Auf einen Blick!
Lebenslange Altersrente!
Bereits ab dem 62. Lebensjahr ist die ZVK PlusPunktRente abrufbar!
Komplettschutz in der Ansparphase!
Der Versicherungsschutz in der Ansparphase umfasst die lebenslange eigene Altersrente, eine Hinterbliebenenversorgung und ein Wahrecht auf eine Rente bei Erwerbsminderung.
Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn möglich!
Vor Beginn der Zahlung der ZVK PlusPunktRente können Sie anstelle einer lebenslangen Rente auch eine einmalige Auszahlung des Kapitals wählen.
Flexible Gestaltung des Versicherungsschutzes in der Rentenphase!
Bei einem Verzicht auf eine Hinterbliebenenversorgung erhalten Sie beispielsweise eine höhere eigene Altersrente.
Erweiterung der Hinterbliebenenversorgung!
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner in die Hinterbliebenenversorgung mit einzubeziehen.
Absicherung auch im Falle einer Erwerbsminderung!
Die Versicherung enthält stets eine Leistung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit. In diesem Fall können Sie wählen, ob Sie eine lebenslange Rente wegen Erwerbsminderung beziehen oder das angesparte Kapital für eine spätere lebenslange Altersrente verwenden wollen. Wir zahlen immer eine volle lebenslange Erwerbsminderungsrente, auch wenn die gesetzliche Rentenversicherung nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gewährt oder die Rente dort zeitlich befristet ist.
Flexibel Beiträge zahlen!
Die Höhe Ihrer Beiträge können Sie Ihrer jeweiligen persönlichen Lebenssituation anpassen.
Jeder Euro zählt!
Bei der ZVK PlusPunktRente gibt es keine Mindestversicherungszeiten. Nach dem Eingang der ersten Beitragszahlung bei der Zusatzversorgungskasse besteht Versicherungsschutz.
Kostenlose Beitragsfreistellung!
Eine Beitragsfreistellung ist jederzeit kostenlos möglich.