Sie sind wahlberechtigt, haben keinen festen Wohnsitz und möchten am 14. September 2025 an der Kommunalwahl und/oder der Integrationsratswahl teilnehmen? Dann müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Voraussetzung ist, dass Sie sich gewöhnlich in Köln aufhalten.

Bin ich für die Kommunalwahl wahlberechtigt? Bin ich für die Integrationsratswahl wahlberechtigt?

Wann und wie kann ich den Antrag stellen?

Die Antragsstellung für die Kommunalwahl und Integrationsratswahl war bis einschließlich 24. August 2025 möglich. Eine spätere Antragsstellung ist nicht möglich.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns per E-Mail oder über unser Kontaktformular erreichen. 

wahlamt-fortschreibung@stadt-koeln.de Kontaktformular