Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags gewählt. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seinen Hauptwohnsitz hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat. Die nächste Wahl findet voraussichtlich im Mai 2022 statt.