Wer kann eine ZVK PlusPunktRentenversicherung abschließen?
Welche Finanzierungsmöglichkeiten kann ich wählen?
Welche Risiken umfasst der Versicherungsschutz der ZVK PlusPunktRente?
Wann erhalte ich eine ZVK PlusPunktRentenleistung?
Wie hoch ist die ZVK PlusPunktRentenleistung?

1. Wer kann eine ZVK PlusPunktRentenversicherung abschließen?

Die Zusatzversorgungskasse bietet die Freiwillige Versicherung (ZVK PlusPunktRente) als Ergänzung zur Pflichtversicherung an. Sie können eine ZVK PlusPunktRentenversicherung abschließen, wenn Sie bei einem Mitglied der Zusatzversorgungskasse als Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt sind.

Da die ZVK PlusPunktRente zur betrieblichen Altersvorsorge gehört, erfolgt die Beitragsüberweisung in der Regel durch den Arbeitgeber. Sollten Sie aus dem Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst ausscheiden, können Sie die Versicherung weiterführen, wenn Sie dies innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden bei der Kasse beantragen.

2. Welche Finanzierungsmöglichkeiten kann ich wählen?

Die ZVK PlusPunktRente können Sie finanzieren:

  • mit eigenen Beiträgen aus dem Nettoeinkommen,
  • mit eigenen Beiträgen aus dem Nettoeinkommen unter Inanspruchnahme der staatlichen Zulagenförderung im Rahmen der "Riester"-Rente oder
  • durch Umwandlung von Bruttoarbeitslohn im Rahmen einer Entgeltumwandlung (wobei Steuern und Sozialabgaben gespart werden)

3. Welche Risken umfasst der Versicherungsschutz der ZVK PlusPunktRente?

Der Versicherungsschutz der ZVK PlusPunktRente umfasst in der Ansparphase

  • eine eigene lebenslange Altersrente oder
  • eine Hinterbliebenenversorgung und
  • ein Wahlrecht auf eine Rentenleistung bei Erwerbsminderung.

Im Falle einer Erwerbsminderung können Sie wählen, ob Sie eine lebenslange Rente wegen Erwerbsminderung beziehen oder das angesparte Kapital für eine lebenslange Altersrente verwenden wollen.

Sofern Sie in der Rentenphase auf eine Hinterbliebenenversorgung verzichten, erhalten Sie beispielsweise eine höhere eigene Altersrente.

4. Wann erhalte ich eine Leistung aus der ZVK PlusPunktRente?

Die ZVK PlusPunktRente ist bereits ab dem 62. Lebensjahr abrufbar!

Vor Beginn der Zahlung der ZVK PlusPunktRente können Sie anstelle einer lebenslangen Rente auch eine einmalige Auszahlung des Kapitals beantragen.

5. Wie hoch ist die ZVK PlusPunktRentenleistung?

Die späteren Leistungen aus der ZVK PlusPunktRente sind abhängig von der eingezahlten Beitragshöhe.

Bereits mit der ersten Beitragszahlung haben Sie einen Anspruch auf eine Rentenleistung, denn die ZVK PlusPunktRente setzt keine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) voraus. Sofern Sie Ihre Altersrente aus der ZVK PlusPunktRentenversicherung nach Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch nehmen, erhöhen wir Ihre Rentenleistung für jeden Monat des späteren Rentenbeginns um 0,4 Prozent. Im Falle der vorzeitigen Inanspruchnahme reduziert sich die Leistung für jeden Monat vor Vollendung des 65. Lebensjahres um 0,4 Prozent.

In der Rentenphase erhöhen wir Ihre ZVK PlusPunktRente, indem wir Sie an den erwirtschafteten Überschüssen beteiligen.