Leistungen aus der Zusatzversorgung setzen voraus, dass eine Wartezeit (Mindestversicherungszeit) erfüllt und der Versicherungsfall eingetreten ist.

Darüber hinaus müssen Sie einen Rentenantrag bei uns stellen!

Wartezeit

Die Wartezeit beträgt 60 Kalendermonate, für die Arbeitgebende Umlagen oder Beiträge entrichtet haben (§ 32 der Satzung der Zusatzversorgungskasse).

Tritt die Erwerbsminderung oder der Tod aufgrund eines Arbeitsunfalls ein, gilt die Wartezeit als erfüllt.

Versicherungsfall

Für Versicherte, die auch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, tritt der Versicherungsfall mit dem Beginn der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ein. Für Versicherte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, sind die Versicherungsfälle denen in der gesetzlichen Rentenversicherung nachgebildet.

Als Nachweis für den Eintritt des Versicherungsfalles benötigt die Zusatzversorgungskasse den Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung.

Rentenantrag

Wenn Sie die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen, denken Sie daran, dass Sie auch Ihre Betriebsrente bei der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln beantragen.

Im Zuge der Aufnahme des Antrages auf Gewährung der Betriebsrente helfen wir Ihnen gerne auch bei der Beantragung der gesetzlichen Rente, sofern Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung aktiv pflichtversichert sind. Dies bedeutet, dass Sie aktuell bei einem unserer Mitgliedsunternehmen beschäftigt sind.

Vereinbaren Sie für die Antragstellung bitte einen Termin bei uns!

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