Am 15. Mai wurde der nordrhein-westfälische Landtag gewählt. Hier finden Sie grundlegende Informationen zur Wahl.

Zulassung der Parteien und Kandidierenden in den Wahlkreisen 13 Köln I bis 19 Köln VII

Die Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen finden Sie in unserer öffentlichen Bekanntmachung vom 10. Januar 2022. Kreiswahlvorschläge können Sie bis zum 17. März 2022, 18 Uhr, bei der Kreiswahlleiterin einreichen. Bitte richten Sie sie an: Stadt Köln, Bürgerdienste – Wahlamt, Dillenburger Straße 68-70, 51105 Köln.

Der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss wird in seiner öffentlichen Sitzung am 29. März 2022 über die Zulassung der Landeslisten zur Landtagswahl entscheiden. Der Ausschuss prüft, ob die Landeslisten den Anforderungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung entsprechen. Die von ihm zugelassenen Parteien finden Sie landesweit einheitlich auf allen Stimmzetteln in der rechten Spalte.

Am 25. März 2022 wird unser Kreiswahlausschuss über die Zulassung der Wahlkreisbewerber*innen für die Wahlkreise 13 Köln I bis 19 Köln VII entscheiden. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden wir anschließend öffentlich bekanntmachen.

10. Januar 2022: Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen zur Landtagswahl 2022
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10. März 2022: Sitzung des Kreiswahlausschusses am 25. März 2022 zur Entscheidung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge zur Landtagswahl 2022
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Wer wird gewählt?

Gewählt werden die Abgeordneten des 18. nordrhein-westfälischen Landtags für die Dauer von fünf Jahren.

Wahlverfahren

Beim Wahlverfahren handelt es sich um ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl mit zwei Stimmen pro wahlberechtigter Person:

  • Erststimme für eine*n Wahlkreiskandidat*in
  • Zweitstimme für die Landesliste einer Partei

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt zur Landtagswahl sind Bürger*innen, die

  • die deutsche Staatsangehörigkeit haben
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • mindestens seit dem 29. April 2022, also dem 16. Tag vor der Wahl, in Nordrhein-Westfalen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

In der folgenden Tabelle können Sie sehen, wie sich die Anzahl der Wahlberechtigten sowie die Wahlbeteiligung seit der vergangenen Landtagswahl 2017 entwickelt haben.

 Landtagswahl 2022Landtagswahl 2017Bundestagswahl 2021
Wahlberechtigte729.697729.833732.032
Wahlbeteiligung 64,9 Prozent77,79 Prozent
Wahlalter18 Jahre18 Jahre18 Jahre

729.697 Kölner*innen sind mit Stand 6. Januar 2022 zur Landtagswahl wahlberechtigt. Von den 27.326 Erstwähler*innen sind 13.966 weiblich und 13.410 männlich. Personen mit diverser Geschlechtsangabe sind uns nicht bekannt. 16 Wahlberechtigte feiern am Wahltag ihren 18. Geburtstag. Die älteste wahlberechtigte Person ist 106 Jahre alt. 

Entscheidend für die Wahlteilnahme ist die Eintragung im Wählerverzeichnis. 

Wählerverzeichnis

Entscheidend für die Teilnahme an der Wahl ist die Eintragung im Wählerverzeichnis. Alle wahlberechtigten Bürger*innen, die am 3. April 2022 in Köln gemeldet sind, sind hier von Amts wegen, also automatisch, eingetragen. Beim Wählerverzeichnis handelt es sich strenggenommen also um ein Wahlberechtigtenverzeichnis. In dieses kann vom 25. bis 29. April 2022 hier Einsicht genommen werden: Bürgerdienste – Wahlamt, Dillenburger Straße 68-70, 51105 Köln.

Beim Umzug beziehungsweise Zuzug nach Köln müssen wahlberechtigte Personen abhängig vom Umzugstermin weiterhin folgendes beachten:

  • Wenn Sie als wahlberechtigte Person von außerhalb Nordrhein-Westfalens nach Köln ziehen und sich bis zum 29. April 2022 ummelden, tragen wir Sie von Amts wegen in unser Wählerverzeichnis ein. Bürger*innen, die nach dem 29. April 2022 zuziehen oder sich ummelden sind in Nordrhein-Westfalen nicht wahlberechtigt.
  • Wenn Sie als wahlberechtigte Person zwischen dem 4. und 24. April 2022 von innerhalb Nordrhein-Westfalens nach Köln ziehen und hier wählen möchten, müssen Sie beim Wahlamt einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, ansonsten verbleiben Sie im Wählerverzeichnis der alten Gemeinde. Der Antrag wird Ihnen in diesem Zeitraum in den Kundenzentren bei der Ummeldung ausgehändigt. Diesen können Sie per Post, E-Mail oder Fax an uns senden. Dieses Vorgehen gilt auch, wenn Sie in diesem Zeitraum aus Köln in eine andere Gemeinde in Nordrhein-Westfalen ziehen. Stellen Sie dort einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis, um von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
  • Wenn Sie nach dem 24. April 2022 innerhalb Nordrhein-Westfalens umziehen und sich ummelden, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und können nur dort das Wahlrecht ausüben. Sie können entweder durch Briefwahl oder vor Ort wählen. Um in diesem Fall dennoch in das Kölner Wählerverzeichnis eingetragen werden zu können, können Sie nur in der Zeit vom 25. bis 29. April 2022 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. 
  • Wenn Sie nach dem 4. April 2022 innerhalb Kölns umziehen, bleiben Sie in dem Wählerverzeichnis des Stimmbezirks Ihrer bisherigen Wohnung eingetragen und können nur dort wählen. Möchten Sie in Ihrem neuen Stimmbezirk wählen, können Sie bis zum 13. Mai 2022 einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.

Anträge auf Eintragung und Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis richten Sie bitte an:

Stadt Köln, Bürgerdienste – Wahlamt

Dillenburger Straße 68-70
51105 Köln

Telefon: 0221 / 221-34567
Telefax: 0221 / 221-21911

E-Mail an: wahlamt@stadt-koeln.de

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 9. bis 24. April 2022 zugestellt. Wenn Sie wahlberechtigt sind und in diesem Zeitraum keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte unter 0221 / 221-34567 an uns.

Möglichkeiten zur Teilnahme an der Wahl

Sie können auf drei Wegen an der Landtagswahl teilnehmen: 

  • Urnenwahl: Sie geben Ihre Stimmen am Wahltag, 15. Mai 2022, zwischen 8 und 18 Uhr im Wahlraum Ihres Stimmbezirks persönlich ab.
  • Direktwahl: Bei dieser Sonderform der Briefwahl können Sie ab dem 19. April 2022 persönlich wählen. In welchen Räumlichkeiten wir dieses Angebot schaffen, geben wir rechtzeitig bekannt. 
  • Briefwahl: Auf Antrag senden wir Ihnen Ihre Wahlunterlagen zu, die Sie anschließend ausgefüllt per Post an uns zurücksenden. Die Briefwahl ist ab dem 19. April 2022 möglich.

Wahlgebiet

Das Wahlgebiet ist Nordrhein-Westfalen. Dabei ist unser Stadtgebiet in sieben Wahlkreise unterteilt. Die Bezeichnung der Wahlkreise lautet: 13 Köln I, 14 Köln II, 15 Köln III, 16 Köln IV, 17 Köln V, 18 Köln VI und 19 Köln VII.

Die Urnenstimm- und Briefwahlbezirke verteilen sich für diese sowie vergangene Wahlen wie folgt:

 Landtagswahl 2022Landtagswahl 2017Bundestagswahl 2021
Urnenstimmbezirke543800543
Briefwahlbezirke413245406

Alle Wahlgebäude der Urnenstimmbezirke sind 2022 für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.

Übersichte der Wahlkreise und Stimmbezirke

Ehrenamtliche Wahlhelfende

Für die Durchführung der Wahl suchen wir insgesamt 8.000 Wahlhelfende für die Urnenwahl und das Briefwahlzentrum. Alle Wahlberechtigten können sich für dieses Ehrenamt melden.

Corona-Schutzmaßnahmen

Selbstverständlich sorgen wir in allen Wahlräumen und dem Briefwahlzentrum für umfassende Corona-Schutzmaßnahmen für Wähler*innen, Wahlhelfer*innen sowie allen weiteren Personen während des Wahlvorgangs.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Landtagswahl stellen wir Ihnen in den nächsten Wochen und Monaten zur Verfügung. Mehr finden Sie außerdem auf den Seiten des Landeswahlleiters:

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Kontakt zum Wahlamt

Bei Fragen rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer 0221 / 221-34567 an oder nutzen unser Kontaktformular:

Kontakt zum Wahlamt