Sie sind im Besitz eines gültigen Führerscheines, möchten diesen aber um eine Klasse erweitern, die Sie bislang noch nicht erworben hatten.

Sie können den erforderlichen Antrag bereits 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

Welche Unterlagen Sie abgeben müssen, hängt davon ab, um welche Klasse Sie Ihren Führerschein erweitern wollen.

 

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung

    Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

  • Der aktuelle Führerschein

  • Anmeldebescheinigung der ausbildenden Fahrschule oder Kopie des Ausbildungsvertrages

  • Je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse

    benötigen Sie zusätzliche Unterlagen, siehe unten "Weitere Unterlagen für den Antrag zur Erweiterung"

  • Aktuelles biometrisches Passfoto

    Ein Passbild in digitaler Form ist nur dann erlaubt, wenn Sie den Serviceterminal in Ihrem Kundenzentrum benutzen, Gebühr 7 Euro. Bitte beachten Sie unsere Informationen unterhalb der Überschrift "Hinweise zum biometrischen Passfoto".

Weitere Unterlagen für den Antrag zur Erweiterung

Schulung in Erster Hilfe:

Die Erste-Hilfe-Schulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und gilt für alle Führerscheinklassen. Kurse werden unter anderem vom Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder dem Arbeiter-Samariter-Bund durchgeführt. 

Hinweis: Ein Nachweis kann anerkannt werden, wenn Sie bereits bei der Erteilung einer anderen Fahrerlaubnisklasse an einer Schulung in Erster Hilfe (seit dem 1. April 2015) oder einer Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen haben.

Des Weiteren akzeptiert die Stadt Köln grundsätzlich nur Nachweise über Erste-Hilfe-Schulungen, die in Präsenz durchgeführt worden sind. Online-Schulungen können wir nicht anerkennen.

 

Für die Klassen AM, A2, A1, A (Motorrad), B und BE (PKW), L und T (Traktoren):

  • Sehtestbescheinigung
    Amtlich anerkannte Sehteststellen sind die meisten Optikerinnen und Optiker, TÜV-Prüfstellen und alle Augenärztinnen und Augenärzte. Eine Sehtestbescheinigung ist zwei Jahre gültig.

Für die Klassen C, CE, C1, C1E (Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen):

  • Ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
    Zum Nachweis der ausreichenden Sehleistung benötigen Sie eine ärztliche oder augenärztliche Bescheinigung nach einem amtlichen Muster (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnisverordnung) Eine ausgestellte ärztliche Bescheinigung ist zwei Jahre gültig.
  • Ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
    Sie können diese Untersuchung von einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. In der Regel verfügen die Ärztinnen und Ärzte über die vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungsvordrucke. Sollte Ihre Ärztin oder Ihr Arzt nicht über den notwendigen amtlichen Vordruck verfügen, kann er sich an die Ärztekammer wenden. Bei Antragstellung darf die ärztliche Eignungsbescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Nachweis über die Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz,
    wenn Sie Fahrten zu gewerblichen Zwecken durchführen wollen. 

Für die Klassen D, DE, D1 und D1E (Bus):

Zusätzlich zu den Unterlagen für die Klassen C und C1, das heißt, Untersuchung des Sehvermögens, ärztliche Eignungsbescheinigung und Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifizierung (Personenverkehr) benötigen Sie:

  • Leistungspsychologisches Gutachten
    Hinweis: Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit und ähnlichem. Der Test kann nur von bestimmten Arbeits- und Betriebsmedizinern sowie medizinisch psychologischen Untersuchungsstellen durchgeführt werden, die über die entsprechenden Apparaturen verfügen. An welches Institut Sie sich wenden können, erfragen Sie am besten bei Unternehmen, die in der Personenbeförderung tätig sind: Taxi- und Mietwagenunternehmen, Busunternehmen und Hilfsorganisationen im Krankentransport.

Hinweise zum biometrischen Passfoto

Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Die Regelungen zu den Anforderungen an ein biometrisches Passfoto finden Sie in der Foto-Mustertafel, die wir unter "Downloads und Infos" bereit gestellt haben, ausführlich erläutert.

Ein Passbild in digitaler Form ist nur dann erlaubt, wenn Sie den Serviceterminal in Ihrem Kundenzentrum benutzen.

Die Gebühr für das digitale Foto beträgt 7 Euro. Sie können die Gebühr in bar, mit der EC-Karte und PIN-Nummer, mit dem Smartphone oder der Smartwatch bezahlen.

Andernfalls reichen Sie bitte ein Passbild in Papierform ein oder nutzen Sie den Online-Antrag zum Pflichtumtausch.

Ablauf des Verfahrens

Etwa zwei bis vier Wochen dauert die Prüfung der Antragsvoraussetzungen, danach wird die Technische Prüfstelle mit der Durchführung der Fahrprüfung beauftragt. 

Informationen zur theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie in der Fahrschule. Der Führerschein wird Ihnen nach bestandener Prüfung ausgehändigt, sofern Sie das Mindestalter für die beantragte Klasse erreicht haben.

Haben Sie es noch nicht erreicht, wird der vorbereitete Führerschein von der Prüfstelle wieder an das Kundenzentrum zurückgesandt und Ihnen dort ausgehändigt, sobald Sie das Mindestalter erreicht haben.

Wichtiger Hinweis zum EU-Kartenführerschein

Eine Übersicht über alle Fahrerlaubnisklassen finden Sie auf folgender Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur:

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen

Grundausbildung und Weiterbildung nach dem Berufsqualifizierungsgesetz

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Dazu können Sie ein Kundenzentrum Ihrer Wahl in Köln aufsuchen.

Gebühren

44,70 Euro (zuzüglich 0,80 Euro bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis auf Probe) oder

59,50 Euro, falls Sie noch im Besitz eines alten grauen oder rosa Führerscheines sind, der zusätzlich umgetauscht werden muss.

Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.

Zahlungsmittel:

Informationen zu den Zahlungsmitteln in unseren Kundenzentren

Rechtliche Voraussetzungen

Downloads und Infos