Damit Sie die Leistungen aus der Zusatzversorgung (Betriebsrente) beziehen können, muss der Versicherungsfall eingetreten sein und eine Wartezeit (Mindestversicherungszeit) abgelaufen sein. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie Ihre Betriebsrente bei uns beantragen.
Wartezeit
Die Wartezeit kann auf zwei Wegen erfüllt sein:
- Ihr*e Arbeitgeber*in hat mindestens 60 Monate lang Umlagen oder Beiträge für Sie eingezahlt (§ 32 der Satzung der Zusatzversorgungskasse).
Oder
- Sie haben bei Abschluss der Versicherung das 21. Lebensjahr vollendet und waren nach dem 31. Dezember 2017 durchgehend 36 Monate bei einem Mitglied unserer Zusatzversorgungskasse beschäftigt (§ 1b BetrAVG Betriebsrentengesetz).
Wenn Sie durch einen Arbeitsunfall Anspruch auf die Betriebsrente haben, gilt die Wartezeit als erfüllt.
Versicherungsfall
Wenn Sie die Altersrente als Vollrente in der gesetzlichen Rentenversicherung beginnen, tritt der Versicherungsfall für die Betriebsrente ebenfalls ein. Sofern Sie die Altersrente als Teilrente beginnen, tritt der Versicherungsfall nicht ein.
Wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen für eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen, tritt der Versicherungsfall ab dem Ersten des Monats ein, in dem dieser Anspruch besteht.
Auch bei Hinterbliebenenrenten gilt: Besteht ein Anspruch bei der gesetzlichen Rentenversicherung, dann können Sie eine Hinterbliebenenrente aus der Betriebrente erhalten.
Als Nachweis benötigen wir Ihren Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung vollständig und mit allen Anlagen in Kopie.
Wenn Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, gelten für Sie die gleichen Versicherungsfälle wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
Rentenantrag
Wenn Sie die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen, müssen Sie zusätzlich auch bei uns Ihre Betriebsrente beantragen. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt bei einem unserer Mitgliedsunternehmen beschäftigt sind, helfen wir Ihnen gerne bei der Beantragung der gesetzlichen Rente. Vereinbaren Sie für die Antragstellung bitte telefonisch einen Termin bei uns!
Vorzeitige Inanspruchnahme der Betriebsrente
Die Betriebsrente aus der Zusatzversorgung verringert sich um 0,3 Prozent für jeden Monat, den Sie diese vorzeitig in Anspruch nehmen. Nach aktuellem Stand verringert sich diese jedoch maximal um 10,8 Prozent.