Am 9. Juni 2024 fand die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt. Hier finden Sie grundlegende Informationen zur Wahl.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt zur Europawahl sind gemäß § 6 Europawahlgesetz Bürger*innen, die
- am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige*r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
- nicht nach § 6a Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Entwicklung der Wahlberechtigten und der Wahlbeteiligung in Köln
Europawahl 2024 (Stand 22. Januar 2024) | Europawahl 2019 | Europawahl 2014 | |
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Wahlberechtigte | 750.163 | 740.448 | 729.081 |
Wahlbeteiligung | 64,6 Prozent | 53,2 Prozent | |
Wahlalter | 16 Jahre | 18 Jahre | 18 Jahre |
750.163 Kölner*innen sind mit Stand 22. Januar 2024 zur Europawahl wahlberechtigt. Von den 29.542 Erstwähler*innen sind 14.504 weiblich und 15.038 männlich. Personen mit diverser Geschlechtsangabe sind uns nicht bekannt. 27 Wahlberechtigte feiern am Wahltag ihren 16. Geburtstag. Die älteste wahlberechtigte Person ist 108 Jahre alt.
Teilnahme an der Wahl
Sie können auf drei Wegen an der Europawahl teilnehmen:
- Urnenwahl: Sie geben Ihre Stimme am Wahltag, 9. Juni 2024, zwischen 8 und 18 Uhr im Wahlraum Ihres Wahlbezirks persönlich ab. Alle Wahlgebäude der Urnenwahlbezirke sind 2024 für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
- Briefwahl: Sie geben Ihre Stimme per Brief ab. Ihre Briefwahlunterlagen erhalten Sie nur auf Antrag. Mehr dazu erfahren Sie in Ihrer Wahlbenachrichtigung.
- Direktwahl: Bei dieser Sonderform der Briefwahl können Sie ab Mitte Mai 2024 persönlich in einem städtischen Gebäude in Ihrem Stadtbezirk wählen.
Was passiert wann?
In den Wochen und Monaten vor der Europawahl, aber auch am Wahltag und danach gibt es wichtige Daten und Fristen, über die wir Ihnen hier einen Überblick geben:
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden zwischen dem 4. und 19. Mai 2024 per Post zugestellt. Wenn Sie glauben, wahlberechtigt zu sein und in diesem Zeitraum keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend unter 0221 / 221 34567 an uns.
Wählerverzeichnis – Umzug in oder nach Köln
Entscheidend für die Teilnahme an der Wahl ist die Eintragung im Wählerverzeichnis. Alle wahlberechtigten Bürger*innen, die am 28. April 2024 in Köln gemeldet sind, sind hier von Amts wegen, also automatisch eingetragen. Beim Wählerverzeichnis handelt es sich streng genommen also um ein Verzeichnis der Wahlberechtigten. Sie können vom 20. bis 24. Mai 2024 bei uns in der Dillenburger Straße 68-70, 51105 Köln Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen.
Wenn Sie nach dem 28. April innerhalb von Köln umziehen oder neu nach Köln ziehen müssen Sie abhängig vom Umzugstermin folgendes beachten, um im Wählerverzeichnis zu stehen:
- Wenn Sie sich ab dem 29. April 2024 innerhalb Kölns ummelden, bleiben Sie in dem Wählerverzeichnis des Wahlbezirks Ihrer bisherigen Wohnung eingetragen und können am Wahltag nur dort wählen. Möchten Sie in Ihrem neuen Wahlbezirk wählen, können Sie bis zum 7. Juni 2024 (18 Uhr) Ihre Briefwahlunterlagen bei uns beantragen. Mit dem darin enthaltenen Wahlschein können Sie in jedem Wahlraum in Köln wählen.
- Wenn Sie zwischen dem 29. April und dem 19. Mai 2024 aus einer anderen Gemeinde in Deutschland oder aus dem Ausland nach Köln ziehen und hier wählen möchten, müssen Sie bei uns einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Andernfalls bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihres letzten Wohnortes eingetragen. Der Antrag muss bis zum 19. Mai 2024 bei uns postalisch eingehen.
- Wenn Sie ab dem 20. Mai 2024 innerhalb Deutschlands umziehen und sich ummelden, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und können nur dort das Wahlrecht ausüben. Sie können entweder durch Briefwahl oder vor Ort wählen.
Wahlverfahren
Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet: Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament. Insgesamt werden 720 Abgeordnete in den 27 Mitgliedstaaten gewählt. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. In Deutschland werden die Europaabgeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf der Basis von Listenwahlvorschlägen gewählt. Die Kandidat*innen treten also auf einer gemeinsamen Liste ihrer Partei zur Wahl an und können von den Wahlberechtigten nicht unmittelbar persönlich, sondern nur im Rahmen der Liste gewählt werden. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme.
Wahlgebiet
Das Wahlgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland. Im Gegensatz zu anderen Wahlereignissen gibt es zur Europawahl keine Aufgliederung in Wahlkreise. Unser Stadtgebiet ist in jeweils 503 Urnen- und Briefwahlbezirke eingeteilt.
Ehrenamtliche Wahlhelfer*innen
Für die Durchführung der Wahl suchen wir insgesamt 8.500 Wahlhelfer*innen für die Urnenwahl und das Briefwahlzentrum. Alle Wahlberechtigten können sich für dieses Ehrenamt melden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Europawahl stellen wir Ihnen laufend zur Verfügung. Mehr finden Sie außerdem auf den Seiten der Bundeswahlleiterin und des Europäischen Parlaments.
Kontakt zum Wahlamt
Bei Fragen rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer 0221 / 221-34567 an oder nutzen unser Kontaktformular: