch bezahlen.
Andernfalls reichen Sie bitte ein Passbild in Papierform ein oder nutzen Sie den Online-Antrag zum Pflichtumtausch.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer bei einem Führerscheinumtausch beträgt auf Grund der Herstellung und Lieferung des Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei drei bis vier Wochen.
Im ausgewählten Kundenzentrum können Sie ohne Terminvereinbarung nach drei bis vier Wochen, nachdem Sie den Antrag gestellt haben, Ihren Führerschein abholen.
Gegen eine zusätzliche Gebühr von 9,75 Euro ist eine Eilbestellung per Express möglich. Die Lieferzeit beträgt drei bis vier Werktage.
Führerschein-Umtausch online beantragen
Sie können den Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis online beantragen.
Sollten sich Probleme im Ablauf zeigen, kommen die Sachbearbeiter*innen auf Sie zu und klären das direkt mit Ihnen.
Aktueller Hinweis:
Leider wurden uns zuletzt teilweise Probleme bei der Eingabe der Adresse gemeldet. Dies tritt nur zeitweise auf, weshalb wir einen neuen Versuch nach ein paar Stunden empfehlen. Darüber hinaus würden wir darum bitten, beim Ausfüllen des Antrags nach Möglichkeit den Browser Firefox zu verwenden, da dieser in dem Zusammenhang am wenigsten fehleranfällig ist. Es wird bereits an einer Lösungsmöglichkeit gearbeitet. Wir danken für Ihr Verständnis.
Änderungswünsche und Verbesserungsvorschläge zum Online-Führerscheinumtausch können Sie jederzeit gerne über die E-Mail-Adresse fuehrerscheinantrag-online@stadt-koeln.de einsenden.
Sie benötigen für den Online-Antrag:
- ein digitales Passbild in der Größe von 45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat und ohne Rand. Das Passbild sollte nicht älter als drei Monate sein und den biometrischen Anforderungen entsprechen. Die Regelungen zu den Anforderungen an ein biometrisches Passfoto finden Sie in der Foto-Mustertafel ausführlich erläutert, die wir unter "Downloads und Infos" bereitgestellt haben.
- ein Bild Ihrer Unterschrift in der Größe von 115 Millimeter x 35 Millimeter im Querformat und ohne Rand. Des Weiteren sollten Sie die Unterschrift mit einem Stift ausführen, der eine ähnliche Minenstärke wie ein sogenannter Fineliner hat
- sowie die Angaben auf Ihrem jetzigen Führerschein (Ausstellungsland und -behörde, Ausstellungsdatum, erteilte Klasse oder Klassen, Führerscheinnummer oder Listennummer).
Das digitale Passbild und das Bild Ihrer Unterschrift können nur mit den Bildformaten JPEG und JPG hochgeladen werden.
Die Bearbeitungsdauer bei einem Führerscheinumtausch über den Online-Antrag beträgt auf Grund der Herstellung und Lieferung des Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei drei bis vier Wochen.
Eine Eilbestellung per Express ist derzeit nicht möglich.
Sie erhalten keine separate Benachrichtigung, dass Ihr neuer Führerschein abgeholt werden kann.
Als Abholstelle ist eines der neun Kundenzentren auszuwählen. Im ausgewählten Kundenzentrum können Sie ohne Terminvereinbarung nach drei bis vier Wochen, nachdem der Antrag bei uns eingegangen ist, Ihren Führerschein abholen. Hierfür bringen Sie bitte Ihren aktuellen Führerschein zum Austausch mit.
Zur Identitätsprüfung müssen Sie beim Online-Antrag Ihren neuen Führerschein persönlich im Kundenzentrum abholen. Eine Vertretung ist in diesem Fall nicht möglich.
Die Gebühr zahlen Sie bei Nutzung des Online-Formulars direkt im Anschluss mit elektronischer Bezahlung per Kreditkarte (Visa oder Mastercard), PayPal oder Giropay.
Nach erfolgreichem Eingang Ihres Antrags erhalten Sie jeweils eine E-Mail über die Bestätigung der Bezahlung und die Empfangsbestätigung für Ihren Umtauschantrag. In der Empfangsbestätigung finden Sie die Übersicht Ihrer Antragsdaten.
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zum Online-Antrag für den Pflichtumtausch:
Häufig gestellte Fragen
Was wird auf den neuen Führerschein übertragen?
Es wird in vollem Umfang umgeschrieben. Es geht keine Berechtigung oder Klasse verloren.
Gültigkeit im Ausland?
Der neue Kartenführerschein wird in allen EU-Staaten und den meisten anderen europäischen Staaten anerkannt. In einigen Ländern, meist außerhalb Europas, könnte zusätzlich ein internationaler Führerschein verlangt werden.
Besondere Regelungen für Lastkraftwagenfahrer*innen
Führerscheine der Klasse 2 verlieren mit Vollendung des 50. Lebensjahres ihre Gültigkeit.
Wer das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und weiterhin Lastkraftwagen dieser Klasse führen möchte, muss seinen bisherigen Führerschein ebenfalls umtauschen. Dabei wird geprüft, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Verlängerung der Klasse 2 (neu: Klasse C, CE) gegeben sind. Daher müssen Sie neben den oben aufgeführten Unterlagen zusätzlich folgende Unterlagen vorlegen:
- Ärztliche oder augenärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens
Die Untersuchung können Sie bei Augenärzt*innen, Ärzt*innen der öffentlichen Verwaltung oder mit der Zusatzbescheinigung "Arbeitsmedizin" beziehungsweise "Betriebsmedizin" bei der Begutachtungsstelle für Fahreignung durchführen lassen. Ein ausgestelltes ärztliches Gutachten ist zwei Jahre gültig. - Ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
Sie können diese Untersuchung von Mediziner*innen Ihrer Wahl durchführen lassen, die in der Regel über die vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungsvordrucke verfügen. Falls der Vordruck nicht vorliegt, ist er über die Ärztekammer erhältlich. Bei Antragstellung darf die Eignungsbescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
Diese Regelung gilt auch für den Führerschein der Klasse 3, wenn Sie Lastkraftwagen bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht in Verbindung mit einem Anhänger führen wollen und diese Kombination mehr als 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Dazu können Sie ein Kundenzentrum Ihrer Wahl in Köln aufsuchen.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise bei den Öffnungszeiten.
Sie können auch einen Termin, telefonisch über 0221 / 221-0 oder online vereinbaren.
Terminvereinbarung onlineGebühren
- 25,30 Euro
- 43,90 Euro bei gleichzeitiger Verlängerung einer Lkw-Fahrberechtigung
- Falls Sie eine Expressbestellung des neuen Führerscheins wünschen, kommen weitere 9,75 Euro hinzu.
Sie können die Gebühren bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.
Zahlungsmittel:
Informationen zu den Zahlungsmitteln in unseren Kundenzentren
Rechtliche Voraussetzungen
Kontakt und Erreichbarkeit
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