Alle Versicherten, deren Versicherung bereits vor dem 1. Januar 2002 bestand, haben eine Startgutschrift erhalten.

Die bis zum 31. Dezember 2001 erreichten Rentenanwartschaften wurden im Rahmen von Übergangsregelungen in Versorgungspunkte umgerechnet und dem jeweiligen Versichertenkonto gutgeschrieben.

Mit diesen Versorgungspunkten sind die Versicherten in der Zusatzversorgung in das neue Versorgungssystem ab dem Jahr 2002 "gestartet".