Wahlbeteiligung auf Stimmbezirksebene

Die Wahlbeteiligung in einem Stimmbezirk kann nicht zuverlässig ermittelt werden. Der Stimmzettel und die persönliche, namensbehaftete Wahlberechtigung sind durch das Wahlgeheimnis strikt getrennt. Durch die Briefwahl wird ein Stimmzettel bei der Auszählung nicht mehr dem Stimmbezirk zugeschlagen, in dem die Wahlberechtigung festgestellt ist, sondern einem Briefwahlbezirk. Die persönliche Wahlberechtigung wird dennoch nach wie vor am Stimmbezirk festgestellt und gezählt.

Somit fehlen dem Stimmbezirk die Stimmzettel der Briefwählerinnen und Briefwähler. Die Wahlbeteiligung im Stimmbezirk ist daher niedriger berechnet, als sie es mit Briefwahl tatsächlich wäre.

Auf allen darüber liegenden Ansichtsebenen (Wahlbezirke, Stadtteile, Stadtbezirke, et cetera) sind die Briefwahlergebnisse und Urnenwahlergebnisse zusammengeführt und somit lässt sich erst hier eine Wahlbeteiligung darstellen.

Gewinn- und Verlustrechnung Briefwahlbezirke

Eine Gewinn- und Verlustrechnung für Briefwahlbezirke ist aufgrund der unterschiedlichen Anzahl im Vergleich zur Kommunalwahl 2014 nicht möglich.

Neuordnung der Kommunalwahlbezirke

Aufgrund eines Urteils des NRW-Verfassungsgerichts zur Größe der Kommunalwahlbezirke mussten diese neu zugeschnitten werden. Die Wahlergebnisse der Kommunalwahl 2014 sind zur Vergleichbarkeit auf die neuen Bezirke projiziert worden. 

Die genaue Einteilung der Bezirke finden Sie im Amtsblatt 9 (Sondernummer) vom 26. Februar 2020 und im Kölner Straßenverzeichnis zur Kommunalwahl 2020.

Amtsblatt 9, 26. Februar 2020
PDF, 6563 kb
Kölner Straßenverzeichnis Wahlen
PDF, 5670 kb