Sie möchten Ihren ersten Führerschein beantragen.

Bitte melden Sie sich zunächst bei einer Fahrschule an und bringen Sie die Anmeldung oder die Kopie des Ausbildungsvertrages zur Vorsprache im Kundenzentrum mit.

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung

    Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

  • Sehtest

    einer amtlich anerkannten Sehteststelle. Eine Sehtestbescheinigung ist zwei Jahre gültig. Für die Klassen C und C1, also Lkw über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, ist eine ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise ein Zeugnis eines Augenarztes erforderlich. Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis ist ebenfalls zwei Jahre gültig.

  • Erste-Hilfe-Schulung (die in Präsenz durchgeführt worden ist)

    Die Erste-Hilfe-Schulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und gilt für alle Führerscheinklassen. Kurse werden unter anderem vom Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder dem Arbeiter-Samariter-Bund durchgeführt. Die Teilnahmebescheinigung der umfassenden Ausbildung in Erster Hilfe kann ebenfalls anerkannt werden. Die Stadt Köln akzeptiert grundsätzlich nur Nachweise über Erste-Hilfe-Schulungen, die in Präsenz durchgeführt worden sind. Online-Schulungen können wir nicht anerkennen.

  • Ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck

    Diese Bescheinigung ist nur für die Klassen C und C1 erforderlich. Sie können die Untersuchung bei einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. In der Regel verfügen die Ärztinnen und Ärzte über die vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungsvordrucke. Sollte Ihre Ärztin oder Ihr Arzt nicht über den notwendigen amtlichen Vordruck verfügen, kann sie oder er sich an die Ärztekammer wenden. Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.

  • Anmeldebestätigung der ausbildenden Fahrschule oder Kopie des Ausbildungsvertrages

  • Aktuelles biometrisches Passfoto

    Ein Passbild in digitaler Form ist nur dann erlaubt, wenn Sie den Serviceterminal in Ihrem Kundenzentrum benutzen, Gebühr 7 Euro. Bitte beachten Sie unsere Informationen unterhalb der Überschrift "Hinweise zum biometrischen Passfoto".

  • Bei Besonderheiten im Einzelfall:

    insbesondere bei Körperbehinderungen oder chronischen Erkrankungen mit möglichen Auswirkungen auf die Kraftfahreignung, können weitere Unterlagen oder Bescheinigungen erforderlich werden.

Wichtiger Hinweis zum EU-Kartenführerschein

Hinweise zum biometrischen Passfoto

Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Die Regelungen zu den Anforderungen an ein biometrisches Passfoto finden Sie in der Foto-Mustertafel, die wir unter "Downloads und Infos" bereit gestellt haben, ausführlich erläutert.

Ein Passbild in digitaler Form ist nur dann erlaubt, wenn Sie den Serviceterminal in Ihrem Kundenzentrum benutzen.

Die Gebühr für das digitale Foto beträgt 7 Euro. Sie können die Gebühr in bar, mit der EC-Karte und PIN-Nummer, mit dem Smartphone oder der Smartwatch bezahlen.

Andernfalls reichen Sie bitte ein Passbild in Papierform ein oder nutzen Sie den Online-Antrag zum Pflichtumtausch.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Dazu können Sie ein Kundenzentrum Ihrer Wahl in Köln aufsuchen.

Gebühren

43,90 Euro bei Erteilung einer Fahrerlaubnisklasse ohne Probezeit (Klassen AM, L und T).

44,70 Euro bei Erteilung einer Fahrerlaubnisklasse mit Probezeit (übrige Klassen).

Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.

Zahlungsmittel:

Informationen zu den Zahlungsmitteln in unseren Kundenzentren

Rechtliche Voraussetzungen

Downloads und Infos